…Anwendbarkeit des § 22 GebG). Im Ergebnis war hier nicht die Lösung von Rechtsfragen entscheidungswesentlich, sondern war auf Sachverhaltsebene zu klären, ob nach der zivilrechtlichen Wirksamkeit die Sicherungszession eine rechtsbezeugende Beurkundung erfolgte sowie die Bewertung der abgetretenen Forderung im konkreten Einzelfall. Wien, am 14. Dezember 2015
…bedingte Forderung anzusehen: das Vorliegen einer Leistungsstörung (Mangel, Irrtum, etc.) ist vielmehr die Anspruchsvoraussetzung, nicht aber eine (aufschiebende oder auflösende) Bedingung im Sinne von § 897 ABGB iVm §§ 696ff ABGB. Daher kommt § 26 GebG im vorliegenden Fall nicht zur Anwendung. Bei der Bewertung der Forderung wäre…
…50). Der Abspruch über die Unzulässigkeit einer Revision an den Verwaltungsgerichtshof hatte zu erfolgen, da die hier streitentscheidende Frage, wie zweifelhafte Forderungen bzw. der Verzicht auf diese für Zwecke der Grunderwerbsteuer zu bewerten sind, durch die zu § 5 GrEStG 1987 ergangene Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl…
…November 2004, RV/0660-l/02, hat der UFS - Außenstelle Innsbruck - für den Bereich des KVG die Auffassung vertreten, dass im Regelfall die Forderung mit dem Nennbetrag zu bewerten sein. Daraus ist abzuleiten, dass es im Bereich des KVG auch einen „Nicht-Regelfall“ gibt, der…
…November 2004, RV/0660-l/02, hat der UFS - Außenstelle Innsbruck - für den Bereich des KVG die Auffassung vertreten, dass im Regelfall die Forderung mit dem Nennbetrag zu bewerten sein. Daraus ist abzuleiten, dass es im Bereich des KVG auch einen „Nicht-Regelfall“ gibt, der…
…derart schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen befinden, dass mit der gänzlichen Einbringlichkeit der Forderungen nicht (mehr) gerechnet werden kann. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis…
…Die für die Bewertung maßgeblichen Verhältnisse zum Bilanzstichtag und den Kenntnisstand der Steuerpflichtigen hinsichtlich dieser bei Bilanzerstellung so konkret wie möglich zu schildern und durch korrespondierende Beweismittel nachvollziehbar zu belegen, ist Aufgabe desjenigen, der die teilweise oder gänzliche Uneinbringlichkeit konkreter Forderungen zu gewissen (angegebenen) Bilanzstichtagen…
…haben (VwGH 27.03.2003, 99/15/0148 ). Die Berücksichtigung erkennbarer Risiken und drohender Verluste fließt aus dem (unternehmensrechtlichen) Imparitätsprinzip und betrifft Teilwertabschreibungen und Verluste. Die Maßgeblichkeit der Verhältnisse am Bilanzstichtag hat vor allem für die Bewertung von Forderungen Bedeutung. Die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners im…
…berichtigen, auch wenn dies steuerlich nicht mehr wirksam sein sollte. Die Bewertung der Vermögensgegenstände in der Bilanz richtet sich dabei nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag, der Bilanzerstellungszeitpunkt ist dafür nicht maßgebend (VwGH 29.11.2006, 2002/13/0176). Bestrittene Forderungen dürfen nur ausgewiesen werden, wenn…
…mit EUR 1,00 zu bewerten. Die Anschaffungskosten der Beteiligung an der W GmbH können aufgrund der wirtschaftlichen Situation sowohl dieser Körperschaft als auch ihrer Tochtergesellschaft (BGmbH) mit maximal EUR 1,00 bewertet werden. Während auf eine in Geld bestehende Forderung iHv EUR 20.000…
…Brönner/Kamprad, Kapitalverkehrsteuergesetz4, § 2 Rz 50, sowie Egly/Klenk, Gesellschaftsteuerkommentar4, § 8 Rz 444). Es ist bei der Bewertung der Forderung insb. darauf Rücksicht zu nehmen, ob die Gesellschaft die Schuld jemals hätte erfüllen können oder nicht (BFH 24. 11. 1965, HFR 1966, 76, zum deutschen…
…Lieferung (Juni 2010), zu § 12 dBewG, Anm. 20). Bei Forderungen und Schulden ist die Bewertung mit dem Nennwert die Regel. In Ausnahmefällen, wenn besondere Umstände einen höheren oder geringeren Wert begründen, ist eine Abweichung zulässig. Laut VwGH 24.4.1997, 93/15/0066 sind als…
…erhöhen, dann ist der Wert aus Sicht der Gesellschaft zu bewerten (sh zB UFS-Entscheidung vom 4.10.2010, RV/2391-W/10). Der Forderungsverzicht unterliegt im Gesamtbetrag der Gesellschaftsteuer." Mit Schriftsatz vom 22.08.2011 hat die B Berufung - nun mehr Beschwerde - eingebracht. Die…
…Brönner/Kamprad, Kapitalverkehrsteuergesetz4, § 2 Rz 50, sowie Egly/Klenk, Gesellschaftsteuerkommentar4, § 8 Rz 444). Es ist bei der Bewertung der Forderung insb. darauf Rücksicht zu nehmen, ob die Gesellschaft die Schuld jemals hätte erfüllen können oder nicht (BFH 24. 11. 1965, HFR 1966, 76, zum deutschen…
…Vorlagebericht ist folgende Stellungnahme der Abgabenbehörde zu entnehmen: "Neue Beweismittel sind dem Vorlageantrag nicht zu entnehmen. Weder wurden Nachweise, wie es zur jährlichen Bewertung der Forderung - damit zusammenhängend die durchgeführten Wertberichtigungen - gekommen ist, noch Unterlagen über die getroffenen Maßnahmen betreffend Feststellung der Einbringlichkeit vorgelegt. Das…
…in der Stellungnahme offenbar unterstellte Neueinschätzung und Bewertung der Gegenforderung im Zuge der Schlussbesprechung sei nicht einvernehmlich erfolgt, weshalb in der Folge die Niederschrift weder vom steuerlichen Vertreter noch von der Bf unterfertigt worden sei. Dies gelte auch für die Forderungserhöhung und Einzelwertberichtung S. Zu…
…Eintritt von Umständen, die am Bilanzstichtag noch nicht vorhanden waren, bleibt bei der Bewertung am Bilanzstichtag außer Ansatz (VwGH 27.11.2001, 98/14/0052). Um eine Forderung wertberichtigen zu können, müssen die Umstände der Wertminderung dargelegt und nachgewiesen (VwGH 27.9.1995, 92/13…
…Forderung. Bei Lieferungen und Leistungen ist dies der Fakturenbetrag (VwGH 29.04.1960, 1821/57 ). Seitens der Bf gar nicht behauptete Gewährleistungsansprüche der Vertragspartner wegen mangelhafter Leistungserbringung durch die Bf wären als Rückstellung zu bilanzieren (VwGH 26.02.2014, 2009/13/0112 ). Für die Bewertung…
…eine klare Absage erteilt. Das Bundesfinanzgericht sieht keine Veranlassung, von der in den zitierten Erkenntnissen vertretenen Rechtsansicht betreffend die Bewertung zweifelhafter Forderungen aus gesellschaftsteuerrechtlicher Sicht abzugehen. Dies auch deshalb nicht, weil der VwGH die Behandlung der gegen die vorstehend genannte Berufungsentscheidung des UFS vom 4…
…werden. Fraglich wäre lediglich, warum das FAG einerseits unverzinsliche Darlehen auf unbestimmte Zeit annimmt und die Nutzung mit dem neunfachen Jahresbetrag ansetzt, dies aber bei der Bewertung des Forderungsverzichtes (Umwandlung des Darlehens in einen Gesellschafterzuschuss zum 12. Dezember 2006) nicht berücksichtigt (vgl. BFG 31.08…