…die ihm im Falle der Inanspruchnahme als Haftungspflichtiger die Erfüllung der Darlegungspflicht im oben beschriebenen Sinn ermöglichen (vgl. VwGH 22.04.2015, 2013/16/0208). Im Falle des Vorliegens einer schuldhaften Pflichtverletzung spricht nach der ständigen Rechtsprechung eine Vermutung für die Verursachung der Uneinbringlichkeit der…
…in dem die Quote übersteigendem Ausmaß gegeben. Als Folge der nicht fristgerechten Entrichtung der offenen Abgaben zu den Fälligkeiten durch den Beschwerdeführer sowie der fehlenden Gleichbehandlungsrechnung ist auch die schuldhafte Verletzung der abgabenrechtlichen Verpflichtung des Beschwerdeführers als damals zuständigem Geschäftsführer der Primärschuldnerin evident. Rechtliche Beurteilung …
…beim Haftenden von der Abgabenbehörde bei ihren Zweckmäßigkeitsüberlegungen vernachlässigt werden (VwGH 16.12.1999, 97/16/0006). Dem Einwand des Bf., einer Haftungsinanspruchnahme stünde seine schlechte wirtschaftliche Lage entgegen, ist entgegenzuhalten, dass er laut Firmenbuchauszug im haftungsrelevanten Zeitraum einziger Geschäftsführer bzw. Liquidator der GmbH war…
…GmbH war bereits vor Konkurseröffnung am ***tt.mm***.2018 zahlungsunfähig. Mit Bescheid vom 24.6.2019 wurde der Beschwerdeführer zur Haftung herangezogen. Neben dem Beschwerdeführer wurde auch der zweite Geschäftsführer zur Haftung herangezogen. 2. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt ergibt aus dem Inhalt des vorgelegten Verwaltungsaktes…
…einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Konkursverfahren am 16. August 2018: Die Beschwerdeführerin war gemeinsam mit Vn.NN Geschäftsführerin der…
…Haftungspflichtiger die Erfüllung der Darlegungspflicht im oben beschriebenen Sinn ermöglichen (vgl. VwGH vom 18. März 2013, 2011/16/0187). Da der Nachweis pflichtgemäßen Verhaltens des Geschäftsführers bzw. in der Folge des Liquidators nicht erbracht wurde, ist gemäß der zitierten Rechtsprechung des VwGH von einer schuldhaften…
…sichern, die ihm im Falle der Inanspruchnahme als Haftungspflichtiger die Erfüllung der Darlegungspflicht im oben beschriebenen Sinn ermöglichen (vgl. VwGH 28.02.2014, 2012/16/0001; VwGH 18.3. 2013, 2011/16/0187). Was die haftungsgegenständlichen Abgaben betrifft, erstreckt sich die Haftung des Vertreters, wenn…
…ohne sein Verschulden gehindert gewesen sei, für die Entrichtung der haftungsgegenständlichen Abgaben zu sorgen. Die in diesem Schreiben festgesetzte Frist sei zuletzt bis 30.04.2015 verlängert worden. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH sei es Aufgabe des Geschäftsführers darzutun, weshalb er den auferlegten Pflichten nicht…
…jedoch kann die Geschäftsverteilung einen Vertreter exkulpieren, wenn er sich diesbezüglich nach Lage des Falles auf den intern zuständigen Vertreter verlassen durfte (VwGH 81/14/0083, 81/14/0169). Ich war in meiner Zeit als Geschäftsführer immer aktiv bemüht, sich Kenntnis über alle notwendigen buchhalterischen…
…XY. GesmbH wurde mit Beschluss des Handelsgerichts Wien vom 2012 der Konkurs eröffnet. Mit Beschluss vom 2015 wurde der Konkurs nach Schlussverteilung aufgehoben und die Gesellschaft am 2016 gemäß § 40 FBGG wegen Vermögenslosigkeit gelöscht. Alleiniger Geschäftsführer war der Beschwerdeführer (Bf). Anlässlich einer GPLA wurden Rückstände…
…würden - jene Informationen zu sichern, die ihm im Falle der Inanspruchnahme als Haftungspflichtiger die Erfüllung der Darlegungspflicht im oben beschriebenen Sinn ermöglichten. Daher hätte der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der Primärschuldnerin bereits zum Zeitpunkt des Eintritts der Insolvenz Vorsorge treffen müssen, um für ein nachfolgendes Haftungsverfahren…
…mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, Zl. MA 6/DII/R2 - 1167/2011, vom 28.5.2015 gemäß den §§ 9 Abs. 1 und 80 Abs. 1 BAO iVm §§ 3 und 7 BAO und § 13 Abs. 5 Vergnügungssteuergesetz 2005 idgF als Geschäftsführer der…
…an Fehlberechnungen (im Zeitpunkt der Auszahlung der Löhne) nicht anzulasten sei, enthält die Beschwerde somit nicht. Ein Geschäftsführer hat sich nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bei Übernahme seiner Funktion auch darüber zu unterrichten, ob und in welchem Ausmaß die von ihm nunmehr vertretene Gesellschaft bisher…
…Daher ist davon auszugehen, dass die Beschwerdeführerin als Geschäftsführerin der A GmbH die Erfüllung der Pflicht zur Entrichtung der fälligen Umsatzsteuern schuldhaft vernachlässigt hat. Nur der Vertreter wird in der Regel jenen ausreichenden Einblick in die Gebarung des Vertretenen haben, der ihm entsprechende Behauptungen und…
…zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang und Sachverhalt Die Beschwerdeführerin war im Zeitraum von 16.8.2002 bis 30.4.2010 Geschäftsführerin der X GmbH (vormals: Y GmbH). Mit Beschluss des Landesgerichts vom 5.11.2010 zu AZ2 wurde über das Vermögen der X GmbH der Konkurs eröffnet…
…eine Beweislastumkehr nur dann gelte, wenn die Gläubigergleichbehandlung tatsächlich nicht eingehalten worden wäre, lässt sich nichts gewinnen, weil n ach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes es Sache des Geschäftsführers ist, die Gründe darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden daran gehindert haben, die ihm obliegenden abgabenrechtlichen…
…1, 1040 Wien, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratssabteilung 6,Rechnungs- und Abgabenwesen, Dezernat Abgaben und Recht, Referat Landes- und Gemeindeabgaben vom 9.Mai. 2017, betreffend Festsetzung der Geschäftsführerhaftung,, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 20.05.2022, in…
…oder zumindest seiner Aufsichts- und Kontrollaufgaben in Bezug auf die Entrichtung der Abgaben nicht durch entsprechende gerichtliche Schritte zur Wehr setzt oder von seiner Geschäftsführerfunktion zurücktritt (vgl. VwGH 24.1.2013, 1012/16/0100; 30.3.2006, 2003/15/0080). Aus dem Beschwerdevorbringen des Bf…
…ist es Sache des gemäß § 80 BAO befugten Vertreters, darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, daß die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet wurden, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden darf. ln der Regel wird nämlich nur der Geschäftsführer jenen ausreichenden Einblick…
…4 B-VG ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist die Haftungsinanspruchnahme des Beschwerdeführers (Bf.) für Kommunalsteuer samt Säumniszuschlag und Dienstgeberabgabe (DA) für die o.a. Zeiträume. Der Bf. war seit 6. Mai 1999 Alleingesellschafter und Geschäftsführer (GF) der Fa…