***Z*** hat sich dabei auf Ebene der ***H Privatstiftung*** die beherrschende Stellung des Stifters durch Vorbehalt von Einflussnahme- und Gestaltungsmöglichkeiten gesichert. So hat sich der Stifter auf Lebenszeit als Stiftungsvorstand mit Einzelzeichnungsberechtigung (nach außen) eingesetzt; das bindende Vorschlagsrecht bei Neubenennung eines Stiftungsvorstandes vorbehalten; ein Änderungsrecht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende V und die weiteren Senatsmitglieder R, B1 und B2 über die Beschwerde der X GmbH, Adr., vertreten durch Stb, vom 22.02.2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel vom 07.02.2012, betreffend…
…Teilwertabschreibungen). 3. a. Für das Wirtschaftsjahr 2013 wurde bei den steuerlichen Kürzungen betreffend Ermittlung des KÖSt-Gewinnes eine Teilwertabschreibung von 108.850,00 € beantragt (außerbilanzmäßige Kürzung 1/7 Beteiligungsabschreibung 108.850,00 €). b. (1) Mit Vorhalt des Finanzamtes vom 5. Juni 2014 (Frist…
***Y*** hat sich auf Ebene der ***G Privatstiftung*** die beherrschende Stellung des Stifters durch Vorbehalt von Einflussnahme- und Gestaltungsmöglichkeiten gesichert. So hat sich der Stifter auf Lebenszeit als Stiftungsvorstand mit Einzelzeichnungsberechtigung (nach außen) eingesetzt; das bindende Vorschlagsrecht bei Neubenennung eines Stiftungsvorstandes vorbehalten; ein Änderungsrecht der…
***Y*** hat sich auf Ebene der ***G Privatstiftung*** die beherrschende Stellung des Stifters durch Vorbehalt von Einflussnahme- und Gestaltungsmöglichkeiten gesichert. So hat sich der Stifter auf Lebenszeit als Stiftungsvorstand mit Einzelzeichnungsberechtigung (nach außen) eingesetzt; das bindende Vorschlagsrecht bei Neubenennung eines Stiftungsvorstandes vorbehalten; ein Änderungsrecht der…
…im Jahr 2004. Streitpunkt des Verfahrens war die steuerliche Behandlung der in den Jahren 2007 bis 2009 "abgereiften" Siebentel-Abschreibungen aus dieser Beteiligungsabschreibung. In den Entscheidungsgründen führte der VwGH aus: "9 Das Bundesfinanzgericht geht - insoweit in Übereinstimmung mit dem revisionswerbenden Finanzamt - davon aus, der Gesetzgeber…
…könne die Beteiligungsabschreibung des Jahres 2009 in Höhe von 95.532,97 Euro (verteilt auf jährliche Siebentel iHv je 13.647,57 Euro) für die Jahre 2009 bis 2011 steuerlich nicht anerkannt werden. Das Finanzamt folgte dieser Feststellung und nahm mit den Bescheiden vom 9…
…handelt. Gemäß § 12 Abs. 3 KStG sind Beteiligungsabschreibungen jedoch zwingend auf 7 Jahre zu verteilen, sohin eine Gewinnerhöhung um 627.380,75 € (sechs Siebtel der Forderung – Zusatz des Gerichts: 6/7 von 731.944,21 €) erfolgte." Mit Schriftsatz vom 12. November 2010 erhob…
…ausgeschlossen seien. | Jahr | Steuerlicher Gesamtverlust | Davon Café und Beteiligungsabschreibung | Korrigierter steuerlicher Verlust | 2011 | -30.185 | 0 | -30.185 | 2012 | -43.301 | -2.429 | -40.872 | 2013 | -58.000 | -53.521…
…der Höhe nach als glaubhaft gemacht erachtet werden könnten. Zur Teilwertabschreibung 2002 betreffend BetA USA wurde angemerkt, dass wegen zeitgleicher Leistung des Eigenkapitalzuschusses und der Beteiligungsabschreibung die Teilwertabschreibung nicht akzeptiert werden könne, da die Vermutung bestehe, dass der Teilwert zu diesem Zeitpunkt den Anschaffungskosten entspräche…
…Rechtsvorgängerin per 31. Dezember 2009 zukommen. Daraus sei laut Bf. die Beteiligungsabschreibung im Jahr 2009 iHv EUR 95.532,97,-- ersichtlich. Aus den ebenfalls beigelegten Körperschaftsteuererklärungen der Jahre 2004 bis 2009 gehe hervor, dass die Rechtsvorgängerin keine Gewinnausschüttungen von der B erhalten habe. In der…
…von CP vom 19.10.2010 verwiesen. Da die Aktien nicht an einer Börse gehandelt worden seien, gebe es auch keine Kurswertermittlung. Zur Beteiligungsabschreibung bei der Bf wurde ausgeführt, dass die Bf Ausschüttungen dieser beiden Gesellschaften erhalten habe. Diese seien bei der Bf als Beteiligungserträge…
…Jahr 2011 wurde zusätzlich die Beilage zur KöSt-Erklärung übermittelt. Aus den Unterlagen den Jahres 2010 geht hervor, dass eine Beteiligungsabschreibung iHv. € 292.293,97 erfolgte und in der Mehr-Weniger-Rechnung wieder gänzlich hinzugerechnet wurde. Aus den Unterlagen des Jahres 2011 geht hervor…
…EStR 2000, Rz 191). Angesichts der Verteilungspflicht von steuerlich wirksamen Teilwertabschreibungen von Beteiligungen gemäß § 10 KStG 1988 im österreichischen Steuerrecht (§ 12 Abs. 3 Z. 2 KStG 1988) wären Beteiligungsabschreibungen bzw. Teil-Wertabschreibungen von Beteiligungen iSd § 10 KStG 1988 der Jahre 2006, 2007, 2008, 2009, 2010…
…ausgelöst habe. Die Forderungen gegen die in Liquidation befindliche Tochtergesellschaft seien vielmehr uneinbringlich. Nach dem Niederstwertprinzip wären Wertberichtigungen im erforderlichen Ausmaß zu bilden. Deren Dotierung und Auflösung sowie Beteiligungsabschreibungen seien keine ao Aufwendungen bzw. ao Erträge, sondern Teil des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. In eventu…
…rein inländische Ergebnisverrechnung umzulegen. Die Ausführungen von Hohenwarter (Verlustverwertung im Konzern, S 454 und 739) zum Ausschluß der Berücksichtigung von Siebentelbeträgen ausländischer Gruppenmitglieder für deren Beteiligungsabschreibungen aus Vorgruppenzeiträumen, ist daher vor dem Hintergrund der Verlustumrechnung ausländischer Ergebnisse auf inländisches Steuerrecht zu sehen. Diese Umrechnungsproblematik besteht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch Steuerberater, über die Beschwerde vom gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Umgebung vom 30.01.2017, betreffend Körperschaftsteuer 2013 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
In diesem Zusammenhang hält der Geschäftsbericht 2007 der ***XY*** auf Seite 226 (Anhang) fest, dass ***XY*** "den Konzernabschluss im Einklang mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten International Financial Reporting Standards (IFRS) und deren Interpretationen, wie sie die Europäische Union fordert, sowie gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende ***SenV***, den Richter***Ri*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***LRi1*** und ***LRi2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Theiss Puchinger Steuerberatungs und Wirtschaftsprüfungs GmbH, Brucknerstraße 8 Tür 9, 1040 Wien, über die Beschwerde vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die die SenatsvorsitzendeRi1, den Richter Ri2 sowie die fachkundigen Laienrichterinnen LR1 und LR2, in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KB Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Himmelpfortgasse 16, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 19. Juni 2017…