…Demnach sei entscheidend, wer im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Gewinnausschüttung (mit diesem werde der Dividendenanspruch fällig) wirtschaftlicher Eigentümer der Beteiligung sei (vgl dazu VwGH 21.9.2006, 2003/15/0053). Ob ein Dividendenvorbehalt vorliegt, der unter § 10 KStG subsumierbar ist oder ob die ausgezahlte Dividende…
Eine vertragliche Konstruktion in der hier vorliegenden Art impliziert keinen Übergang des wirtschaftlichen Eigentums der Geschäftsanteile an die Erwerberin vor dem Completion Date. Derartiges war weder von den Vertragsteilen gewollt, noch ergibt sich ein vorgelagerter Übergang des wirtschaftlichen Eigentums (und damit ein Auseinanderklaffen von zivilrechtlichen…
…aber am 3.10.2007 über. Nach Ansicht der Finanzverwaltung könnte die Befreiung des § 10 KStG für einen Dividendenvorbehalt nur greifen, wenn dem Veräußerer die nächste erst zu beschließende Dividende für das im Veräußerungszeitpunkt bereits abgelaufene Geschäftsjahr zukommen soll. Dies trifft aber im Fall der…
…Vereinbarung nicht anders als durch die Veräußerung der Beteiligung an den Mehrheitsgesellschafter erklärt werden kann. Aus diesen Gründen war nicht davon auszugehen, dass der Dividendenvorbehalt einen Gewinnanteil der Bf. betraf, der während der Zeit ihrer Anteilsinhaberschaft erwirtschaftet wurde und ihr deshalb als Beteiligungsertrag zuzurechnen gewesen…
…2005, 2002/13/0053: Zuschuss, durch den die Ausschüttung der Dividende überhaupt erst ermöglicht wird; Unverhältnismäßigkeit zwischen Kaufpreis und vorbehaltener Dividende). Eine generelle Umqualifikation von Dividendenvorbehalten in steuerpflichtige Veräußerungserlöse ist daraus aber nicht ableitbar (vgl. Fürnsinn/Massoner in Lang/Rust/Schuch/Staringer, KStG, 2. Aufl…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Michael Rauscher sowie die weiteren Senatsmitglieder Mag. Franz Glashüttner, Patrick Mokre und Bernd Strahammer im Beisein der Schriftführerin Kontrollorin Denise Schimonek über die Beschwerde des ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die APP Steuerberatung GmbH…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter MMag. Gerald Erwin Ehgartner in der Beschwerdesache BF, vertreten durch B & G Wirtschaftstreuhand GmbH, Sieveringer Straße 129, 1190 Wien, über die Beschwerde vom 08.11.2013 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senat in der Beschwerdesache ***Bf1*** vertreten durch Micheael Haberl, Winkler Straße 516, 8962 Gröbming, über die Beschwerde vom 5. Juni 2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 29. April 2014 betreffend Einkommensteuer 2010 und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 18. August 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 19. Juli 2023 betreffend Einkommensteuer 2022 zur Steuernummer ***Bf-StNr*** zu Recht: I. Die…
Die Forderungen zum 31. Dezember 2004 betrugen knapp 44% der gegenüber allen anderen, ca. 1 900 Debitoren ausgewiesenen Aktivposten (2,298.107,63 €). Ähnliche hohe Außenstände von anderen Debitoren sind anhand der Kontostände aus 2004 nicht festzustellen. Es finden sich nur zwei Debitoren mit…
• Chancen und Risiken an der Substanz (Wertsteigerung/Wertverluste an den Anteilen) gehen mit Abschluss des SHA vom 3.10.2007 auf den Mehrheitsgesellschafter über. • Option ist verbindlich und unwiderruflich und gilt gegengleich für Alle • Minderheitsgesellschafter haben die Anteile beim Treuhänder zu hinterlegen, sie begeben sich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***R1***, den Richter ***R2*** sowie die fachkundige Laienrichterin ***R3*** und den fachkundigen Laienrichter ***R4*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch G. Denk Wirtschaftstreuhand Ges.m.b.H. Steuerberatungsgesellschaft, Neubaugasse 68 Tür 13s, 1070…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. RR. und die weiteren Senatsmitglieder Dr. Mitglieder, über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Vertr., gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 8. August 2012, betreffend Einkommensteuer…
Bei ordnungsgemäß abgewickelten Geschäftsbeziehungen ist regelmäßig davon auszugehen, dass entsprechende Verträge, Leistungsnachweise, Abrechnungen oder sonstige Belege existieren und vorgelegt werden können. Das Ausbleiben der Vorlage von Unterlagen zu den angeblich erbrachten Leistungen spricht dafür, dass diese tatsächlich nicht oder jedenfalls nicht in der behaupteten Weise…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Peter Bilger, die Richterin Mag.a Claudia Mauthner sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Wolfgang Bahl und Bernd Feldkircher in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch RTG Dr. Rümmele Treuhand GmbH, Marktstraße 30, 6850…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Unger in der Beschwerdesache der Bf, über die Beschwerde vom 28.02.2014 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart, 1. vom 28.1.2014 betreffend Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer 2009…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Marco Laudacher in der Beschwerdesache VLTGmbH, vom 12. März 2020, vertreten durch PWG, gegen den Bescheid des Finanzamtes GW vom 12. Februar 2020, betreffend Haftungsbescheid Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 2/2019 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ÖBUG Dr. Nikolaus WTH GmbH , St Veitg 8, 1130 Wien, über die Beschwerde vom 16. März 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/6/7…
Dass jene Investoren, welche zu einem späteren Zeitpunkt ihre Genussscheine abschichten ließen, einen höherer Abschichtungserlös (kalkulatorisch durch den zwischenzeitlich lukrierten Zinsertrag) erhalten hätten, sei kein Indiz für eine allfällige Steuerpflicht nach § 30 EStG; unterschiedlich hohe Verkaufserlöse zu unterschiedlichen Verkaufszeitpunkten würden jedem Wertpapierinvestment innewohnen. Die Vorauszahlung…