……] Bauweise Erdgeschoss: Massivbau Dachraum: Holzkonstr, Art des Daches Satteldach Zustand der Deckung Hagelschaden "minder gut" 3.1. Bewertungsgrundsatz: Die übliche Gesamtnutzungsdauer ist die zu erwartende Zeitspanne von der Errichtung des Gebäudes bis zum Ende seiner wirtschaftlich vertretbaren Nutzung, die im Wesentlichen von der Bauart…
…2015. Dieser führte im Punkt 3. Gutachten aus: "3. GUTACHTEN 3.1 Bewertungsgrundsatz: a) Der zu ermittelnde Verkehrswert ist jener Preis, der bei einer Veräußerung der gegenständlichen Sache üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr für diese erzielt werden kann. Die besondere Vorliebe und andere ideelle Wertzumessungen einzelner…
…einer Leitungsanlage auf einem Grundstück nicht nur auf den Servitutsstreifen beziehe, sondern auf das gesamte Grundstück auswirke. Der Bewertungskatalog der Ziviltechniker führt unter Bewertungsgrundsatz L -5-84 aus, dass obwohl sich die Verkehrswertminderung immer auf das gesamte und ungeteilte Grundstück auswirke, es sich eingebürgert habe…
…land- und forstwirtschaftlichen Vermögens führt das Bewertungsgesetz wie folgt aus: § 32. Bewertungsgrundsatz, Ertragswert. (1) Für landwirtschaftliche Betriebe gelten die Grundsätze über die Bewertung nach Ertragswerten. (2) Ertragswert ist das Achtzehnfache des Reinertrages, den der Betrieb seiner wirtschaftlichen Bestimmung gemäß im Durchschnitt der Jahre nachhaltig erbringen…
…gegen den Einheitswertbescheid vom 17.06.2016 ein. Darin wurde ausgeführt: a . Der ermittelte Einheitswert bilde nicht den tatsächlichen Reinertrag des Betriebes ab. Im Bewertungsgesetz (BewG) 1955 werde im § 32 der Reinertrag als Bewertungsgrundsatz definiert. Im § 32 Abs. 2 werde der Ertragswert als der achtzehnfache…
…zu kürzen. Gemäß § 55 Abs. 1 BewG sind unbebaute Grundstücke mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Gemäß § 10 BewG (Bewertungsgrundsatz, gemeiner Wert) ist bei Bewertungen, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, der gemeine Wert zu Grunde zu legen. Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt…
…Wert der Gesamtliegenschaft habe. Es dürfe an dieser Stelle an den Bewertungskatalog der Ziviltechniker verwiesen werden, in welchem unter dem Bewertungsgrundsatz L-5-84 ausgeführt sei: "Obwohl sich die Verkehrswertminderung immer auf das gesamte und ungeteilte Grundstück auswirkt, hat es sich eingebürgert, Bezugsflächen für die…
…eingebracht. Diese wurde wie folgt begründet (ohne Hervorhebungen): „1. Der von Ihnen ermittelte Einheitswert bildet nicht den tatsächlichen Reinertrag des Betriebes ab. Im Bewertungsgesetz 1955 wird im § 32 der Reinertrag als Bewertungsgrundsatz definiert. Im § 32(2) wird der Ertragswert als der achtzehnfache Reinertrag festgelegt, welchen…
…vom 24. November 2016 erhoben: a. Der ermittelte EW zum 1.1.2014 bilde nicht den tatsächlichen Reinertrag des Betriebes ab: Im Bewertungsgesetz (BewG) werde im § 32 der Reinertrag als Bewertungsgrundsatz definiert. Im § 32 Abs 2 werde der Ertragswert als der achtzehnfache Reinertrag festgelegt, welchen…
…EW-Bescheid vom 11. April 2016 erhoben: a. Der ermittelte EW bilde nicht den tatsächlichen Reinertrag des Betriebes ab: Im Bewertungsgesetz werde im § 32 der Reinertrag als Bewertungsgrundsatz definiert. Im § 32 Abs 2 werde der Ertragswert als der achtzehnfache Reinertrag festgelegt, welchen der Betrieb seiner…
…Oktober 2014 wurde ausgeführt, dass die Bewertung der Gegenleistung nicht nach dem KVG, sondern nach den §§ 2 bis 17 BewG zu erfolgen habe und darin als Bewertungsgrundsatz der gemeine Wert gelte. GmbH-Anteile seien nach § 13 Abs. 2 BewG zu bewerten. Als Mindestwert sei das…
…zur Stellungnahme übermittelt und dieser habe festgestellt, dass das vom Bf in Auftrag gegebene Gutachten den methodischen Erfordernissen entspreche, eine nachvollziehbare und schlüssige Befundaufnahme beinhalte und hinsichtlich wesentlicher Bewertungsgrundsätze als angemessen zu beurteilen sei (Holzbestand, Jagd und Wege). Bedenken habe er allerdings betreffend die angesetzten…
…das Rechtsmittel der Beschwerde ein. Begründend wurde im Wesentlichen folgendes ausgeführt: 1. Der ermittelte Einheitswert bilde nicht den tatsächlichen Reinertrag des Betriebes ab: Unterstelle man die Bewertungsgrundsätze des § 32 Bewertungsgesetz 1955 dem Betrieb und führe den Betrieb mit entlohnten fremden Arbeitskräften, erziele dieser überhaupt keinen…
…das Rechtsmittel der Beschwerde ein. Begründend wurde im Wesentlichen folgendes ausgeführt: 1. Der ermittelte Einheitswert bilde nicht den tatsächlichen Reinertrag des Betriebes ab: Unterstelle man die Bewertungsgrundsätze des § 32 Bewertungsgesetz 1955 dem Betrieb und führe den Betrieb mit entlohnten fremden Arbeitskräften, erziele dieser überhaupt keinen…
…07.07.2016) ein. Begründend wurde im Wesentlichen folgendes ausgeführt: 1. Der ermittelte Einheitswert bilde nicht den tatsächlichen Reinertrag des Betriebes ab: Unterstelle man die Bewertungsgrundsätze des § 32 Bewertungsgesetz 1955 dem Betrieb und führe den Betrieb mit entlohnten fremden Arbeitskräften, erziele dieser überhaupt keinen Reinertrag…
…30.06.2016 verlängert. Innerhalb verlängerter Rechtsmittelfrist wurde mit Schreiben vom 30.06.2016 Beschwerde eingebracht. Der Bf. wendet ein, wenn man die Bewertungsgrundsätze des §32 BewG seinem Betrieb unterstelle und er den Betrieb mit entlohnten fremden Arbeitskräften führte, erziele dieser überhaupt keinen Reinertrag mehr…
…Die Bf. wenden ein, der von der Behörde ermittelte Einheitswert bilde nicht den tatsächlichen Reinertrag des Betriebes ab. Wenn man die Bewertungsgrundsätze des §32 BewG seinem Betrieb unterstelle und er den Betrieb mit entlohnten fremden Arbeitskräften führe, erziele dieser überhaupt keinen Reinertrag mehr. Somit sei…
…Der Bf. wendet ein, der von der Behörde ermittelte Einheitswert bilde nicht den tatsächlichen Reinertrag des Betriebes ab. Wenn man die Bewertungsgrundsätze des §32 BewG seinem Betrieb unterstelle und er den Betrieb mit entlohnten fremden Arbeitskräften führe, erziele dieser überhaupt keinen Reinertrag mehr. Somit sei…
…Unter Berücksichtigung des Bewertungsgrundsatzes L-6.1-05 im aktuell gültigen Bewertungskatalog für Ziviltechniker nahm er einen Abschlag von 50 % auf den Durchschnittspreis an und ermittelte so einen Bodenpreis in Höhe von 1,05 Euro/m². c) Sachwert Bauland Den Bodenpreis für Bauland ermittelte der…
…Liegenschaftsbewertungsgutachten, Seite 12f). Weitere Grundlagen für Sachverständige bilden die Bewertungsgrundsätze der Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen. Da im Steuerrecht eigene Wertbegriffe und gesetzliche Bewertungsbestimmungen bestehen und auch kein Verweis in den Abgabenvorschriften auf das LGB oder die ÖNORM B 1802 besteht, besteht im Abgabenverfahren allerdings keine Bindung…