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4 Treffer1539 msnur geltende Fassungen
BFG RV/5100163/2021Ein Dreiecksgeschäft iSd Art. 25 UStG 1994 liegt nicht vor, wenn der Empfänger die Abholung der Waren beim Lieferer veranlasst hat - Reihengeschäft iSd § 3 UStG 1994
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.02.2025Teil 1/5

…mangels Nachweises der Gegenleistung nicht anerkannt werden. 4. Betriebs- und Geschäftsausstattung - Handtasche Im Jahr 2011 und im Jahr 2012 wurde jeweils eine Damenhandtasche als Anlagevermögen Betriebs- und Geschäftsausstattung ausgewiesen und in Folge die AfA geltend gemacht. Es würde sich um Aufwendungen der privaten Lebensführung iSd…

BFG RV/5100163/2021Ein Dreiecksgeschäft iSd Art. 25 UStG 1994 liegt nicht vor, wenn der Empfänger die Abholung der Waren beim Lieferer veranlasst hat - Reihengeschäft iSd § 3 UStG 1994
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.02.2025Teil 3/5

…4 zu entnehmen. In Tz. 4 wird festgestellt, dass unter Betriebs- und Geschäftsausstattung der Erwerb von Damenhandtaschen in sämtlichen drei Jahren verbucht wurde (2011 bis 2013 jeweils 302,00 € je Jahr, 2012 und 2013 zudem 132,50 € je Jahr). Tz. 5 stellt einen…

BFG RV/5101939/2017Vorteilsgewährung an den Geschäftsführer als verdeckte Ausschüttung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.07.2021Teil 1/2

…Richter: Die im Jahr 2012 angeführte Mustertasche (wird vom Gf. auf Geschäftsreisen genutzt) könnte allenfalls die Anforderungen erfüllen. Die übrigen Taschen sind als "Damenhandtaschen" zu werten und wurden offensichtlich weiterverschenkt, sind also als Anlagevermögen jedenfalls falsch. Diesbezüglich wäre ein klarer Werbeaufwand nachzuweisen (Produkt- und Leistungsinformation…

BFG RV/5101320/2017Nichtabzugsfähige Aufwendungen eines Gruppenmitglieds
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.07.2021Teil 2/3

…Richter: Die im Jahr 2012 angeführte Mustertasche (wird vom Gf. auf Geschäftsreisen genutzt) könnte allenfalls die Anforderungen erfüllen. Die übrigen Taschen sind als "Damenhandtaschen" zu werten und wurden offensichtlich weiterverschenkt, sind also als Anlagevermögen jedenfalls falsch. Diesbezüglich wäre ein klarer Werbeaufwand nachzuweisen (Produkt- und Leistungsinformation…