…2012 bis 2014 seien aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des UGB (Unternehmensgesetzbuch) und des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) in gesetzeskonformer Weise für Betriebssteuern der Jahre 2012 bis 2014 richtig berechnet (von der Finanzbehörde bestätigt) und gebildet worden und seien daher von der Finanzbehörde zwingend sowohl der…
…und an die NÖ Gebietskrankenkasse weitergeleitet worden. Mit Bescheiden vom 11.02.2013 veranlagte das FA die Jahre 2007 bis 2010 ohne die von B. geltend gemachten Werbungskosten zu berücksichtigen: „Nachzahlungen an Betriebsausgaben, wie Nachforderungen an Betriebssteuern, Lohnabgaben, Sozialversicherungsbeiträge und dergleichen sind keine nachträglichen Betriebsausgaben…
…der Beschwerde als "Verlustersatz III" bezeichnet), noch gar nicht bearbeitet sei. Dieser Antrag sei zu Steuernummer ***124*** (= Betriebssteuernummer der Bf.) eingebracht und von der Abgabenbehörde als "Spätantrag" behandelt worden. Aus dem Antrag sei eine Auszahlung offen, die den Betrag der Rückzahlung um ein Vielfaches…
…somit im vorliegenden Fall grundsätzlich denkbar. Die Berücksichtigung als Betriebsausgabe kommt jedoch im Jahr 2006 jedenfalls nicht in Betracht: Vielmehr können Nachforderungen von Betriebssteuern bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich erst im Jahr der Vorschreibung - dies war im vorliegenden Fall das Jahr 2013 - geltend gemacht werden…
…248). Siehe auch unter "Strafen". Kosten eines Verwaltungsverfahrens sind abzugsfähig, soweit ein betrieblicher Zusammenhang gegeben ist (zB Bauverfahren für Betriebsgebäude, Verfahren im Gewerberecht). Betreffen derartige Kosten einer Selbstanzeige schwerpunktmäßig Betriebssteuern oder die Höhe betrieblicher Einkünfte, sind sie grds abzugsfähig. Andernfalls können sie Sonderausgaben darstellen, wenn…
…248). Siehe auch unter "Strafen". Kosten eines Verwaltungsverfahrens sind abzugsfähig, soweit ein betrieblicher Zusammenhang gegeben ist (zB Bauverfahren für Betriebsgebäude, Verfahren im Gewerberecht). Betreffen derartige Kosten einer Selbstanzeige schwerpunktmäßig Betriebssteuern oder die Höhe betrieblicher Einkünfte, sind sie grds abzugsfähig. Andernfalls können sie Sonderausgaben darstellen, wenn…
…2011/15/0101, EStR 5631). Selbst wenn ein Betrieb im Wege einer schrittweisen Abwicklung aufgelöst wird, bilden lediglich nach dieser Auflösung noch zu zahlende Betriebssteuern und Gebühren bei Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung nachträgliche Betriebsausgaben (vgl VwGH 19.03.01985, 84/14/0178, Luka/Hirschler in Büsser…
… 5 EStG 1988 iVm § 32 EStG 1988 die Auszahlung des auf die Betriebssteuern entfallenden Quotenanteils durch den MV an die Abgabenbehörde buchhalterisch erfolgsneutral zu erfassen ist. A Erstes Prüfungsverfahren Bericht vom 2. Mai 2012 Die erste Außenprüfung umfasste Umsatz- und Einkommensteuer für den Zeitraum 2008…
…oben dargesellten Ermittlungshandlunge als vorsätzliche Abgabenverkürzung aufgedeckt werden. Damit liegen die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung zu diesem Stichtag vor. Unter weiterer Berücksichtigung der Einbringlichkeit wird die Rückstellung für Betriebssteuern (vorwiegend USt, L,DB,DZ) im Schätzungsweg nach § 184 BAO mit 70% der Quote…
…die nachträgliche Korrektur der Bewertung zu keinen nachträglichen Einkünften (zu korrigieren wäre die ehemalige Veräußerungs-/Aufgabegewinnermittlung, sofern verfahrensrechtlich möglich). Nachzahlungen an Betriebsausgaben, wie Nachforderungen an Betriebssteuern, restliche Löhne und dergleichen sind keine nachträglichen Betriebsausgaben, soweit sie infolge Passivierung bereits berücksichtigt wurden (VwGH 19.3.1985…
…c BAO. Nebenansprüche teilen das Schicksal der betreffenden Abgabe. Sind Betriebssteuern Grundlage für die Abgabenerhöhungen, würde dies dazu führen, dass auch der Verkürzungszuschlag wie die Betriebssteuer abzugsfähig ist. Da der Verkürzungszuschlag Straffreiheit vermittelt, soll er wie eine verhängte Strafe behandelt werden und daher nicht abzugsfähig…
…Gem § 19 Abs 1 EStG sind Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Bei einer Gutschrift von Betriebssteuern wird der Zufluss mit der Gutschrift am Konto des Steuerpflichtigen beim Finanzamt bewirkt, und zwar auch dann, wenn es zu keiner Rückzahlung…
… Doralt, EStG, § 32 Tz 62). Nachzahlungen an Betriebsausgaben, wie Nachforderungen an Betriebssteuern, restliche Löhne und dergleichen sind keine nachträglichen Betriebsausgaben, soweit sie infolge Passivierung bereits berücksichtigt wurden (VwGH 19.3.1985, 84/14/0178) oder richtig berücksichtigt hätten werden müssen. Dabei wird im Falle einer…
…Energie, Wasser, Werbung, Rechts- und Beratungskosten, Provisionen, außer mengenabhängige Einkaufsprovisionen ( EStR 4117), Büroausgaben, Prämien für Betriebsversicherungen, Betriebssteuern, Instandhaltung, Reinigung durch Dritte, Kfz-Kosten, Reisekosten (inklusive Tages- und Nächtigungsgelder), Trinkgelder, Taxikosten (VwGH 20.1.05, 2004/14/0110). Daneben abzugsfähig sind Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung iSd …
…dass die UVAs (einschließlich der zugehörigen Zahlungen) vorhanden gewesen wären bzw. erfolgt seien. Des Weiteren beantragte der Bf. die Bekanntgabe der Meldungsform hinsichtlich der Betriebssteuern wie die Umsatzsteuer an das Finanzamt, ohne den privaten Online-Zugang nutzen zu müssen. Die Voranmeldungen würden durch Mitarbeiter erfolgen…
…Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 06.06.2016 als unbegründet ab. So sei die Haftungsinanspruchnahme gerade deshalb erfolgt, weil der "geringe" Rückstand an Betriebssteuern nicht entrichtet worden sei. Auch könnten Zahlungsprobleme nicht erfolgreich im Haftungsverfahren vorgebracht werden. Im Widerspruch stünden die geringe Betriebsschuld einerseits und die…
…EStG, § 17, Rz. 9). Mit dem Betriebsausgabenpauschale sind insbesondere u.a. Aufwendungen Miete und Pacht, Post und Telefon, Rechts- und Beratungskosten, Büromaterial, Betriebssteuern, etc. abgedeckt (vgl. Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG, § 17, Rz. 10). Tätigkeiten iSd § 22 Z 2 EStG 1988 betreffen die Vermögensverwaltung…
…Bf., somit von Einkommens- und Umsatzsteuer hin zum FLAG 1967 vorgenommen. Davon sei bis dahin nicht einmal ansatzweise die Rede gewesen. Ganz abgesehen davon sei ein Rechtsmittel gegen die Betriebssteuern der Bf. die völlig unpassende Plattform zur Abklärung dieser Frage. Trotzdem habe die Bf. redensartlich…
…und Werbungskosten (VwGH v. 18.5.1960, 1843/59). Nachzahlungen an Betriebsausgaben, wie Nachforderungen an Betriebssteuern, restliche Löhne und dergleichen sind keine nachträglichen Betriebsausgaben, so weit sie infolge Passivierung bereits berücksichtigt wurden (VwGH v. 19.3.1985,84/14/0178). Dabei wird im Falle einer…
das gesamte Verhalten der GesGf. und der Bf. sowie die Äußerungen der steuerlichen Vertreterin im Rahmen der AP den nun in der Beschwerde vorgebrachten Argumenten sowie den - erst nachträglich angefertigten - Darlehensverträgen diametral entgegen. Während die Bf. keinerlei für die Gewährung von Darlehen in dieser Höhe…