…im Namen der Fruchtnießer getroffen hat. Ab 2003 fanden folgende Investitionen statt, die nicht durch die Betriebskostenzahlungen gedeckt waren und die von den Fruchtnießern der Wohnung A 73 und von den Wohnungseigentümern der übrigen Wohnungen bezahlt wurden (Aussage des Zeugen in der mündlichen Verhandlung, S…
…Pflegschaftsgericht vom 7.1.1999; Bestätigung vom 7.1.1999, unterfertigt durch den Mieter, die Fruchtgenussbestellerin und den Vater der Fruchtnießer als deren gesetzlicher Vertreter) nicht entnommen werden (VwGH vom 20.3.2014, 2011/15/0174). Die Unterhaltsvertragserneuerungsvereinbarung vom 24.9. und 22.10.2009…
…der Betriebskostenvorschreibungen lag auch 2006 weit unter den Einnahmen (siehe oben Punkt 1). Die Bezahlung der Betriebskostenvorschreibungen (3.588,08 € - siehe Punkt 1) durch die Fruchtnießer war bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise selbstverständlich, weil die Fruchtnießer der Bf. als Fruchtgenussbestellerin gegenüber hiezu zivilrechtlich verpflichtet waren (§ 512…
…beschwerdeführenden Partei mit dem Vorliegen eines im Rahmen der Fruchtgenussvereinbarung bedungenen Kündigungsrecht der beschwerdeführenden Partei als fruchtgenussbestellende Person und der damit einhergehenden Einflussmöglichkeit der beschwerdeführenden Partei als Fruchtgenussbesteller auf die Verwendung der dienstbaren Sache durch die Ehefrau als Fruchtgenussberechtigte verneinte. In Bezug auf die Rechtsfrage…
…aber ich möchte festhalten, dass der wahre Parteiwille in Interpretation des Wortes im Sinne "ohne Bereicherungsabsicht der Fruchtgenussbesteller" durch die Überweisung der Abschreibungsmiete dokumentiert und erfolgt ist. Mit Beschwerdevorentscheidungen vom 10.10.2022 (OZ 45, OZ 46 und OZ 48) wies die Abgabenbehörde die Beschwerden…
…darf die Rechtsposition durch den Fruchtgenussbesteller nicht einseitig abänderbar sein (Ausnahme "echte" Scheidungsklausel, Verweis auf BFG 24.5.2017, RV/3101092/2015; sh. Auch Leyrer/Prodinger SWK 18, 1362, Pkt. 1.2). Durch die Bestimmung in Punkt II. des Dienstbarkeitsvertrages ist durch die Einräumung eines…
…darf (VwGH 21.10.25, Ro 2024/15/0013). Voraussetzung für eine rechtlich abgesicherte Position ist ein Vertrag mit Publizitätswirksamkeit (zB Notariatsakt). Zudem darf die Rechtsposition durch den Fruchtgenussbesteller nicht einseitig abänderbar sein (Ausnahme "echte" Scheidungsklausel, Verweis auf BFG 24.5.17, RV/3101092/2015…
…zu ermitteln sind, ist nicht von bloß ergänzenden Ermittlungen auszugehen. Die Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes durch das Verwaltungsgericht ist weder im Interesse der Raschheit gelegen noch mit einer erheblichen Kostenersparnis verbunden. Die Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde ist vielmehr zweckmäßig, weil für…
…Elemente (Kündigungsbeschränkungen, Sicherstellung usw), sodass die Gesamtumstände die rechtlich abgesicherte Position ergeben müssen; eine Mindestdauer von 10 Jahren ist somit nicht erforderlich. Zudem darf die Rechtsposition durch den Fruchtgenussbesteller nicht einseitig abänderbar sein (Ausnahme "echte" Scheidungsklausel, Verweis auf BFG 24.5.2017, RV/3101092/2015;…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** betreffend Beschwerde vom 19. Juni 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 20. April 2023 betreffend den Antrag auf Wertfortschreibung vom 01. Juli 2019 für das Grundstück EW-AZ ***XXX…
…auf € 1.909,00. Mit Löschungserklärung vom 13.12.2018 wurde die eingeräumten Fruchtgenussrechte in den Übergabsverträgen gelöscht. Beweiswürdigung Der Sachverhalt ist auf Grund des vorliegenden Urkundeninhalts in Form des Notariatsaktes, der durch das Finanzamt für Gebühren vorgelegten Aktenteile (Gebührenbescheid, die Stellungnahme der Bf…
…jährlich auf € 330,00. Mit Löschungserklärung vom 13.12.2018 wurde die eingeräumten Fruchtgenussrechte in den Übergabsverträgen gelöscht Beweiswürdigung Der Sachverhalt ist auf Grund des vorliegenden Urkundeninhalts in Form des Notariatsaktes, der durch das Finanzamt für Gebühren vorgelegten Aktenteile (Gebührenbescheid, die Stellungnahme der Bf…
…1.909,00. Mit Löschungserklärung vom 13.12.2018 wurde die eingeräumten Fruchtgenussrechte in den Übergabsverträgen gelöscht. Beweiswürdigung Der Sachverhalt ist auf Grund des vorliegenden Urkundeninhalts in Form der Notariatsakte, der durch das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern vorgelegten Aktenteile (Gebührenbescheide, die Stellungnahme der Bf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gerhild Fellner in der Beschwerdesache Adr, betreffend den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 23.08.2011 hinsichtlich Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für das Jahr 2010, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als…
…Verwaltungspraxis EStR (Rz 116) ist die Verbücherung keine Voraussetzung für eine rechtlich abgesicherte Position. Ein Vertrag mit Publizitätswirksamkeit (zB Notariatsakt) reicht aus. Zudem darf die Rechtsposition durch den Fruchtgenussbesteller nicht einseitig abänderbar sein (Ausnahme "echte" Scheidungsklausel, Verweis auf BFG 24.5.17, RV/3101092/2015…
…wirtschaftlicher Sicht sinnvoll erschien. Selbst die Finanzverwaltung anerkennt in der Beschwerdevorentscheidung, dass nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bei der Übernahme von bestehenden Bestandverträgen durch einen Fruchtnießer, die Vertragsübernahme zumindest den Mietern anzuzeigen ist - was bereits - wie in der Niederschrift vom 23. Februar 2015 festgehalten…
…1.900,-- u. 300,-- x 59,5 inkl. Ust). Der vorläufige Bescheid erwuchs in Rechtskraft. 3. Ermittlungen durch das FA Mit Vorhalt vom 15. Mai 2012 ersuchte das FA die Bf. um Bekanntgabe der monatlichen Höhe des tatsächlich bezahlten Bestandentgelts inkl. Umsatzentgelt sowie sämtlicher Betriebs-…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 30. Dezember 2016 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 6. Dezember 2016 und vom 10. April 2017 betreffend Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Einkommensteuer für…
…die behaupteten Barzahlungen, nicht als fremdüblich anzusehen (BFG 11.4.2024, RV/4100004/2023; VwGH 27.8.24, Ra 2014/15/0040). Der Fruchtgenussbesteller hat auch Aufwendungen iZm dem Fruchtgenuss (Abgaben, Zinsen, Erhaltungsaufwendungen) zu tragen (VwGH 29.3.17, Ra 2015/15/0052). Es konnte…
…Die Finanzierung der Aufwendungen war vielmehr nur durch einen positiven Überschuss auf dem Gemeinschaftskonto möglich, der aber aus den Jahren vor der Fruchtgenusseinräumung stammte. Damit hat die Fruchtgenussbestellerin die Aufwendungen zumindest zu einem Teil mitgetragen und kann aus diesem Grund von einem Nettofruchtgenuss nicht die…