…Fall erstreckt sich die Bindungswirkung auf die vom Gericht festgestellten und durch den Spruch gedeckten Tatsachen (vgl VwGH 27.3.2018, Ra 2018/16/0043; Ritz/Koran, BAO7 § 116 Rz 14 mwN). Nichts Anderes gilt für die Bindung des Bundesfinanzgerichts an rechtskräftige Strafurteile (vgl VwGH…
… die Bindungswirkung erstreckt sich auf die vom Gericht festgestellten und durch den Spruch gedeckten Tatsachen (vgl VwGH 27.3.2018, Ra 2018/16/0043; Ritz/Koran, BAO7 § 116 Rz 14 mwN). Nichts anderes gilt für die Bindung des Bundesfinanzgerichts an rechtskräftige Strafurteile (vgl VwGH 27…
…gegeben. In ihrer Stellungnahme vom 13. April 2018 führte die belangte Behörde zu dem Schreiben vom 27. März 2018 im Wesentlichen aus, es bestehe keine Bindungswirkung an freisprechende Strafurteile bzw. Straferkenntnisse. Für eine Erstattung der Abgaben gemäß Art. 239 ZK müsste neben der subjektiven Tatseite…
…und von einer abgabenrechtlich dazu berufenen Einheit überprüft worden sind, sondern vom Strafgericht als von der Finanz mit Bescheid vorgeschrieben festgestellt worden sind und d) somit die Annahme einer Bindungswirkung an die strafgerichtliche Verurteilung dazu führte, dass trotz Erhebung einer Beschwerde zu Lasten des Beschwerdeführers…
…Tat des jeweiligen Schmugglers (vor oder während des vorschriftswidrigen Verbringens) dazu einen Beitrag geleistet hätte ist dem Spruch dieses Urteils nicht zu entnehmen. Der Spruch des bekämpften Bescheides ist somit gerade wegen der bestehenden Bindungswirkung an den aufgezeigten Inhalt des insoweit rechtskräftigen Strafurteiles nicht gerechtfertigt…
…Die Bindungswirkung erstreckt sich auf die vom Gericht festgestellten und durch den Spruch gedeckten Tatsachen (vgl. VwGH vom 1. September 2015, Ro 2014/15/0023, mwN).“ Die gekürzte Urteilsausfertigung des Strafurteils des Landesgerichtes G xxx hat im Wesentlichen folgenden Wortlaut: „Sachverhalt: Es haben im Zuständigkeitsbereich…
…Tatbestandselementen zusammensetze. Die Bindungswirkung erstrecke sich auf die vom Gericht festgestellten und durch den Spruch gedeckten Tatsachen (VwGH 09.10.2023, Ra 2023/13/0115, mit Verweis auf VwGH 01.09.2015, Ro 2014/15/0023; siehe zur "Bindung an Strafurteile" auch Ritz, BAO-Kommentar6…
…Wien hat mit Erkenntnis vom 18. März 2024 als Berufungsgericht in der Finanzstrafsache gegen den Bf. der Berufung nicht Folge gegeben. Angesichts der Bindungswirkung an das rechtskräftige Strafurteil braucht das BFG auf das von dem Bf. im Beschwerdeschriftsatz vom 3. Juli 2019 erstattete Vorbringen nicht…
…bindenden Strafurteil abweichendes Abgabenverfahren würde zu Lasten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes einer Durchbrechung der materiellen Rechtskraft und einer unzulässigen Kontrolle der Organe der Rechtsprechung durch die Verwaltung gleichkommen. Die Bindungswirkung von Strafurteilen geht nach Auffassung des VwGH sehr weit. Nicht nur der Urteilsspruch an…
…Zur Bindungswirkung des Strafurteils des Landesgerichtes für Strafsachen sei festzuhalten, dass es für das Jahr 2010 keine Feststellung hinsichtlich des Zuflusses an den Bf und für das Jahr 2011 lediglich in der Höhe von € 1.118,18,- monatlich gebe. Der steuerliche Vertreter führte in…
… die Bindungswirkung erstreckt sich auf die vom Gericht festgestellten und durch den Spruch gedeckten Tatsachen (vgl VwGH 27.3.2018, Ra 2018/16/0043; Ritz, BAO6 § 116 Rz 14 mwN). Nichts anderes gilt für die Bindung des Bundesfinanzgerichts an rechtskräftige Strafurteile (vgl VwGH 27.11…
…der jeweiligen Faktura dargestellte Rechtsgeschäft tatsächlich nicht besteht und die darin angeführten Werte alleine aus diesem Grund als Transaktionswert nicht in Betracht kommen. Die vom Bf vermeinte Bindungswirkung an die Zollwertangaben in den Zollanmeldungen besteht daher nicht. 6.) Zum Vorbringen betreffend das Verfahren nach Art…
…dem Richter gab der steuerliche Vertreter (Rechtsanwalt) des Beschwerdeführers bekannt, dass seines Erachtens keine Bindungswirkung an das Strafurteil des Arbeitgebers bestehen würde. Der Richter gab hierauf an, dass seines Erachtens zumindest in sachverhaltsbezogener Hinsicht eine gewisse Bindungswirkung bestehen würde. Die Schwarzzahlungen seien unstrittig festgestellt worden…
…(Abweisung) 1. Zur Bindungswirkung rechtkräftiger Strafurteile, Finanzstraferkenntnisse und Strafbescheide Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH, 13.4.1988, 84/13/0135) besteht im Abgabenverfahren eine Bindung an jene Tatsachenfeststellungen, auf denen der Spruch rechtskräftig verurteilender Entscheidungen eines behördlichen oder gerichtlichen Finanzstrafverfahrens oder anderen Strafverfahrens beruht…
…2 BAO sind die Abgabenbehörden an die im Spruch des die Partei betreffenden rechtskräftigen Strafurteiles festgestellten Tatsachen gebunden (siehe Ritz, BAO6, Anm. 14 zu § 116, m.w.N.). Das BFG hat daher - in Entsprechung dieser Bindungswirkung - wie in obiger Strafverfügung auch im gegenständlichen Verfahren von…
…1994 - DO 1994. Im Sinne der ständigen Rechtsprechung des VwGH erstreckt sich die in § 116 Abs 2 letzter Satz BAO angeordnete Bindungswirkung bei einem rechtskräftigen Strafurteil auf die vom Gericht festgestellten und durch den Spruch gedeckten Tatsachen (Hinweis E 5.9.1985, 85/16/0044…
…Wissensstand davon im laufenden Wiederaufnahmeverfahren zur Sprache gebracht hätte. Stattdessen ist unabhängig vom laufenden Verfahren ein neuerlicher Wiederaufnahmeantrag vorprogrammiert. III. Zur Bindungswirkung von Strafurteilen 1. Es soll nun gar nicht verschwiegen werden: Die Haftung meines Mandanten wird im angefochtenen Bescheid vom 19.9.2016 auf "§…
…gegenständlichen Beschwerdeverfahren nicht entgegen, weil abgabenrechtlich zwischen den Einkommensteuerbescheiden des Bf als Gewerbetreibender und den Abgaben- und Haftungsbescheiden des Bf als Arbeitgeber keine Bindungswirkung im Verhältnis von Grundlagen- und Folgebescheid besteht. Wenn nicht bereits Bindungswirkpflicht des BFG an das rechtskräftige Strafurteil besteht, so erübrigen sich…
…die Prostitutionserlöse an die falsche GmbH (und damit fälschlicherweise an die BF als Geschäftsführerin dieser GmbH) zugewiesen worden wären und den weiteren Ausführungen, wonach die BF diese Erlöse weitergegeben habe, keine Möglichkeit dieser Argumentation zu folgen. Aufgrund der Bindungswirkung an den Spruch des Strafurteiles in…
…Ergebnis lediglich zu einer Wiederholung bereits durchgeführter Ermittlungen führen. Zur Bindung an Strafurteile: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH besteht eine Bindung der Abgabenbehörden und des Bundesfinanzgerichts im Falle rechtskräftiger verurteilender Entscheidungen eines Strafgerichts, einer Finanzstrafbehörde oder des Bundesfinanzgerichts nach einem verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren an die Tatsachenfeststellungen…