…geltend machen zu können. Dies mit nachstehender Begründung: " Bei der Bilanzbesprechung 2011 Ende Sommer 2012 hat uns unser Klient betreffend der steuerrechtlichen Geltendmachung des Knock-Out-Devisenoptionsgeschäftes für die bei der Bank Austria geführte Schweizer Franken Verbindlichkeit angesprochen sowie der weiteren Vorgangsweise betreffend eines Ausstiegs…
…ebenso berücksichtigt, wie die anrechenbare, in der Schweiz entrichtete Steuer iHv Euro 53.264,41. Unberücksichtigt blieben angeführte Werbungskosten aus dem Titel "Verluste aus Devisen durch Einkommenswährungsunterschied" iHv Euro 3.966,33. Als Begründung für die nicht anerkannten Währungsschwankungen, war im Bescheid angeführt, dass nach…
…für EUR 2 Mio, im Dezember 2008 neuerlich für EUR 6 Mio. Per Kontraktdatum 08.08.2008 schloss die Bf. ein Devisentermingeschäft über den Verkauf von JPY zum Terminkurs von 166,39 JPY/EUR. Das Ausübungsdatum war der 06.11.2008, Valutadatum der 10.11…
…alle europäischen Volkswirtschaften inklusive der Schweiz betroffen waren. Daraus lässt sich aber Wertanstieg des CHF gegenüber dem Euro zum 26.03.2013 (Optionsstichtag) nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ableiten. Das gegenständliche Devisenoptionsgeschäft stellte ein schwebendes Geschäft dar, das nach dem imparitätischen Realisationsprinzip nur dann…
…festzustellen, dass sie an die Österreichische Nationalbank adressiert ist und den Antrag enthält, ein Wertpapiergeschäft gemäß § 4 Devisengesetz 2004 für nichtig zu erklären. Diese Sachlage aus dem Übernahmeantrag wird der Entscheidung über den Übernahmeantrag zugrunde gelegt. Auf diese Sachlage ist die in Pkt. II.I…
…DEVISENOPTIONSGESCHÄFTE Sachverhalt: Im Jahr 2006 wurden auf den Fremdwährungskreditkonten Nr1 und Nr2 bei der Österreichischen R AG die nachstehenden Belastungen verbucht und als Aufwand auf dem Konto Nr3 "Kursoptionen JPY Kredite" verbucht. Österreichische R AG Kto Nr1 JPY Kurs EURO 26.04.2006 Optionsausnützung 3…
…Bilanzstichtag ist der 30. Juni. Am 20.04.2006 schlossen die Bf. und die B.Bank einen Rahmenvertrag für künftige Finanztermingeschäfte samt Anhängen für Options- und Devisengeschäfte. In der Folge schloss die Bf. mit der Bank eine Reihe von Finanztermingeschäften, bei denen es sich hauptsächlich…
…Haftung, ist im Bauwesen tätig. Am 20. April 1998 schlossen die Beschwerdeführerin (Bf.) und die Bank einen Rahmenvertrag für künftige Finanztermingeschäfte samt Anhängen für Options- und Devisengeschäfte sowie eine ergänzende Vereinbarung zum Rahmenvertrag. Am 28. April 1998 schlossen die Bank und die Schwestergesellschaft der Bf.…
…Eingängen, als auch zu der ebenso USt freien Zahlungen in den Iran die steuerrechtliche Darlegung dieses Sachverhalts und die Rechtfertigung abverlangt worden. Bezüglich des Wechselgeschäfts sei weiters dargelegt worden, dass der Geschäftsfall "Devisenwechsel nach Iran" zwar ein lohnender, allerding kein fundamentaler Geschäftszweig der Beschwerdeführerin sei…
…Eingängen, als auch zu der ebenso USt freien Zahlungen in den Iran die steuerrechtliche Darlegung dieses Sachverhalts und die Rechtfertigung abverlangt worden. Bezüglich des Wechselgeschäfts sei weiters dargelegt worden, dass der Geschäftsfall "Devisenwechsel nach Iran" zwar ein lohnender, allerding kein fundamentaler Geschäftszweig der Beschwerdeführerin sei…
…das Konto bei der ***Bank*** vorgelegt. Ergänzend wurde ausgeführt, dass die Überschüsse ausschließlich aus Devisen Wechselkurs Differenzen stammen und keiner Steuerpflicht unterliegen. Auf dem Kontoauszug sind hingegen etliche Positionen mit der Bezeichnung Fx Spot & Forwards ersichtlich. Diese Bezeichnung deutet auf getätigte Foreign Exchange Swaps hin…
…Kursverluste, sondern um einstweilige Buchverluste. Bankverbindlichkeiten in ausländischer Währung sind grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag zu passivieren. Dabei ist der im Zeitpunkt der Kreditaufnahme maßgebliche Kurs zum Ankauf der Devisen zu Grunde zulegen. Ist der Kurs zum Bilanzstichtag höher, so kann der höhere Teilwert angesetzt werden…
…nicht positiv erledigt worden; bei Kauf von Gesellschaftsanteilen habe der Beschwerdeführer im Abtretungsvertrag erklärt, Deviseninländer zu sein; anlässlich einer Begehung einer im Betriebsvermögen einer Gesellschaft stehenden Wohnimmobilie in **3** Wien sei der Beschwerdeführer angetroffen worden und habe die Gesamtsituation den Eindruck ergeben, dass er sich…
…geltend gemacht hat und ob es im Zusammenhang mit überhöhten KFZ-Aufwendungen und überhöhten Werbeaufwendungen zu verdeckten Ausschüttungen gekommen sein könnte. A.)Allgemeines: Die Bf handelte im Streitzeitraum 2005-2007 mit Devisen [Arbeitsbogen (AB) 117] und erbrachte Leistungen im Bereich der Vermögensberatung [Jahresabschluss (JA) 2005]…
…insbesondere hinsichtlich des Zinsentganges bzw. der Überweisungsspesen (Überweisung nach Österreich und Rücküberweisung in die Türkei) und des Kursverlustes (unterschiedlicher Wechselkurs je nach Zeitpunkt des An- bzw. Verkaufes von Devisen) entstehen bzw. drohen, sodass auch aus diesem Grund die beantragte Aussetzung der Vollziehung zu gewähren sei…
…anerkannt worden, was unter Verweis auf den Grundsatz von Treu und Glauben aktenkundig sei. Der Bf. müsse ständig über aktuelle Devisen- und Börsenkurse informiert sein und stehe mit den meisten seiner Kunden in direktem persönlichen Kontakt, wobei er darüber auch Aufzeichnungen führen müsse. Das erkläre…
…oder ob eine zulässige Gestaltungsmöglichkeit vorliegt, um russischen Industrieunternehmen, insbesondere auf Grund dortiger devisenrechtlicher Bestimmungen, den Einkauf von westlichen Lieferanten zu ermöglichen. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden "Bf.") brachte ihre Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2010 am 30.03.2012, für das Jahr 2011 am 29.05…
…Leistungen eines österreichischen Unternehmens an ein österreichisches Unternehmen vorliegen, sind die Umsätze in Österreich umsatzsteuerpflichtig. Eine Dienstleistung ins Ausland, sowie Devisengeschäfte wurden von der Beschwerdeführerin nicht nachgewiesen. Bei Auslandssachverhalten besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht diese ist in § 115 Abs. 1 BAO verankert. Die Abgabenbehörden haben die…
…sich im Transit. Das Ehepaar räumte ein, dass in der Schweiz im Hinblick auf die Ausfuhr des Rings eine Mehrwertsteuerrefundierung stattgefunden hatte. Sie beide seien ukrainische Staatsbürger und keine Deviseninländer. In Österreich seien beide nur vorübergehend wohnhaft. Der Ring wurde am 07.05.2023 gem. …
…FinStrG iHv EUR 355,00 (10% der verkürzten Abgabe) vermeiden konnte. Im Mai 2015 ließ sich der Bf. in Italien als Devisenausländer einstufen, womit für die italienische Bank die Verpflichtung zum Abzug von Quellensteuer entfiel und womit ab diesem Zeitpunkt das alleinige Besteuerungsrecht für Österreich…