…wurde, als die Leistung der Zahlung im Falle der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten bei stattgefundenen Überrechnungen nicht mehr vorausgesetzt ist. Im gegenständlichen Fall wurde zwar am 27.11.2013 die Überrechnung der gesamten Vorsteuer von € 149.152,40 auf das Abgabenkonto des Verkäufers durchgeführt…
…lit. b Satz 1 UStG 1994 entsteht die Steuerschuld in den Fällen der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 17) mit Ablauf des Kalendermonates, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind (Istbesteuerung). § 17 UStG stellt auf die Vereinnahmung und nicht auf die Vereinbarung von Entgelten ab. Demnach…
…habe bei der Käuferin festgestellt, dass die Einräumung eines Darlehens keine Zahlung darstelle und daher bei anzuwendender Ist-Besteuerung erst bei tatsächlicher Zahlung der Vorsteuerabzug zustehe. Das Gleiche müsse aber auch auf Verkäuferseite für die noch nicht vereinnahmten Entgelte gelten. Es mögen daher die €…
…Bürgler/Kanduth-Kristen/Wakounig, UStG-ON3.02 § 16 Tz 14). Bei Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten tritt eine Änderung der Bemessungsgrundlage ein, wenn Entgelt tatsächlich zurückgewährt wird. Sofern der leistende Unternehmer das Entgelt bereits vereinnahmt hat, ist die Berichtigung in dem Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem das…
…UStG-Kommentar5, § 17 Tz. 32). Grundsätzlich entspricht die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten dem einkommensteuerlichen Prinzip der Besteuerung nach Maßgabe des Zuflusses. Judikatur und Lehre betreffend Zuflussprinzip sind daher auf die Umsatzsteuer übertragbar. Demnach liegt Vereinnahmung in dem Zeitpunkt vor, in dem der Unternehmer über den…
…und mit der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten gemäß § 19 Abs. 2 Z 1 lit b UStG (Istbesteuerung) zu sehen: In diesen Fällen entsteht die Umsatzsteuerschuld nach dem Istprinzip bereits dann, wenn das (Teil-)Entgelt vereinnahmt, die Lieferung oder sonstige Leistung aber noch nicht ausgeführt wurde…
…ist die Versteuerung nicht in den einzelnen Leistungszeiträumen, sondern nach Maßgabe der Vereinnahmung vorzunehmen. (Ruppe/Achatz, Umsatzsteuergesetz: Kommentar6, § 19 Rz 108 u. 115). Die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten entspricht dem einkommensteuerlichen Prinzip der Besteuerung nach Maßgabe des Zuflusses. Judikatur und Lehre zum Zuflussprinzip sind daher…
…4. den Tag der Lieferung, 5. das vereinbarte Entgelt oder bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten das vereinnahmte Entgelt und den Tag der Vereinnahmung, 6. die Art und den Umfang einer Bearbeitung oder Verarbeitung vor der Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet (Art. 7…
…4. den Tag der Lieferung, 5. das vereinbarte Entgelt oder bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten das vereinnahmte Entgelt und den Tag der Vereinnahmung, 6. die Art und den Umfang einer Bearbeitung oder Verarbeitung vor der Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet (Art. 7…
…des Gegenstandes der Lieferung (Z 3), den Tag der Lieferung (Z 4), das vereinbarte Entgelt oder bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten das vereinnahmte Entgelt und den Tag der Vereinnahmung (Z 5), die Art und den Umfang einer Bearbeitung oder Verarbeitung vor der Beförderung oder…
…seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten (§ 17) besteuert, zusätzliche Voraussetzung, dass die Zahlung geleistet worden ist. Im Hinblick auf die aus den Rechnungen des Beschwerdejahres ausgewiesenen Vorsteuerbeträge ist daher festzuhalten, dass gem. § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 bei Unternehmen mit Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten …
…ist die Versteuerung nicht in den einzelnen Leistungszeiträumen, sondern nach Maßgabe der Vereinnahmung vorzunehmen. (Ruppe/Achatz, Umsatzsteuergesetz: Kommentar6, § 19 Rz 108 u. 115). Die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten entspricht dem einkommensteuerlichen Prinzip der Besteuerung nach Maßgabe des Zuflusses. Judikatur und Lehre zum Zuflussprinzip sind daher…
…BVE noch für das BFG in einem abändernden Erkenntnis begrenzt. E.2. Milchgeld: Zufluss des Entgeltes für eine Lieferung des regelbesteuerten Zeitraumes in einem späteren Zeitraum, in dem die Pauschalierung anzuwenden ist. Der Bf unterliegt mit seinen Leistungen unstrittig der Ist-Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten…
…des Entgeltes vereinnahmt, bevor die Leistung ausgeführt worden ist, so entsteht insoweit die Steuerschuld mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem das Entgelt vereinnahmt worden ist; b) in den Fällen der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 17) mit Ablauf des Kalendermonates, in dem die Entgelte vereinnahmt worden…
…Kleinunternehmer) abgegeben. Die Bf besteuert ihre Umsätze nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Besteuerung). 3. In der Nacht vom ***13*** zum ***14*** wurde ein Teil des Daches der Liegenschaft ***15*** durch einen Sturm abgedeckt und in weiterer Folge Erstmaßnahmen zur Beseitigung der Sturmschäden getroffen. 4. Im Jahr…
…Rechnungen ohne Umsatzsteuer und ermittelt seinen Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG. Der Bf führte überwiegend Tätigkeiten iSd § 23 Z 1 EStG 1988 aus und unterlag somit für die Berechnung der Umsätze gem § 17 Abs 2 UStG 1994 der Istbesteuerung - Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten. Gem …
…Entgeltes vereinnahmt, bevor die Leistung ausgeführt worden ist, so entsteht insoweit die Steuerschuld mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem das Entgelt vereinnahmt worden ist. Gemäß § 19 Abs 2 Z 1 lit. b UStG 1994 entsteht die Steuerschuld in den Fällen der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten…
…einen Weinhandel betreibe, für den sie gemäß § 17 Abs 2 UStG die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten vornehme. Mit 29.12.2010 sei der Verzicht auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer mit Wirkung ab dem Veranlagungsjahr 2011 erfolgt. Vor dem Hintergrund der Rz. 1000 der UStR sei…
…er sinnlose Regelungen erlässt. Nach hM ist die Regelung des § 16 Abs 3 Z 2 UStG vielmehr iZm der Anzahlungsbesteuerung gemäß § 19 Abs 2 Z 1 lit. a UStG (Mindest-Istbesteuerung im Rahmen der Sollbesteuerung) und mit der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten gemäß § 19 Abs…
…auf Grund der Rechnung, wenn er sie nicht gegenüber dem Abnehmer der Lieferung oder dem Empfänger der sonstigen Leistung entsprechend berichtigt. Im Falle der Berichtigung gilt § 16 Abs. 1 sinngemäß." "Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten § 17. (1) Unternehmer, die eine Tätigkeit im Sinne des § 22 Z…