…zum 31. März des darauf folgenden Kalenderjahres eine Steuererklärung über die steuerpflichtigen Kraftfahrzeuge beim Finanzamt abzugeben, eine abschließende Veranlagung ist aber nicht vorgesehen. Der Selbstberechnungs- und Besteuerungszeitraum und damit die maßgebliche Abgabe bei der Kraftfahrzeugsteuer ist deshalb das Kalendervierteljahr. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz kennt keine Regelung, die…
…in einem Bescheid zusammengefasst erfolgen." Im vorliegenden angefochtenen Kraftfahrzeugsteuerbescheid vom 21.11.2012 wurde die Kraftfahrzeugsteuer für die Monate 03/2011 bis 09/2012 festgesetzt. In § 6 Abs 3 KfzStG 1992 ist gesetzlich als Steuerberechnungs- und Besteuerungszeitraum das Kalendervierteljahr festgelegt (vgl. auch Erläuterungen zur Regierungsvorlage…
…31. März des darauf folgenden Kalenderjahres eine Steuererklärung über die steuerpflichtigen Kraftfahrzeuge beim Finanzamt abzugeben, eine abschließende Veranlagung ist aber nicht vorgesehen. Der Selbstberechnungs- und Besteuerungszeitraum und damit die maßgebliche Abgabe bei der Kfz-Steuer ist deshalb das Kalendervierteljahr. Das KfzStG kennt keine Regelung, die…
…seitens des Finanzamtes ausgeführt, dass der bekämpfte Bescheid "mit zwei irreversiblen Verfahrensfehlern belastet" sei. Erstens sei Besteuerungszeitraum für die Kraftfahrzeugsteuer im Jahr 2017 noch das Kalendervierteljahr gewesen. Zweitens sei die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Jahreserklärung erfolgt. Weiters führt das…
…Daher erweist sich die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe gemäß § 201 Abs 1 iVm Abs 2 Z 3 BAO als rechtswidrig und das Beschwerdebegehren auf Aufhebung des Festsetzungsbescheides als berechtigt. 2) Kraftfahrzeugsteuer Der Selbstberechnungs- und Besteuerungszeitraum für die Kraftfahrzeugsteuer ist das Kalendervierteljahr. Das KfzStG enthält keine Regelung…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ri in der Beschwerdesache Bf., PLZ X, vertreten durch StB, gegen die Bescheide des Finanzamtes X vom 01.06.2011, betreffend Umsatzsteuer 2007 und…
Die Anwendung von Treu und Glauben setzt somit einen Vollzugsspielraum voraus. Nach der Judikatur des VwGH schützt der Grundsatz von Treu und Glauben nicht ganz allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung für die Vergangenheit; die Behörde ist verpflichtet, von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Anschrift_A, über die Beschwerde vom 15. Mai 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. Mai 2023 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2015, Steuernummer Steuernummer_1 , zu Recht…
…Das KfzStG kennt keine Regelung, die diesen Zeitraum verkürzt, wenn die Steuerpflicht nur in einem Teil des Kalendervierteljahres gegeben ist. Da der Selbstberechnungs- und somit Besteuerungszeitraum das Kalendervierteljahr ist, können auch Festsetzungen gemäß § 201 BAO sich nur auf das jeweilige Kalendervierteljahr, nicht aber auf einzelne…
…Das KfzStG kennt keine Regelung, die diesen Zeitraum verkürzt, wenn die Steuerpflicht nur in einem Teil des Kalendervierteljahres gegeben ist. Da der Selbstberechnungs- und somit Besteuerungszeitraum das Kalendervierteljahr ist, können auch Festsetzungen gemäß § 201 BAO sich nur auf das jeweilige Kalendervierteljahr, nicht aber auf einzelne…
"Ich bin Kleinunternehmer und daher unecht Steuerbefreit lt. § 6 Abs 1 /27 UStG. Für alle Abgaben und Steuern komme ich selbst auf" Mit Unterfertigung dieser Rechnungen musste selbst einem rechtlich nicht versierten Arbeiter bewusst sein, dass die Aufnahme einer Tätigkeit unter diesen Vorgaben nicht zu…
könnte, hat er sich als steuerlich nicht versierte Person nicht vorstellen können. Er wusste nicht, dass es ein Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Schweiz gibt, welches die Zuteilung der Einkünfte auf die beiden Staaten regelt. Er war steuerlich nicht vorgebildet, zumindest nicht in dem Sinn, dass er die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch AUDITAX Steuerberatungsgesellschaft mbH, Guntramsdorfer Straße 103, 2340 Mödling über die Beschwerde vom 25.05.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Linz 1 in der Finanzstrafsache gegen A, geb. am xxxxx, ehem. Geschäftsführer, wohnhaft XXXA, vertreten durch Martin Friedl, Steuerberater, Marktplatz 2, 4650 Lambach, wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch Rubatscher Steuer- u. Wirtschaftspr. GmbH, Anichstraße 24, 6020 Innsbruck , gegen die Bescheide des FA Spittal Villach vom 31.10.2012 betreffend Nichtveranlagung zur Umsatz…
Der Ablauf bei Frau [...] habe so funktioniert, dass er in der Früh um 04:30 Uhr gekommen sei, das habe ihm Frau ***5*** gesagt. Dann habe er seine Waren geschlichtet und dann sei er Zustellen gefahren. Seine Ware hätte er so erkannt, dass alles, was…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner, MBA MSc, sowie Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. Dezember 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. November 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der A, Adresse, vertreten durch V KG, Adresse1, über die Beschwerde vom 5. Februar 2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Judenburg Liezen vom 2. Februar 2016 betreffend Aufhebung gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterName_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Anschrift_1, vertreten durch Steuerberater_A, über die Beschwerde vom 11. Dezember 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes_A vom 14. November 2018 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2012 zu…