…ausreichend hoch bewertet erscheint. Bei einem Wert des Fruchtgenussrechtes von monatlich € 150 beträgt nach § 16 Abs. 1 BewG der Kapitalwert des lebenslänglichen Fruchtgenussrechtes € 26.213,09 ( siehe dazu das beiliegende Berechnungsblatt, www.bmf.gv.at, Berechnungsprogramme, Berechnungsprogramm betr. Bewertung von Renten (§ 16 BewG…
…des UFS Linz (Gz. RV/0318-L/11) sei zu entnehmen, dass eine Bewertung von Sachleistungen (in jenem Fall für die volle freie Station) nicht möglich sei, da es für die Berücksichtigung des Ausgedinges eine spezielle Bewertungsvorschrift in der LuF PauschVO 2001 bzw. 2006 gebe…
…der Stromkosten in die Bemessungsgrundlage. BFG vom 16.12.2014, RV/7102680/2012 Auch im Fall einer Einräumung von Fruchtgenussrechten (für die Auslegung des dortigen Begriffes Wert des bedungenen Entgeltes sind grundsätzlich dieselben Überlegungen wie für den "Wert" im Sinne des § 33 TP 5 Abs…
…habe sich die Stifterin das Fruchtgenussrecht vorbehalten und weiterhin Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Die Rückübertragung der Liegenschaften aufgrund des Widerrufes der Stiftung sei gemäß § 15 Abs. 3 Z 2 lit. b EStG 1988 zu bewerten, wobei von der Steuerbemessungsgrundlage die sich aufgrund des…
…habe sich die Stifterin das Fruchtgenussrecht vorbehalten und weiterhin Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Die Rückübertragung der Liegenschaften aufgrund des Widerrufes der Stiftung sei gemäß § 15 Abs. 3 Z 2 lit. b EStG 1988 zu bewerten, wobei von der Steuerbemessungsgrundlage die sich aufgrund des…
…worden. Die Dauer des Fruchtgenussrechtes der Bf. sei im Hinblick auf die Kündigungsmöglichkeit somit von unbestimmter Dauer und mit dem Neunfachen des Jahreswertes zu bewerten. Demnach würde sich nach Aufschlüsselung der einzelnen Berechnungen für sämtliche Verträge eine Gebühr von insgesamt € 1.750,19 ergeben…
…in Höhe von € 58.300,00 ermittelt. II. Über die Beschwerde wurde erwogen: 1 Sachverhalt, Beweiswürdigung Die Bf hat die gegenständliche Liegenschaft im Erbwege erworben. Strittig ist der Grundstückswert für die Bemessung der Grunderwerbsteuer. Die Bf hat ein Sachverständigengutachten über die Bewertung der Liegenschaft…
…anzusetzen. Zu der in Streit gezogenen Bewertung des Fruchtgenussrechtes stellte die Berichterstatterin folgendes fest: „Der VwGH stellt in ständiger Rechtsprechung zu § 33 TP 5 GebG zur Frage des Vorliegens eines Vertrages von bestimmter oder unbestimmter Dauer fest: „Das Unterscheidungsmerkmal zwischen einem auf bestimmte Zeit und…
…von den Vertragsparteien auch bewusst gewollt war. Die nach der Lage des Falles bei den Eltern auf jeden Fall eintretende Vermögenseinbuße ist augenscheinlich unter Beachtung des nahen Angehörigenverhältnisses beabsichtigt, ansonsten hätten die Eltern wohl nicht den ganzen Kaufpreis, sondern nur einen dem Wert des Fruchtgenussrechtes…
…nach versicherungsmathematischen Grundsätzen kapitalisierte Wert des Fruchtgenussrechtes anzusetzen. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. 4. Zulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision zulässig, da das Erkenntnis von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt…
…wenn bei der Bewertung nach § 17 Abs. 3 BewG die dem Berechtigten nach dem Bewertungsstichtag zugekommenen Nutzungen oder Leistungen Berücksichtigung finden (vgl. VwGH 29.1.1997, 96/16/0084). In diesem Sinne ist bezogen auf den Übergabestichtag, wie bereits oben festgestellt, von künftig zu erwartenden…
…der H. I. Gesellschaft m.b.H erwarten ließen, diese allenfalls bei der Ermittlung des Jahreswertes des Fruchtgenussrechtes zu berücksichtigen wären. Es läge jedoch am Bf. solches darzulegen und nachzuweisen. Der Bewertung von Nutzungen und Leistungen, die in ihrem Betrag ungewiss sind, können nach § 17…
…4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung…
…die unter das GrEStG fallen, von der Gebührenpflicht ausgenommen seien, insoweit für die Einräumung des Fruchtgenußrechtes jedoch Entgeltlichkeit vorliege, Gebührenpflicht gegeben sei. Soweit darüber hinaus noch ein Restwert des kapitalisierten Fruchtgenussrechtes verbleibe, stelle dieser Wert eine Gegenleistung für den Liegenschaftserwerb dar und falle unter das…
…Umstand daher nicht in ein Gesamtbild ein, das auf einen anderen Sachverhalt schließen lässt. Der Wert des Fruchtgenussrechtes an der Wohnung ergibt nach den Regeln des Bewertungsgesetztes (§ 16 BewG) EURO 83.609,38 (vgl. auch das "Berechnungsprogramm betreffend Bewertung von Renten (§16 BewG)" auf der…
…I Nr. 71/2003 ist auch für die gebührenrechtliche Ermittlung der steuerlichen Werte ausdrücklich eine Berechnung nach den Grundsätzen der Versicherungsmathematik angeordnet ("Berechnungsprogramm betreffend Bewertung von Renten (§16 BewG)" auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen). Aus den aufgezeigten Gründen erfolgte die bekämpfte Festsetzung der…
…I Nr. 71/2003 ist auch für die gebührenrechtliche Ermittlung der steuerlichen Werte ausdrücklich eine Berechnung nach den Grundsätzen der Versicherungsmathematik angeordnet ("Berechnungsprogramm betreffend Bewertung von Renten (§16 BewG)" auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen). Aus den aufgezeigten Gründen erfolgte die bekämpfte Festsetzung der…
…I Nr. 71/2003 ist auch für die gebührenrechtliche Ermittlung der steuerlichen Werte ausdrücklich eine Berechnung nach den Grundsätzen der Versicherungsmathematik angeordnet ("Berechnungsprogramm betreffend Bewertung von Renten (§16 BewG)" auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen). Aus den aufgezeigten Gründen erfolgte die bekämpfte Festsetzung der…
…I Nr. 71/2003 ist auch für die gebührenrechtliche Ermittlung der steuerlichen Werte ausdrücklich eine Berechnung nach den Grundsätzen der Versicherungsmathematik angeordnet ("Berechnungsprogramm betreffend Bewertung von Renten (§16 BewG)" auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen). Aus den aufgezeigten Gründen erfolgte die bekämpfte Festsetzung der…
…I Nr. 71/2003 ist auch für die gebührenrechtliche Ermittlung der steuerlichen Werte ausdrücklich eine Berechnung nach den Grundsätzen der Versicherungsmathematik angeordnet ("Berechnungsprogramm betreffend Bewertung von Renten (§16 BewG)" auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen). Aus den aufgezeigten Gründen erfolgte die bekämpfte Festsetzung der…