…Monatsraten aufgeteilt. Die Neuwagenberechnung lautet inkl. 19% dt. MwSt auf 13.990,00 €. Die Bf.in verbrachte das gegenständliche Fahrzeug am 01.09.2010 nach Österreich. Die engeren persönlichen Beziehungen hatte die Bf.in im Beschwerdezeitraum zu Österreich. 2. Beweiswürdigung Gemäß § 167 Abs. 2…
…Personen nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Im § 3 Abs. 1 FLAG 1967 ist geregelt, dass Personen…
…Effektenhandel, Investmentveranlagungen von Privat- und Firmenkunden). In den Bankerträgen der Jahre 2005 bis 2010 sind Mieterträge nur im Ausmaß von 0,16% (2010) beziehungsweise maximal von 0,58% (2007) enthalten, Leasingserträge keine. Die Mieterträge stammen in den Jahren 2005 bis 2008 fast zur Hälfte aus…
2. Nach Art. 133 Abs. 9 B-VG iVm Art 133 Abs. 4 B-VG ist gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes die Revision an den Verwaltungsgerichtshof zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung liegt vor…
…Österreich haben und sich die Kinder ständig im Bundesgebiet aufhalten. Der Lebensmittelpunkt liege in dem Staat, zu dem die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestehen. Da der Bf samt Familie den Familienwohnsitz in I-Ort1 habe und auch seine Einkünfte in Italien erziele, sei anzunehmen…
… 26 der Bundesabgabenordnung) einer natürlichen Person, an dem diese wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder - im Falle einer Person ohne berufliche Bindungen - wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen der Person und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, das heißt während mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr…
…dass die Ansässigkeit nicht bereits Ende September 2013 verlagert wurde. Die ins Treffen geführten persönlichen Beziehungen wegen der in der Nähe des österreichischen Wohnsitzes lebenden Mutter und Geschwister verbleiben grundsätzlich als einziges Argument für die Ansässigkeit des Bf während des Streitzeitraumes. Der Ablauf der Ereignisse…
… zu beurteilen seien die tatsächlichen Lebensumstände. Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Beziehungen der Bf sei von deren faktischem Lebensmittelpunkt in Österreich auszugehen. Sie sei hier berufstätig und habe damit auch eine wirtschaftliche Bindung. Nach eigenen Angaben sei sie zeitlich überwiegend in…
…über eine ständige Wohnstätte verfügt, sie "in dem Vertragsstaat als ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen habe (Mittelpunkt der Lebensinteressen)". Bis heute nutze der Bf. die Wohnung im Ort 1-Ö für maximal drei Monate pro Jahr, die restliche Zeit verbringe…
Welche Hindernisse dem Bf. entgegengestanden sind, für die Jahre 2013 bis 2017 die Aufenthaltstage in Österreich, der Schweiz bzw. die Tage der Auslandsreisen bekannt zu geben, hat der Bf. nicht dargetan. Die Angabe, Pensionist zu sein, reicht noch nicht aus. Auch wenn er Pensionist ist…
…bei der OSZE. Er wurde als Mitglied des Verwaltungs- und technischen Personals der Mission i.S. des Art. 37 Abs. 2 WDK ( Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WDK) BGBl. Nr. 66/1966) beschäftigt. Ob er im streitgegenständlichen Zeitraum noch die Privilegien der Art. 33 Abs…
…dass es zur Überzeugung gekommen wäre, dass die persönlichen Beziehungen nach Österreich vernachlässigbar bzw die wirtschaftlichen Beziehungen des Bf zu Amerika von größerer Bedeutung waren, sodass aufgrund des hier aufgezeigten Gesamtbildes der Mittelpunkt der Lebensinteressen und damit die Ansässigkeit des Bf in den USA gelegen…
…habe. Das Finanzamt Gmunden Vöcklabruck hat in Entsprechung des § 265 Abs.1 BAO sodann die Bescheidbeschwerde zusammen mit den sich darauf beziehenden Verwaltungsakten mit Vorlagebericht vom 30.7.2015 dem Bundesfinanzgericht vorgelegt und die Beschwerdeführerin (in Entsprechung des § 265 Abs.4 BAO) hievon verständigt. Das…
…0113, mwN, und VwGH 26.1.2012, 2009/15/0032, mwN). Dieser Prüfungsmaßstab ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gerade auch für entsprechende schuldrechtliche Beziehungen zwischen nahestehenden Personen und Gesellschaften anzuwenden. Für die Frage, ob eine Maßnahme gesellschaftlich veranlasst ist, kommt es maßgeblich darauf an…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende***SenV***, die Richterin***Ri*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***SenLR1*** und ***SenLR2*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Feilenreiter & Co WP GmbH, Wiesackstraße 624, 8962 Gröbming, über die Beschwerde vom 1. Dezember 2015 gegen…
…In den Einkommensteuerbescheiden 2011 und 2012 ermittelte das Finanzamt die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Schätzungswege und verwies auf die Begründung des Einkommensteuerbescheides 2014. In der Begründung zum Einkommensteuerbescheid 2014 sprachen für das Finanzamt unter Hinweis auf diverse rechtliche Ausführungen die persönlichen Beziehungen der Bf…
…den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten (§ 5 Abs 3 FLAG 1967…
…den betrieblichen Bereich. Eine Beteiligung gehört jedoch dann zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie den Betriebszweck des Beteiligten fördert oder wenn zwischen diesem und demjenigen, an dem die Beteiligung besteht, enge wirtschaftliche Beziehungen bestehen (vgl. hiezu das hg. Erkenntnis vom 22. November 1995, 94/15/0147…
…Österreich gehabt habe. Sofern die Behörde die Freundin des Bf. ins Treffen führt, so ist dies in modernen Beziehungen nicht wirklich ein Indiz dafür, dass auch der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich war. Zudem setze sich die Behörde über den Umstand hinweg, dass der Bf…
…Strandpunkt vertreten, das geprüfte Unternehmen weder zu kennen, noch in einer geschäftlichen Beziehung zu diesem zu stehen scheinen - die im Ausland ansässigen Firmen teilweise angeben nie Rechnungen an das geprüfte Unternehmen gestellt zu haben - die im Ausland ansässigen Firmen aufgrund ihrer Mitarbeiterzahl, ihrer Firmengröße, Ausstattung…