…Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen eingetreten, so wird diesen durch Fortschreibungen Rechnung getragen. Es kann sich dabei um ins Gewicht fallende Wertveränderungen oder Änderungen in der Art oder in der Zurechnung des Bewertungsgegenstandes handeln. Demgemäß unterscheidet man zwischen der Wertfortschreibung, der Artfortschreibung und der Zurechnungsfortschreibung…
…sich dabei aber nicht um eine Wertfortschreibung im technischen Sinne des §21 Abs.1 Z1 BewG sondern vielmehr um eine - der Artfortschreibung immanenten - Wertänderung im Zusammenhang mit der Änderung der Art des Bewertungsgegenstandes. Die Berücksichtigung von Wertabweichungen erfolgt daher im Zusammenhang mit Artfortschreibungen ohne Rücksicht…
…des Steuergegenstandes geändert hatte, und der Einheitswert mit Euro 32.600 neu festgestellt. Aufgrund der Errichtung eines Zubaues mit Änderung des Flächenausmaßes war die Art des Bewertungsgegenstandes (Mietwohngrundstück) neu festzustellen. Dagegen richtete sich die Berufung (nunmehr: Beschwerde) vom 06.09.2009. Darin führte die BF…
…AbgÄG 1982 um 35% erhöhter Einheitswert von EUR 30.900 festgestellt (errechneter Einheitswert: EUR 22.900). Die Begründung enthielt eine Berechnung für 2 Wohnungen und lautete wie folgt: [...] "Die Fortschreibung war erforderlich, weil die Art (Unterart) des Bewertungsgegenstandes zu ändern war. Die Fortschreibung war erforderlich…
…Gemäß § 21 Abs. 4 BewG 1955 sind allen Fortschreibungen einschließlich der Fortschreibungen auf Grund einer Änderung der steuerlichen Zurechnung des Bewertungsgegenstandes (Zurechnungsfortschreibung) die Verhältnisse bei Beginn des Kalenderjahres zugrunde zu legen, das auf die Änderung folgt (Fortschreibungszeitpunkt). Das Bundesfinanzgericht stellt fest, dass Frau ***Bf1*** zum…
…neu fest. Die Fortschreibung sei erforderlich, weil die Art des Bewertungsgegenstandes zu ändern war und eine Änderung im Flächenausmaß eingetreten ist. Gemäß einem Kaufvertrag vom 23.06.2017 sei bei der gegenständlichen EZ ein Gebäude- und Flächenabfall eingetreten. Der durchgeführten Berechnung wurde ein Bodenwert von…
…4***, sowie an ***5*** und ***6***. Die Fortschreibung war erforderlich, weil eine Änderung in der Nutzung des Bewertungsgegenstandes eingetreten ist und weil ein Gebäudeumbau vorgenommen worden ist. Ebenfalls am 12. Juni 2025 erließ das Finanzamt den nunmehr bekämpften Grundsteuermessbescheid zum 01.01.2020, Fortschreibungsveranlagung gemäß …
… 21 Abs. 4 BewG 1955 sind allen Fortschreibungen einschließlich der Fortschreibungen auf Grund einer Änderung der steuerlichen Zurechnung des Bewertungsgegenstandes (Zurechnungsfortschreibung) die Verhältnisse bei Beginn des Kalenderjahres zugrunde zu legen, das auf die Änderung folgt (Fortschreibungszeitpunkt). Hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft trat durch den Tod der…
…die Beschränkung nach § 812 ABGB nicht die objektive Ertragsfähigkeit des Bewertungsgegenstandes selbst, sondern vielmehr subjektive Elemente des Eigentümers betrifft. Es kommt daher im Hinblick auf die Ermittlung des Ertragswertes der streitgegenständlichen wirtschaftlichen Einheit entgegen dem Beschwerdevorbringen nicht auf Pfandrechte am Bewertungsgegenstand, auf Beschränkungen desselben nach…
…08.2014 erging die Beschwerdevorentscheidung folgenden Inhalts: "Gemäß § 21 Abs.4 BewG sind allen Fortschreibungen einschließlich der Fortschreibungen auf Grund einer Änderung der steuerlichen Zurechnung des Bewertungsgegenstandes (Zurechnungsfortschreibung) die Verhältnisse bei Beginn des Kalenderjahres zu Grunde zu legen, das auf die Änderung folgt (Fortschreibungszeitpunt). Gemäß…
…wirtschaftliche Einheit bereits, so sehe § 21 Abs.1 Z 2 BewG die Möglichkeit einer Artfortschreibung vor, wenn die Art des Bewertungsgegenstandes von der zuletzt im Einheitswertbescheid festgestellten Art abweicht. Das Finanzamt sei daher nicht berechtigt, betreffend den berufungsgegenständlichen Grundbesitz eine Nachfeststellung vorzunehmen. Das Finanzamt wäre…
… 24 BAO verfügt. Nach § 21 Abs 4 BewG 1955 seien bei allen Fortschreibungen einschließlich der Fortschreibung auf Grund einer Änderung der steuerlichen Zurechnung des Bewertungsgegenstandes (Zurechnungsfortschreibung) die Verhältnisse bei Beginn des Kalenderjahres zugrundezulegen, das auf die Änderung folge (Fortschreibungszeitpunkt). Wie sich aus diesen Ausführungen ergebe…
… 21 Abs. 1 Z. 2 Bewertungsgesetz (BewG) wird der Einheitswert neu festgestellt, wenn die Art des Bewertungsgegenstandes von der zuletzt im Einheitswertbescheid festgestellten Art abweicht (Artfortschreibung). Die Artfortschreibung war erforderlich, da auf dem bisher unbebauten Grundstück ein Einfamilienhaus errichtet wurde. Gemäß § 23 BewG (Wertverhältnisse bei…
… 21 Abs. 4 BewG 1955 sind allen Fortschreibungen einschließlich der Fortschreibungen auf Grund einer Änderung der steuerlichen Zurechnung des Bewertungsgegenstandes (Zurechnungsfortschreibung) die Verhältnisse bei Beginn des Kalenderjahres zugrundezulegen, das auf die Änderung folgt (Fortschreibungszeitpunkt). Über die Beschwerde wurde erwogen: Strittig ist im gegenständlichen Fall ausschließlich…
…Gemäß § 21 Abs. 4 BewG 1955 (Bewertungsgesetz 1955) sind allen Fortschreibungen, einschließlich der Fortschreibungen auf Grund einer Änderung der steuerlichen Zurechnung des Bewertungsgegenstandes (Zurechnungsfortschreibung), die Verhältnisse bei Beginn des Kalenderjahres zugrunde zu legen, das auf die Änderung folgt (Fort schreibungs zeitpunkt). Gemäß § 193…
…wurde erwogen: Gemäß § 21 Abs. 1 Z 2 BewG wird der Einheitswert neu festgestellt, wenn die Art des Bewertungsgegenstandes von der zuletzt im Einheitswertbescheid festgestellten Art abweicht (Artfortschreibung). Ändert sich die Art, so ist eine Artfortschreibung unabhängig von irgendwelchen Wertgrenzen zulässig; hiebei wird im Spruch…
…der Fortschreibungsbescheid von dem zugrunde liegenden Bescheid in seiner zuletzt maßgeblichen Fassung abweicht. Daraus ergibt sich eine eingeschränkte Anfechtungsmöglichkeit ("Teilrechtskraft") des Fortschreibungsbescheides; so ist zB ein Zurechnungsfortschreibungsbescheid nur hinsichtlich der Zurechnung, nicht aber hinsichtlich der Art und des Wertes des Bewertungsgegenstandes anfechtbar (vgl. Ritz, BAO5…
…verwiesen. Im angefochtenen Bescheid sei der Eigentumsänderung Rechnung getragen worden, die durch den Übergabevertrag vom 15. April 2011 eingetreten sei. Hinsichtlich der Höhe des Bewertungsgegenstandes sei keine Änderung vorgenommen worden. Der Bf. beantragte mit 5. Juni 2012 die Vorlage der Berufung. Begründet führte der Bf…
…gemischt genutztes Grundstück), KG 7: mit einem Einheitswert von € 31.100 (erhöht. 41.900 €) festgestellt. Begründend wurde ausgeführt, dass eine Änderung in der Nutzung des Bewertungsgegenstandes eingetreten sei. Die Bf. erhoben am 7. Juli 2010 Berufung. Sie führten aus, dass sich das Berufungsbegehren…
…Gemäß § 21 Abs. 4 BewG 1955 sind allen Fortschreibungen, einschließlich der Fortschreibungen auf Grund einer Änderung der steuerlichen Zurechnung des Bewertungsgegenstandes (Zurechnungsfortschreibung), die Verhältnisse bei Beginn des Kalenderjahres zugrunde zu legen, das auf die Änderung folgt (Fortschreibungszeitpunkt). Gegenstand der Bewertung ist die wirtschaftliche Einheit (§ 2…