Gemäß § 299 Abs. 1 BAO könne die Abgabenbehörde einen Bescheid aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich nicht als richtig erweist. Bereits in der Begründung des Bescheides vom 9. April 2014 wurde angeführt, dass die Aufhebung erfolgt sei, weil die sich aus dem Sachbescheid ergebende…
…eingebracht. Diese wurde wie folgt begründet (ohne Hervorhebungen): „1. Der von Ihnen ermittelte Einheitswert bildet nicht den tatsächlichen Reinertrag des Betriebes ab. Im Bewertungsgesetz 1955 wird im § 32 der Reinertrag als Bewertungsgrundsatz definiert. Im § 32(2) wird der Ertragswert als der achtzehnfache Reinertrag festgelegt, welchen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch BNP Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Ohlsdorferstraße 44, 4810 Gmunden, über die Beschwerde vom 02.12.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***RA***, ***RA-Adr***, über die Beschwerde vom 3. August 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 24. Juli…
…Anhang bzw. Anlage) zum maßgeblichen Zeitpunkt lauten: BewG: "§ 32. Bewertungsgrundsatz, Ertragswert. (1) Für landwirtschaftliche Betriebe gelten die Grundsätze über die Bewertung nach Ertragswerten. (2) Ertragswert ist das Achtzehnfache des Reinertrages, den der Betrieb seiner wirtschaftlichen Bestimmung gemäß im Durchschnitt der Jahre nachhaltig erbringen kann. Dabei…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende V und die weiteren Senatsmitglieder R, L1 sowie L2 im Beisein der Schriftführerin Karin Nowotny in der Beschwerdesache der Verlassenschaft nach S, X vertreten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ewald Rabensteiner in der Beschwerdesache Bf , gegen den Bescheid des Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 22. Mai 2007, betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 2002 bis 2004 zu Recht erkannt: Den Beschwerden wird teilweise…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri über die Beschwerde der Bf., vertreten durch die Vertreterin, vom 5.3.2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes 12/13/14 Purkersdorf vom 4.2.2013, betreffend Feststellung von Einkünften gem. § 188 BAO für…
…zur Stellungnahme übermittelt und dieser habe festgestellt, dass das vom Bf in Auftrag gegebene Gutachten den methodischen Erfordernissen entspreche, eine nachvollziehbare und schlüssige Befundaufnahme beinhalte und hinsichtlich wesentlicher Bewertungsgrundsätze als angemessen zu beurteilen sei (Holzbestand, Jagd und Wege). Bedenken habe er allerdings betreffend die angesetzten…
…das Rechtsmittel der Beschwerde ein. Begründend wurde im Wesentlichen folgendes ausgeführt: 1. Der ermittelte Einheitswert bilde nicht den tatsächlichen Reinertrag des Betriebes ab: Unterstelle man die Bewertungsgrundsätze des § 32 Bewertungsgesetz 1955 dem Betrieb und führe den Betrieb mit entlohnten fremden Arbeitskräften, erziele dieser überhaupt keinen…
…das Rechtsmittel der Beschwerde ein. Begründend wurde im Wesentlichen folgendes ausgeführt: 1. Der ermittelte Einheitswert bilde nicht den tatsächlichen Reinertrag des Betriebes ab: Unterstelle man die Bewertungsgrundsätze des § 32 Bewertungsgesetz 1955 dem Betrieb und führe den Betrieb mit entlohnten fremden Arbeitskräften, erziele dieser überhaupt keinen…
…07.07.2016) ein. Begründend wurde im Wesentlichen folgendes ausgeführt: 1. Der ermittelte Einheitswert bilde nicht den tatsächlichen Reinertrag des Betriebes ab: Unterstelle man die Bewertungsgrundsätze des § 32 Bewertungsgesetz 1955 dem Betrieb und führe den Betrieb mit entlohnten fremden Arbeitskräften, erziele dieser überhaupt keinen Reinertrag…
…30.06.2016 verlängert. Innerhalb verlängerter Rechtsmittelfrist wurde mit Schreiben vom 30.06.2016 Beschwerde eingebracht. Der Bf. wendet ein, wenn man die Bewertungsgrundsätze des §32 BewG seinem Betrieb unterstelle und er den Betrieb mit entlohnten fremden Arbeitskräften führte, erziele dieser überhaupt keinen Reinertrag mehr…
…Die Bf. wenden ein, der von der Behörde ermittelte Einheitswert bilde nicht den tatsächlichen Reinertrag des Betriebes ab. Wenn man die Bewertungsgrundsätze des §32 BewG seinem Betrieb unterstelle und er den Betrieb mit entlohnten fremden Arbeitskräften führe, erziele dieser überhaupt keinen Reinertrag mehr. Somit sei…
…Der Bf. wendet ein, der von der Behörde ermittelte Einheitswert bilde nicht den tatsächlichen Reinertrag des Betriebes ab. Wenn man die Bewertungsgrundsätze des §32 BewG seinem Betrieb unterstelle und er den Betrieb mit entlohnten fremden Arbeitskräften führe, erziele dieser überhaupt keinen Reinertrag mehr. Somit sei…
…einer Schließung des Tochterunternehmens aufgrund der Restriktionen. Auf Basis von Aussagen seitens der Geschäftsführung sei weder eine realistische Zukunftsplanung erstellbar noch könnten die Zukunftswerte aus der Vergangenheit generiert werden. "4. Bewertungsgrundsätze und Bewertungsmethoden Maßgeblich für die Bewertung ist der jeweilige Bewertungszweck. Die Bewertung erfolgt stichtagsbezogen…
…Liegenschaftsbewertungsgutachten, Seite 12f). Weitere Grundlagen für Sachverständige bilden die Bewertungsgrundsätze der Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen. Da im Steuerrecht eigene Wertbegriffe und gesetzliche Bewertungsbestimmungen bestehen und auch kein Verweis in den Abgabenvorschriften auf das LGB oder die ÖNORM B 1802 besteht, besteht im Abgabenverfahren allerdings keine Bindung…
…an GmbHs sei der gemeine Wert maßgebend, der nach einer anerkannten Methode der Unternehmensbewertung zu ermitteln sei. In der Praxis werde hierbei auf jene Bewertungsgrundsätze zurückgegriffen, die im Fachgutachten des Fachsenates für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, KFS BW/1 i.d.F…
…fortsetzen. Zunächst ist dazu festzuhalten, dass die bloße Nichteinstellung einer Forderung für sich genommen keinen Beweiswert für den Rückschluss auf ein abgabenrechtlich relevantes Gefährdungsverhalten schafft, sondern grundsätzlich bloß das Ergebnis der anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze bzw. der dazu angestellten Überlegungen ist. Folglich kann hieraus auch…
…das Vermögen des Erwerbers über. Für rechnungslegungspflichtige Gewerbetreibende (§ 5-Gewinnermittler; vgl § 7 Abs 3 KStG) sind die unternehmensrechtlichen Bewertungsgrundsätze maßgebend, soweit nicht zwingende steuerliche Regeln dem entgegenstehen (Atzmüller/Wiesner/Zangerl-Reiter in Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG § 6 Anm 51). Aus dem Jahresabschluss 2020 der…