…Abschlag für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen 25,5 %, jener für die Betriebsgröße 7,0 % jener für Hagelgefährdung 3%. Daraus ergab sich eine Betriebszahl von 22,400 und ein Hektarsatz von 482,1043 Euro. In der Rechtsmittelfrist fand am 25. März 2011 eine Besprechung zwischen Bf (Bf…
…100 eine Fiktion und fachlich nicht begründbar sei, seien alle Angaben der Vergleichsbetriebe und Musterbetriebe eine Fiktion und unrichtig. Auch die für den Betrieb ermittelte Betriebszahl sei eine Fiktion und fachlich nicht begründbar. Unter Berücksichtigung der Grundsätze des § 32 Abs 2 BewG spiele dies sowieso…
…des landwirtschaftlichen Vermögens aus, dass sich unter Zugrundelegung einer Bodenklimazahl iHv 25,8 und unter Berücksichtigung der Ab- bzw. Zuschläge für wirtschaftliche Ertragsbedingungen im Gesamtausmaß von -27,4 % eine Betriebszahl iHv 18,7 ergebe, weshalb der Hektarsatz 448,80 Euro betrage. Bei einer landwirtschaftlich genutzten…
(1) Bei der Feststellung der Betriebszahlen sind die tatsächlichen Verhältnisse hinsichtlich der im § 32 Abs. 3 bezeichneten Ertragsbedingungen zugrunde zu legen; hiebei sind hinsichtlich der natürlichen Ertragsbedingungen die rechtskräftigen Ergebnisse der Bodenschätzung maßgebend (§ 16 Bodenschätzungsgesetz 1970, BGBl. Nr. 233). (2) Hinsichtlich der übrigen Umstände, die…
§ 34 Bewertungsgesetz 1955: Hauptvergleichsbetrieb, Vergleichsbetriebe, Betriebszahl (1) Für die Bewertung aller landwirtschaftlichen Betriebe innerhalb des Bundesgebietes wird von einem Hauptvergleichsbetrieb ausgegangen, der die besten natürlichen Ertragsbedingungen im Sinne des § 32 Abs. 3 Z 1 aufweist und bei dem sich die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen in ihrer Gesamtheit…
…bewertet (in Summe 16,8%). - Der Abschlag aufgrund der Betriebsgröße von 30,7063 ha ergibt sich aus den Richtlinien zur Ableitung der Betriebszahlen landwirtschaftlicher Vergleichsbetriebe: Bei einer Betriebsgröße zwischen 30 und 35 Hektar beträgt der Abschlag 3%. Tabelle: | Bodenklimazahl | | 27,0 |…
…Beschluss vom 1.12.2025 wurde den beschwerdeführenden Parteien zur Kenntnis gebracht: die Stellungnahme der belangten Behörde vom 23.02.2024 Richtlinie zur Ableitung der Betriebszahlen landwirtschaftlicher (Vergleichs-) Betriebe (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/immobilien-grundstuecke/grundbesitzabgaben-einheitsbewertung/hauptfeststellung-luf-2023.html) …
…Zeitung veröffentlicht. Die Ergebnisse der Bodenschätzung sind nicht gesondert anfechtbar. Bei den wirtschaftlichen Ertragsbedingungen geht man von einem rechtsverbindlich kundgemachten Hauptvergleichsbetrieb aus. Auf dieser Basis werden die Betriebszahlen der im Amtsblatt der Wiener Zeitung kundgemachten Vergleichsbetriebe, die die unterschiedlichen Ertragsbedingungen im Bundesgebiet darstellen, ermittelt. Ausgehend…
…tiefer ausfallen. 9. Abschließend möchte ich auch noch zu bedenken geben, dass nur sechs der insgesamt 27 Untervergleichsbetriebe für die Steiermark überhaupt eine Betriebszahl grösser als 40 aufweisen, wobei allein vier dieser Betriebe reine "Acker"-betriebe im Flach- und Hügelland sind. Daß ausgerechnet meine Grundstücke…
…Wert für die Bodenklimazahl 100 eine Fiktion und fachlich nicht begründbar sei, seien somit alle Angaben der Vergleichsbetriebe und Musterbetriebe eine Fiktion und fachlich nicht begründbar. Somit sei auch die ermittelte Betriebszahl eine Fiktion und fachlich nicht begründbar. Unter Berücksichtigung der Grundsätze des § 32 Abs…
…Wert für die Bodenklimazahl 100 eine Fiktion und fachlich nicht begründbar sei, seien somit alle Angaben der Vergleichsbetriebe und Musterbetriebe eine Fiktion und fachlich nicht begründbar. Somit sei auch die ermittelte Betriebszahl eine Fiktion und fachlich nicht begründbar. Unter Berücksichtigung der Grundsätze des § 32 Abs…
…Wert für die Bodenklimazahl 100 eine Fiktion und fachlich nicht begründbar sei, seien somit alle Angaben der Vergleichsbetriebe und Musterbetriebe eine Fiktion und fachlich nicht begründbar. Somit sei auch die ermittelte Betriebszahl eine Fiktion und fachlich nicht begründbar. Unter Berücksichtigung der Grundsätze des § 32 Abs…
…Natur nicht existenter Betrieb. Somit sei die Ableitung des Hauptvergleichsbetriebes auch eine Fiktion und fachlich nicht begründbar. Somit sei der vom Finanzamt ermittelte Einheitswert unrichtig. Die Anrechnung der öffentlichen Gelder zum nicht ertragsbringenden Bodenwert (Betriebszahl) sei fachlich nicht begründbar. Unter Berücksichtigung des §32(2) des…
…ein fiktiver, in der Natur nicht existenter Betrieb sei und 4. die Anrechnung der öffentlichen Gelder zum nicht ertragsbringenden Bodenwert (Betriebszahl) fachlich nicht begründbar sei. Nach Ansicht der Bf. resultiert die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Einheitswertbescheides aus der Gesetzwidrigkeit der Kundmachungen des Bundesministers für Finanzen, GZ…
…§ 36 bis 39 Bewertungsgesetz 1955 (BewG 1955) zu erfolgen. Demnach ist von einem Hauptvergleichsbetrieb auszugehen, der die Betriebszahl 100 und einen Hektarsatz von 2.400 Euro hat. In der Kundmachung des Bundesministers für Finanzen vom 4. März 2014 wurde dieser Hauptvergleichsbetrieb definiert*). Es ist dies…
…dass die für die Vergleichsbetriebe maßgebliche interne Richtlinie zur Ableitung der Betriebszahlen landwirtschaftlicher (Vergleichs-)Betriebe (siehe Homepage BMF https://www.bmf.av.at/steuern/immobilien-grundstuecke/einheitsbewertung/Hauptfeststellung-LuF-2014.html) für die Ermittlung der ortsüblichen Verhältnisse angewandt wurde. Im gegenständlichen wurden folgende ortsübliche Verhältnisse…
…rechtsverbindlich kundgemachten Vergleichsbetriebe ermittelt. Dieser Bezug wird dadurch hergestellt, dass die für die Vergleichsbetriebe maßgebliche interne Richtlinie zur Ableitung der Betriebszahlen landwirtschaftlicher (Vergleichs-)Betriebe (siehe Homepage BMF https://www.bmf.gv.at/steuern/immobiliengrundstuecke/einheitsbewertung/Hauptfestste!lung-LuF-2014.html) für die Ermittlung der ortsüblichen…
…gehören jedoch nicht Vorräte an Weinen solcher Jahrgänge, die ihrer besonderen Eigenart wegen über die regelmäßige Ausbauzeit hinaus einer Kellerbehandlung unterzogen werden. (4) Der Hektarsatz für die Betriebszahl 100 (Weinbauhauptvergleichsbetrieb) ist nach Beratung in der Weinbauabteilung des Bewertungsbeirates (Abs. 6) vom Bundesminister für Finanzen mit…
…Zuschlägen für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen beträgt die Betriebszahl 11,1 und ergibt sich daraus Ertragswert von € 266,40. Die forstwirtschaftlich genutzten Fläche (Wirtschaftswald Hochwald) umfasst ein Ausmaß von 20,1458 ha. Die Berechnung des Hektarsatzes für den Wirtschaftswald-Hochwald erfolgte auf Basis des NÖ…
…dass die für die Vergleichsbetriebe maßgebliche interne Richtlinie zur Ableitung der Betriebszahlen landwirtschaftlicher (Vergleichs-)Betriebe (siehe Homepage BMF https://www.bmf.gv.at/steuern/immobilien-grundstuecke/einheitsbewertung/Hauptfeststellung-LuF-2014.html) für die Ermittlung der ortsüblichen Verhältnisse angewandt wurde. Im gegenständlichen wurden folgende ortsübliche Verhältnisse…