…Damit kam es also auch nach bereinigter Gesetzeslage nicht zur Erstattung, wenn die Schenkung einvernehmlich rückgängig gemacht wird. Das ErbStG kannte somit - anders als § 17 Abs. 1 Z 1 GrEStG - keinen Tatbestand, wonach die einvernehmliche Aufhebung des Rechtsgeschäftes zur Erstattung der Steuer führt. Für den…
…seine Entscheidung tragend wie folgt: „ Die Bestimmung des § 17 Abs. 1 Z 4 GrEStG hat § 33 ErbStG in der zuletzt bereinigten Fassung zum Vorbild. Es kann also bei Schenkungen mangels Erfüllung eines steuervernichtenden Tatbestandes die zuvor entstandene Steuerschuld nicht mehr beseitigt werden. Die Bestimmung des …
…Erwerbsvorganges: Die Bestimmungen des § 17 GrEStG sind erforderlich, weil die Steuerschuld grundsätzlich mit der Verwirklichung eines Steuertatbestandes unmittelbar auf Grund des Gesetzes entsteht und in der Regel durch nachträgliche privatrechtliche Vereinbarungen, mag diesen von den Parteien auch Rückwirkung beigelegt werden, nicht mehr beseitigt werden kann…
…seine Entscheidung tragend wie folgt: „ Die Bestimmung des § 17 Abs. 1 Z 4 GrEStG hat § 33 ErbStG in der zuletzt bereinigten Fassung zum Vorbild. Es kann also bei Schenkungen mangels Erfüllung eines steuervernichtenden Tatbestandes die zuvor entstandene Steuerschuld nicht mehr beseitigt werden. Die Bestimmung des …
…Schenkung wegen Irrtums gemäß § 901 ABGB angefochten hat, kann auf das oben Ausgeführte verwiesen werden, da diese Anfechtung ebenso nicht auf das Veräußerungsgeschäft das die Steuerschuld ausgelöst hat abzielte, sondern auf die Schenkungsvereinbarung im Vorfeld. Es war demnach spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer…
…Bedeutung sind. Die Anfechtbarkeit, die tatsächliche Anfechtung und sogar die Aufhebung eines Rechtsgeschäfts, aber auch die einvernehmliche spätere Vertragsaufhebung vermögen bei formalrechtlicher Verknüpfung die an den Abschluss eines Rechtsgeschäftes gebundenen Rechtsfolgen, also die Entstehung der Steuerschuld, nicht zu verhindern oder nachträglich zu beeinträchtigen (Stoll, Das…
…durch den Notariatsakt vom 12.10.2006 beseitigt. Dies zeigt eindeutig und unzweifelhaft das spätestens seit 20.02.2006 gewollte und eingetretene wirtschaftliche Ergebnis, nämlich die Übertragung ihrer Gesellschaftsanteile. Der verfahrensgegenständliche Sachverhalt ist - sofern überhaupt eine Schenkung vorliegt - nicht wie erstinstanzlich entschieden nach Steuerklasse V…
…mehr als 50 % des Verkehrswertes des Schenkungsgegenstandes) insgesamt/einheitlich als Kauf und im gegenteiligen Fall als Schenkung zu betrachten. Für den Bereich der Grunderwerbsteuer bildet (bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen) eine Vereinbarung zwischen denselben Vertragspartnern über die einvernehmliche Aufhebung des Erwerbsvorganges einen Grund für eine…
…mehr als 50 % des Verkehrswertes des Schenkungsgegenstandes) insgesamt/einheitlich als Kauf und im gegenteiligen Fall als Schenkung zu betrachten. Für den Bereich der Grunderwerbsteuer bildet (bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen) eine Vereinbarung zwischen denselben Vertragspartnern über die einvernehmliche Aufhebung des Erwerbsvorganges einen Grund für eine…
…beseitigen die Parteien erst später das wirtschaftliche Ergebnis, liegt ein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO vor (vergleiche dazu Doralt in RdW 2004/39). Die erfolgreiche Anfechtung führt zu einer Aufhebung des Rechtsgeschäftes ex tunc. Die Nichtigkeit wegen Formmängeln oder fehlender Rechts- oder Handlungsfähigkeit muss nicht…
…die Liegenschaft im Zeitpunkt des Aufhebungs- und des Schenkungsvertrages auch nicht mehr im Eigentum und Einflussbereich der beiden Vertragspartner befand. Vor diesem Hintergrund der Rückgängigmachung zu einem Zeitpunkt, in dem die Verfügungsmacht über die Wohnung bereits auf Dritte übergegangen ist und des nachfolgenden Abschlusses eines…
…einsichtig. Dies vermag aber die Verschenkung ihrer Anteile nicht wirklich zu begründen. Nach einer von Franz F noch vor der hier angesprochenen Schenkung einseitig vorgenommenen Kapitalerhöhung um 780.000 EUR, hielt er 60,32% des Stammkapitals der LL-GmbH. Beschlüsse, die keine qualifizierte Mehrheit erforderten…
…dass die bereits geleisteten Kaufpreisteile als Schenkung an den neuen Erwerber bzw. Sohn der bisherigen Erwerberin zu sehen sind, was die vorliegende faktische Weiterveräußerung nur verdeutlicht. Alleine die Behauptung, dass eine Aufhebung erfolgt sei, reicht nicht aus, um von einer Besteuerung des ursprünglichen Kauf- und…
…weil die Steuerschuld grundsätzlich mit der Verwirklichung eines Steuertatbestandes unmittelbar auf Grund des Gesetzes entsteht und in der Regel durch nachträgliche privatrechtliche Vereinbarungen, mag diesen von den Parteien auch Rückwirkung beigelegt worden sein, nicht mehr beseitigt werden kann. Das Gesetz lässt die Abänderung der Steuer…
…weil die Steuerschuld grundsätzlich mit der Verwirklichung eines Steuertatbestandes unmittelbar auf Grund des Gesetzes entsteht und in der Regel durch nachträgliche privatrechtliche Vereinbarungen, mag diesen von den Parteien auch Rückwirkung beigelegt worden sein, nicht mehr beseitigt werden kann. Das Gesetz lässt die Abänderung der Steuer…
…noch nicht fest, ob und in welcher Höhe im Fall der Scheidung ein Ehegatte dem anderen zum Unterhalt oder zu sonstigen Leistungen verpflichtet sein wird. Dies gilt insbesondere für die einvernehmliche Scheidung, bei der eine Einigung u.a. über die unterhaltsrechtlichen Beziehungen und die vermögensrechtlichen…
…nicht an einen Fremden verkauft hätte. Der Einwand, dass die Anteilsabtretung nur aus familiären Gründen erfolgt ist, stellt das Motiv für diese Schenkung dar, ändert aber nichts an der Tatsache, dass ein schenkungssteuerbarer Vorgang vorliegt. Die Ansicht des Bf., dass er durch seine Entscheidungen mehr…
…Schenkung" gehandelt habe, aus welchem Grund eine Rückerstattung nicht erfolgen könne. Durch die (Aufhebungs)Vereinbarung vom 3.3.2015 sei wiederum ein grunderwerbsteuerpflichtiger Tatbestand verwirklicht worden. Mangels Vernichtung des seinerzeitigen Tatbestandes sei daher nochmals Grunderwerbsteuer vorzuschreiben. Im Vorlageantrag wurde auf das Beschwerdevorbringen hingewiesen sowie die…
…daher nicht mehr anwendbar: "Dem Verkäufer einer Ware, der diese dem Käufer übergeben und den Kaufpreis gestundet hat, steht nunmehr ein Rücktrittsrecht nach § 918 ABGB zu. Dies gilt auch im Fall eines Liegenschaftskaufs." (RS0125450) und "Art 8 Nr 21 EVHGB ist durch die Aufhebung dieser…
…die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben der Ausführung die entstandene Gebührenschuld nicht auf. § 19 Abs. 1 GebG 1957 normiert: "Hat eine der Gebühr nach der Größe des Geldwertes unterliegende Schrift (Urkunde) mehrere einzelne Leistungen zum Inhalt oder werden in einem…