…berechtigt (VwGH 16.04.1991, 90/14/0043). Für die Rechtslage vor der VO BGBl II 2018/70 (erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2018 anzuwenden) über die Bewertung von Sachbezügen betreffend Kraftfahrzeuge bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern, hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis…
…sei dem Vorbringen der Beschwerdeführerin entsprechend ebenfalls zu berücksichtigen. Bezüglich des Einwandes, die Einbeziehung der Bezüge der wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer in die Bemessungsgrundlage für den DB, stehe der Grundsatz von Treu und Glauben entgegen, weil eine vorangegangene GPLA die bisherige Vorgangsweise nicht bestandet habe…
…Interessen gerecht zu werden. Außerdem habe es keine Auslastungsgarantie über 700 bis 1.000 Stunden seitens der Berufungswerberin gegeben. Das Auslastungsrisiko habe daher beim Gesellschafter gelegen. Die Bezüge von nicht wesentlich beteiligten Geschäftsführern, die auf gesellschaftsvertraglicher Ebene der Generalversammlung gegenüber wiesungsgebunden seien, wären nach jenen…
…unstrittig selbst erbracht. 4.3.3. Die von der wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführerin verrechneten Leistungen für ihre der Bf. erbrachten Reinigungs- und Putzdienste stellen daher Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art iSd § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 dar, die ihr von der Bf…
…Treffen geführte Rechtsprechung zur Qualifikation von Gehältern und sonstigen Vergütungen aller Art eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers ist ergangen zur Frage des Dienstgeberbeitrages mit der Folge der Verbreiterung der Bemessungsgrundlage für Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer und kann nicht auf die Einordnung von Einkünften im zwischenstaatlichen Bereich…
…Treffen geführte Rechtsprechung zur Qualifikation von Gehältern und sonstigen Vergütungen aller Art eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers ist ergangen zur Frage des Dienstgeberbeitrages mit der Folge der Verbreiterung der Bemessungsgrundlage für Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer und kann nicht auf die Einordnung von Einkünften im zwischenstaatlichen Bereich…
…… Bemessungsgrundlage dieser Festsetzungen sind die von unserer Gesellschaft in den Streitjahren ausbezahlten Geschäftsführerbezüge an den wesentlich beteiligten Geschäftsführer … Nach der mit verstärktem Senat geänderten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 10.11.2004, 2003/13/0018) wird die Dienstgeberbeitrags-Pflicht seit November 2004 dahingehend ausgelegt…
…die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) aufweisende Beschäftigung gewährt werden. Da die Erfindungen zum Zeitpunkt der Inrechnungstellung an die Bf. noch nicht patentrechtlich geschützt gewesen wären, hätte der Gesellschafter-Geschäftsführer die Vergütungen…
…da Mag. A auch bei der [...] mit mehr als 25 % wesentlich beteiligter Geschäftsführer ist. Das Erkenntnis des BFG begründet seine Abweisung vom 4.5.2021 ebenfalls damit, dass es für die Belange einer Dienstgeberbeitragspflicht nach der ständigen höchstgerichtlichen Rechtsprechung nicht von Belang ist, ob und…
…2007 Geschäftsführerbezüge an die wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer ausbezahlt und bereits in der Bilanz zum 31. März 2007, sohin in der Bilanz des ersten Geschäftsjahres nach Gründung, Verbindlichkeiten an Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag ausgewiesen. Diese Bilanz wurde jedoch erst am 15. Jänner 2008 von…
…und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) aufweisende Beschäftigung gewährt werden. Daraus folgt, dass grundsätzlich alle Vergütungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH solche iSd § 22 Z 2…
…die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweisende Beschäftigung gewährt würden. Bei der laufenden Lohnabrechnung seien nicht alle Vergütungen (Honorarnoten an die Gesellschaft) an die Geschäftsführer in die Bemessungsgrundlage eingerechnet worden. Dagegen richtete sich die Beschwerde vom 15…
…die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs 2 EStG) aufweisende Beschäftigung gewährt werden. Eine Person ist dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft mehr als 25% beträgt. Im Erkenntnis eines verstärkten…
…2012 festgesetzten Abgaben bereits Verjährung eingetreten und somit von amtswegen die Verjährung zu berücksichtigen gewesen. In einem ergänzenden Schreiben vom 9.10.2012 wird in materieller Rechtssache (DB- und DZ-Pflicht für die Bezüge des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers) auf die Ausführungen in der Berufung…
…dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft mehr als 25% beträgt. 4. Erwägungen: Strittig ist, ob die vom Geschäftsführer als Einzelunternehmer der Beschwerdeführerin verrechneten, über die als Geschäftsführervergütungen bezeichneten Entgelte hinausgehenden Honorare in Höhe von insgesamt €YX,00 der Dienstgeberbeitragspflicht…
…dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft mehr als 25% beträgt. 4. Erwägungen: Strittig ist, ob die vom Geschäftsführer als Einzelunternehmer der Beschwerdeführerin verrechneten, über die als Geschäftsführervergütungen bezeichneten Entgelte hinausgehenden Honorare in Höhe von insgesamt € B5 der Dienstgeberbeitragspflicht…
…die AP erfolgte Festsetzung von Dienstgeberbeiträgen im Zusammenhang mit den Bezügen des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers. Zur in der Beschwerde aufgeworfenen Frage der Bemessungsgrundlagen die zur Festsetzung der DB herangezogen worden waren, war festzuhalten, dass es sich um jene Honorare des Gesellschafter-Geschäftsführers gehandelt hatte…
…werden. Eine Person ist dann wesentlich beteiligt, wenn ihr Anteil am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft mehr als 25% beträgt. Im gegenständlichen Fall kann aufgrund der Höhe der Beteiligung des Gesellschafter-Geschäftsführers eine Dienstgeberbeitrags-Pflicht nur dann bestehen, wenn der Geschäftsführer im Sinne des …
…hat der VwGH die Geschäftsführertätigkeit des mit 10 % beteiligten Gesellschafters im Wesentlichen mit folgender Argumentation als freien Dienstvertrag beurteilt: Nach dem eingangs wiedergegebenen Punkt IV. dieses Vertrages besteht keine "arbeitsbezogene Weisungsbefugnis" der Gesellschaft und erbringt der Geschäftsführer seine Leistungen "eigenverantwortlich und frei von persönlicher Abhängigkeit"…
…der Gesellschaft erbracht werden, sonst eine andere Qualifikation der daraus erzielten Einkünfte, etwa solcher nach § 22 Z 1 EStG 1988 geböte (vgl. ebenso VwGH vom 19. März 2008, 2008/15/0083). Zusammengefasst bedeutet dies, dass für die Beurteilung, ob von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte…