…müssen, die ohne die mit höheren Kosten verbundene medizinische Betreuung eintreten würden (VwGH 19.2.1992, 87/14/0116; VwGH 13.5.1986, 85/14/0181). Die Beweislast dafür, dass Aufwendungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden, aus triftigen Gründen medizinisch geboten sind…
…Beweises. Gemäß § 167 Abs 2 BAO hat die Abgabenbehörde im übrigen unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. Die Beweislast dafür, dass Aufwendungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden…
…ein Grad der Behinderung im Ausmaß von 50 % nicht festgestellt werden, trifft die Beweislast denjenigen, zu dessen Gunsten die entsprechende Tatsache wirken würde: Die belangte Behörde hat die Beweislast für Tatsachen zu tragen, die einem Anspruch auf Familienbeihilfe und/oder den Erhöhungsbetrag entgegenstehen oder einschränken…
…ein Grad der Behinderung im Ausmaß von 50 % nicht festgestellt werden, trifft die Beweislast denjenigen, zu dessen Gunsten die entsprechende Tatsache wirken würde: Die belangte Behörde hat die Beweislast für Tatsachen zu tragen, die einem Anspruch auf Familienbeihilfe und/oder den Erhöhungsbetrag entgegenstehen oder einschränken…
… 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988, insbesondere im Zusammenhang mit Auslandssachverhalten, nachzuweisen. Gelingt der Nachweis der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit nicht, so trifft die Beweislast, da es sich um steuerbegünstigende Tatsachen handelt, den Abgabepflichtigen (VwGH 0 7.08.1992, 91/14/0139; 28.02…
…hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen all jener Umstände aufzuzeigen, auf welche die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. Aus dieser erhöhten Behauptungs- und Beweislast des Antragstellers folgt, dass es seine Sache ist, ein fehlendes grobes Verschulden an der Säumnis aufzuzeigen…
…sei als Bauland-Dorfgebiet im Flächenwidmungsplan ausgewiesen, welcher mit 28.6.1990 genehmigt wurde. Es werde auf die Beweislast der BF hingewiesen und sei die Beschwerde mangels Vorliegens von geeigneten Unterlagen, welche die Umwidmung vor dem 31.2.1987 bescheinigen, abzuweisen. Vom Bundesfinanzgericht wurde an…
…Beschwerde gezogenen Angelegenheiten gelungen ist, mit Ausnahme der sogenannten „Fremdleistungen“. Der Vorlageantrag beschränkt sich daher auf Ausführungen zu den Fremdleistern. Die Beschwerdevorentscheidungen verweisen jeweils auf die gesonderte Bescheidbegründung. Die im Rahmen des Berufungsverfahrens geltend gemachten Beweisanträge auf Einvernahme der Zeugen M.G. und E.F…
…wenn sie ihren Empfänger tatsächlich erreicht, diesem also zugestellt wird (Ritz, BAO6, § 209 Tz 2 mwN). Im Fall einer Zustellung ohne Zustellnachweis trifft die Behörde die Beweislast für die Zustellung (Ritz, BAO6, § 26 ZustG, Tz 3), zumal der steuerliche Vertreter gegenständlich glaubhaft den Erhalt des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen N.N. , Asresse1, vertreten durch Mag. Andreas Krautschneider, Rechtsanwalt, Trautsongasse 6, 1080 Wien, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1, Abs. 2 lit. a und b des Finanzstrafgesetzes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinR. in der Beschwerdesache Bf., A-1, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Kurt Gaar, Weihburggasse 2, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 11. Oktober 2013 gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, Rechnungs- und…
…berücksichtigen sein. Außerdem ist noch festzuhalten, dass hinsichtlich der sieben weiteren, von der Betriebsprüfung festgestellten, Scheinfirmen bzw. deren Scheinrechnungen die Beweislage nicht ausreichend war, um diese ebenfalls anzulasten. Dies bedeutet allerdings nicht, wie in der Begründung des Erkenntnisses vom 05. Dezember 2018 zu lesen ist…
Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes kann im gegenständlichen Fall, aufgrund der vorliegenden Beweisergebnisse und der gegenüber dem Abgabenverfahren geänderten Beweislast, schon in objektiver Hinsicht nicht mit der für ein Finanzstrafverfahren erforderlichen Sicherheit der Nachweis der angeschuldigten Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG an Einkommensteuer 2012 und…
…Ebensowenig Auftragsschreiben bzw. andere Unterlagen, die auf eine tatsächliche Leistungserbringung der Subunternehmen schließen hätten lassen können. Anders als im Abgabenverfahren trägt im Finanzstrafverfahren die Finanzstrafbehörde die Beweislast für die Richtigkeit der Schätzung, sodass eine Abgabenhinterziehung nur dann angenommen werden kann, wenn sich aufgrund entsprechender Auseinandersetzung…
…in den Rechnungen ihr gegenüber und von ihr gegenüber ihren Kunden abgerechnet wurden, erbracht habe. Allerdings meine das Finanzamt - ohne jeden Beweis (und unter Außerachtlassung aller Gegenbeweise und offenen Beweisanträge) - dass die Bf. mit eigenen, nicht gemeldeten Arbeitern oder "von unbekannten Subunternehmen" erbringen habe lassen…
…Dezember 2014). Anders als im Abgabenverfahren trägt im Finanzstrafverfahren die Behörde die Beweislast für das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung einerseits und für das vorsätzliche Unterlassung der Entrichtung der gegenständlichen Kapitalertragsteuerschuldigkeiten 1-12/2012 und 1-12/2014 bis zum fünften Tag nach deren jeweiliger Fälligkeit…
…aus den objektiven Umständen geschlossen werden kann, wenn der Abgabepflichtigen nicht den gegenteiligen Beweis erbringen kann. Anders als im Abgabenverfahren trägt im Finanzstrafverfahren die Behörde die Beweislast für die Richtigkeit der Schätzung (hier des gemeinen Wertes der Tauschgrundstücke), sodass eine schuldhafte Abgabenverkürzung nur dann angenommen…
…bewirkt worden sei. Die Behörde habe die Tatsache und den Zeitpunkt der Zustellung von amtswegen festzustellen. Stelle die Behörde ein Schriftstück ohne Zustellnachweis zu, dann treffe sie im Zweifelsfall die Beweislast. Da die Bescheide vom 7. November 2008 niemals zugestellt worden seien, hätten sie auch…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache A, Anschrift1, X-Land, nunmehr vertreten durch Vertreter1, Anschrift2, gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt FA vom 31. Oktober 2008 betreffend Haftung gemäß § 9 BAO beschlossen: 1. Die (als „Berufung“ bezeichnete) Beschwerde vom…
…bei der Behörde unter allen Umständen als gegeben anzunehmen ist. Vielmehr erfolgt die Beförderung einer Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders und trifft diesen auch die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde. Dafür reicht der Beweis der Postaufgabe nicht (vgl…