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BFG RV/5100597/2012Doppelte Haushaltsführung und notwendige zweckentsprechende angemessene Wohnung am Beschäftigungsort
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.08.2016Teil 2/2

…angeht, so sieht dieser Verein als Ziel und Zweck in Punkt 2. seiner Statuten vor, dass die „Allgemeinheit durch Förderung des demokratischen Staatswesens durch staatsbürgerliche Bildung und Informationsaustausch über das politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Geschehen in Österreich und in Europa“ gefördert werden solle. Dieses…

BFG RV/2101078/2014Keine Verfassungswidrigkeit des Einkommensteuertarifs (§ 33 EStG 1988) als Ausfluss unzulässiger Kirchenprivilegien
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.02.2016

…Republik Österreich zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen BGBl-Nr.1995/1960 nunmehr in der Fassung BGBI Ill Nr. 120/2009 und allenfalls auch durch den Staatsvertrag betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreichs BGBl-Nr. 152/1955 nunmehr in der Fassung BGBI I Nr…

BFG RV/1100503/2018Absolvierung des "Privaten Ausbildungslehrganges für Islamische Theologie" der UIKZ als Berufsausbildung im Sinne des FLAG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.08.2019

…Stiftungen und Fonds, ist aber, wie jede Gesellschaft, den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen. ... Art. 17. Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei. Unterrichts-und Erziehungsanstalten zu gründen und an solchen Unterricht zu erteilen, ist jeder Staatsbürger berechtigt, der seine Befähigung hiezu in gesetzlicher Weise nachgewiesen hat…

BFG RV/7100044/2018Stellt der Besuch des "Privaten Ausbildungslehrgangs für islamische Theologie" Berufsausbildung iSv § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 dar?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.10.2018Teil 2/4

…ist aber, wie jede Gesellschaft, den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen. Artikel 17. Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei. Unterrichts- und Erziehungsanstalten zu gründen und an solchen Unterricht zu ertheilen, ist jeder Staatsbürger berechtigt, der seine Befähigung hiezu in gesetzlicher Weise nachgewiesen hat. Der häusliche Unterricht…