…neu (Gruppenträgerin neue Gruppe) zuzurechnen sein werde. Dieser Umstand habe aber zwingend zur Folge, dass die steuerlich maßgebenden Ergebnisse der alten Gruppenmitglieder für das Jahr 2008 (Bilanzstichtage jeweils 31. Dezember 2008) für das Veranlagungsjahr 2008 der Bf. als Gruppenträgerin der alten Gruppe nicht mehr zugerechnet…
…neu (Gruppenträgerin neue Gruppe) zuzurechnen sein werde. Dieser Umstand habe aber zwingend zur Folge, dass die steuerlich maßgebenden Ergebnisse der alten Gruppenmitglieder für das Jahr 2008 (Bilanzstichtage jeweils 31. Dezember 2008) für das Veranlagungsjahr 2008 der Bf. als Gruppenträgerin der alten Gruppe nicht mehr zugerechnet…
…des Finanzamtes Wien 1/23 vom 11. Mai 2010 wurde das Bestehen einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG 1988 mit der GT-neu (Bilanzstichtag 31.12.) als Gruppenträgerin und u.a. der GT-alt (vormals Gruppenträgerin) sowie der Bf., der GM3-GmbH und der GM2-GmbH…
…endet mit der Veranlagung 2008". Mit Gruppenfeststellungsbescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 11. Mai 2010 wurde das Bestehen einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG 1988 mit der GT-neu (Bilanzstichtag 31. Dezember) als Gruppenträgerin und u.a. der GT-alt (vormals Gruppenträgerin) sowie der Bf.…
…§ 250 Rz 35). Die Zusage zur Verlustübernahme in Form des Gesellschafterumlaufbeschlusses sei im konkreten Fall vor Ende des Bilanzstichtages (30. Juni 2013 - 24 Uhr) und damit auch „vor Eintritt des Verlustes“ iSd EuGH-Rechtsprechung und BMF-Auffassung erfolgt. Weiters vermittle der Gesellschafterumlaufbeschluss der Gesellschaft einen…
…dass nach hg. RSpr im Bereich der Kapitalverkehrsteuern die wirtschaftliche Betrachtungsweise zulässig sei. Die Gewährung des Zuschusses zur Verlustübernahme sei vor dem Bilanzstichtag erfolgt, weshalb die Gesellschaft (Bf) schon vor Eintritt der Verluste über einen klagbaren Anspruch gegenüber dem Gesellschafter verfügt habe. Es sei von…
…vom Gemeinderat der Gemeinde A in der Sitzung des Gemeinderates vom 16.12.2014 beschlossen worden. Die Beschwerdeführerin habe somit vor dem Bilanzstichtag (31.12.2014) einen klagbaren Anspruch auf Verlustübernahme erworben. Daher trete keine Erhöhung des Gesellschaftsvermögens ein. Das Finanzamt wies die Beschwerde mit…
…2008, 2009 und 2010 scheint die Position "Geschäftsgebäude" zum Bilanzstichtag 2007 mit 301.325,82, 2008 mit 292.006,46 und 2009 mit 282.687,10 € auf. Weshalb das Betriebsgebäude im Hinblick auf die Bilanzansätze daher im Jahr 2010 um nur 160.000,00…
…bedient zu werden brauchen. 3. Die Wirkung dieses Rangrücktrittes ist ab dem Zeitpunkt der beidseitigen Unterfertigung mit einem Kalenderjahr begrenzt." Im Jahresabschluss 2012 (Bilanzstichtag 31.12.2012; Bilanzerstellungszeitpunkt: 14.05.2013) berücksichtigte die Beschwerdeführerin eine (gänzliche) Wertberichtigung der Forderungen an die C-GmbH im Betrag…
…einen allenfalls erst nach dem Bilanzstichtag wertbegründenden bzw. wertbeeinflussenden und damit beim Jahresabschluss 2012 nicht zu berücksichtigenden Umstand handelt. Damit erübrigt sich ein Eingehen auf den Inhalt der Patronatserklärung, dessen Deutung und deren Wirkung. Für die Bewertung von Forderungen sind die Verhältnisse am Bilanzstichtag maßgeblich…
…Bezug auf die GesSt-rechtliche Beurteilung von Verlustabdeckungszusagen ausgeführt, die Verlustübernahme unterliege dann nicht der GesSt, wenn die Gesellschaft noch vor dem Bilanzstichtag einen klagbaren Anspruch auf die Übernahme des unternehmensrechtlichen Jahresverlustes erwerbe. Überdies weist die Bf. auf das einschlägige EuGH Urteil in der RS…
…konkret festgestellten Beweisergebnis gelangt ist. Bewiesen ist, dass die Tätigkeit des Bf. als Geschäftsführer der G-2 mit tt.05.2018 geendet hat und daher Bilanzstichtag der Aufgabebilanz der tt.05.2018 ist. Fest steht ferner, dass mit der schriftlichen Vereinbarung vom 30.05.2018…
…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Lösung der Rechtsfragen betreffend die Erfassung am Bilanzstichtag bereits existierenden Kapitalforderung und zur Besteuerung von Pensionsabfindungsansprüche, die erst nach Beendigung…
…Dabei wurde festgestellt, dass die Forderungsabschreibung des Kunden D in der Höhe von € 37.542,95 nicht anerkannt werden könne, da die für die Bewertung der Forderung in der Bilanz 2007 maßgebenden Ereignisse nach dem Bilanzstichtag zum 31. Dezember 2007 lägen. Der Kunde D…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***R1***, den Richter ***R2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***LR1*** und ***LR2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 23…
…sein werde. Dieser Umstand habe aber zwingend zur Folge, dass die steuerlich maßgebenden Ergebnisse der alten Gruppenmitglieder für das Jahr 2008 (Bilanzstichtage jeweils 31.12.2008) für das Veranlagungsjahr 2008 der Bf. als Gruppenträgerin der alten Gruppe nicht mehr zugerechnet werden könnten. Am 16. Mai…
…des Abgrenzungspostens) aufzuteilen sind. Es hat vielmehr jährlich eine Bewertung dieser Gesamtanschaffungskosten zu erfolgen, wobei die Wertänderung vom aktuellen Zinsniveau zum Bilanzstichtag und der Restlaufzeit abhängt. Soweit der Teilwert unter Berücksichtigung von Zinsniveau und Restlaufzeit geringer ist als der Buchwert, liegen die Voraussetzungen für eine…
…der 31.12. (vergleiche FN ####0o). Kernthema dieses Beschwerdeverfahrens ist die Auswirkung folgender Umgründungen (siehe Außenprüfungsbericht vom 26. Juli 2021), wobei die nachstehenden Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Bankbetriebe) mit Bilanzstichtag 31.12. unter Anwendung des Art. I UmgrStG jeweils rückwirkend zum 31.12. des Vorjahres auf…
…die am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder des Zeitpunkts ihres Eintritts unbestimmt sind. Übersteigt am Bilanzstichtag der Wert der Leistungsverpflichtung aus einem Vertragsverhältnis den Wert der Gegenleistung, droht also aus dem Geschäft ein Verlust, so kann dieser im Weg einer Rückstellung…
…zwischen Anschaffungszeitpunkt und Bilanzstichtag wesentliche Umstände eingetreten sind, welche die Annahme rechtfertigen, dass am Bilanzstichtag die Wiederbeschaffungskosten in nicht unerheblichem Umfang unter den ursprünglichen Anschaffungskosten liegen oder dass sich die Anschaffung als Fehlmaßnahme erwiesen hat. Je kürzer der zeitliche Abstand zwischen Anschaffungszeitpunkt und Bilanzstichtag ist…