…35 % erhöhte Einheitswert mit € 1,781.400 festgestellt. Das Finanzamt berücksichtigte bei der Berechnung des Gebäudewertes einen niedrigeren Durchschnittspreis je Kubikmeter umbauten Raumes und führte in der gesondert ergangenen Bescheidbegründung aus: "Die Bewertung von bebauten Grundstücken hat nach Maßgabe der Bestimmungen des § 53 Abs…
…auf die streitgegenständlichen Grundstücksflächen verfassungsmäßig gewährleisteten Rechten des Bf. widerspricht bzw. diese verletzt, wird vom Bundesfinanzgericht in Abrede gestellt. 5. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt…
…bzw. der GmbH ins Grundbuch eingetragen sei. Aufgrund dieser Schenkung liege eine Entnahme von vier Fünftel des Grundstückes aus dem Sonderbetriebsvermögen des d M. vor. Dieser Anteil sei mit dem Teilwert zu bewerten. Gleichzeitig sei eine Einlage in dieser Höhe in die GmbH durch k…
…einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Zur hier vorliegenden Rechtsfrage, ob für Grundstücke, deren Nutzung…
…Verkaufserlös von etwa € 95 - bis € 110,- erwartet. [..] Die übrigen Flächen (rd. 32.700m²) werden als Bauerwartungsland qualifiziert. Der Marktwert liegt bei € 25,- je m²." Die Beschwerdeführerin zog aufgrund dieses Gutachtens einen Wert iHv € 105,-/m² zur Bewertung der eingelegten Grundstücke heran…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im gegenständlichen Beschwerdefall lag keine Rechtsfrage vor, der grundsätzliche Bedeutung zukam. Die im Beschwerdefall zu lösende Frage beschränkte sich auf die Feststellung des Einlagewerts von Grundstücken und somit auf eine reine Sachverhaltsfrage, die nicht über den Einzelfall hinausging…
…Finanzamt gewählte andere Verfahren und dass das Wiener Verfahren zu Gunsten des vom Finanzamt angewandten Verfahrens grundsätzlich zu verwerfen wäre. Dies fände durchaus Rückhalt in der Literatur (vgl. Fraberger, Das Wiener Verfahren 1996 zur Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften – Grundsätze und Zweifelsfragen, RWZ 2001, 70)…
…mit EUR 1.573,12 fest. Der Grund der Steigerung des festgesetzten Ertragswertes bei gleichzeitig verringerter Fläche, lag in der erstmaligen Anwendung der Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von forstwirtschaftlichen Vermögen, Gz BMF-010202/0104-VI/2014, welche für den Bezirk M…
…Wertminderung zzgl. Außenanlagen) wird hier nicht näher eingegangen, da der Sachwert wie oben beschrieben für die Bewertung des Grundstückes (mit Ausnahme des Abzuges für die laufende Instandhaltung s. unten) nicht maßgeblich ist. Der Ertragswert wird ausgehend von der Nettopacht laut Vorschreibung, abzüglich 2% Bewirtschaftungskosten, 2…
…besondere Bewertungsvorschriften entgegenstehen, subsidiär bei Bewertungen der gemeine Wert zugrunde zu legen. Demgemäß vertritt auch das BMF in seinem Erlass vom 13.5.2016, BMF-010206/0058-VI/5/2016, die Ansicht: Da es eines Maßstabes für die Bewertung von LuF Grundstücken, die außerhalb des…
…im Rahmen einer Artfortschreibung neu festgestellt, wenn die Art des Bewertungsgegenstandes von der zuletzt im Einheitswertbescheid festgestellten Art abweicht. Mit der Frage, ab wann ein Grundstück mit einem darauf stehenden, in Abbruch befindlichen Gebäude als unbebautes Grundstück zu bewerten ist, hat sich der Verwaltungsgerichtshof in…
…nach § 12 BewG zu bewerten. Endbesteuerte Wirtschaftsgüter (soweit sie zum Privatvermögen gehören) scheiden aufgrund § 69 Abs. 1 lit. d BewG aus der Bemessungsgrundlage aus. Der Einheitswert von Grundstücken wird als solcher vom Gebührengesetz nicht unmittelbar angesprochen. Der Annahmevertrag an sich ist kein vermögensrechtliches Rechtsgeschäft. Der…
…österreichischen Nationalbank aufgedeckten stillen Reserven von Euro 534 Mio, enthaltenen stillen Reserven in Grundstücken und Gebäuden idHv Euro 65 Mio sei festzuhalten, dass sämtliche Liegenschaften bereits zum 31.12.2002 im Vermögensstand der B gewesen seien. Da Aktien mit dem gemeinen Wert zu bewerten seien…
…des Fruchtgenussrechtes an der Wohnung ergibt nach den Regeln des Bewertungsgesetztes (§ 16 BewG) EURO 83.609,38 (vgl. auch das "Berechnungsprogramm betreffend Bewertung von Renten (§16 BewG)" auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen, unter https://service.bmf.gv.at/Service/Anwend/Steuerberech/Par16/Par16…
…Grundstücksgrößen und Grundstückspreise teilweise in gewissem Umfang von der Gemeinde vorgegeben waren und die Bf selbst nicht werbend in Erscheinung getreten ist, sondern die Werbung im Wesentlichen der Gemeinde überlassen hat, im konkreten Fall angesichts des Umfangs der Grundstücksverkäufe keine entscheidende Bedeutung zu. Dass die…
…steuerpflichtigen Erwerb in Höhe von EUR 66.694,00 angenommen, wobei der Wert des land-und forstwirtschaftlichen Vermögens sowie der übrigen Grundstücke mit insgesamt EUR 23,162,70 bewertet worden sei. Das Finanzamt gehe bei dieser Bewertung offenbar vom dreifachen Einheitswert der Grundstücke aus. Demgegenüber…
…Kraft getreten. Der Beschwerdeführer habe (als Betroffener) dagegen keinen Einspruch erhoben. Der Sachverständige müsse auf ihm bekannte Änderungen des Flächenwidmungsplanes Rücksicht nehmen, folglich sei bei der Bewertung obiger Grundstücke nicht von der Widmung als Bauland, sondern als Freiland auszugehen. 1.3. Der Beschwerdeführer beantragte, die…
…Kaufpreis von vergleichbaren Liegenschaften oder Immobilienpreisspiegel glaubhaft gemacht oder mit einem Schätzungsgutachten nachgewiesen werden (vgl.: Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, Rz 16 ff. zu § 4, Rz 25 ff. und Rz 109 zu § 5 GrEStG). Da bei der Bewertung von Tauschleistungen die Grundstücke…
…der Aufschließung und der Einbeziehung in das örtliche Entwicklungskonzept von Bauerwartungsland auszugehen ist, weil anzunehmen ist, dass in absehbarer Zeit das gegenständliche Grundstück anderen als landwirtschaftlichen Zwecken dienen wird. Dieses ist daher gemäß § 52 Abs. 2 BewG dem Grundvermögen zuzurechnen und als solches zu bewerten…
…erschlossene Grundstücke mit rauher und ungleichförmiger Geländeform und großer Bringungsdistanz einen geringeren Bodenpreis bezahlen als für gut erschlossene, gleichförmige Grundstücke mit geringer Bringungsdistanz. Derartige Faktoren haben zwar, soweit sie die Erschließung der Liegenschaft betrafen, bereits in die Bewertung des Bestandeswertes Eingang gefunden. Im Bestandeswertgutachten von…