…2014 die Besteuerung der Dienstleisterinnen des Nachtclubs und der Laufhäuser [tatsächlich: nur des Nachtclubs mit Animation und integrierten Sexdienstleistungen; sprich: des Bordells] mit einem [monatlichen] Pauschbetrag von € 300,00 pro Dame erfolgt war, wobei für 2012 insgesamt € 12.620,00, für 2013 insgesamt…
…2014 die Besteuerung der Dienstleisterinnen des Nachtclubs und der Laufhäuser [tatsächlich: nur des Nachtclubs mit Animation und integrierten Sexdienstleistungen; sprich: des Bordells] mit einem [monatlichen] Pauschbetrag von € 300,00 pro Dame erfolgt war, wobei für 2012 insgesamt € 12.620,00, für 2013 insgesamt…
…dazu verwendet werden, die Parameter der unverfälschten Verteilung zu schätzen. Gerade das Rekonstruieren des Maximums der Verteilung, das bei Huber's Verfahren eine wesentliche Rolle spielt und Basis für das Schätzen der als richtig angenommenen Verteilung ist, bringt eine besondere Unsicherheit mit sich, Solche Maxima…
…14/0228; VwGH 26.5.2004, 2000/14/0090). Schaden ("Vertrauensschaden") für die Partei, wenn die Besteuerung entgegen der Auskunft vorgenommen würde. Der Grundsatz von Treu und Glauben soll grundsätzlich nicht das Erfüllungsinteresse schützen, sondern einen Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens gewähren (vgl. zB. Stoll…
…EStG 1988 zu behandeln. Arbeitgeberin der gegenständlichen Arbeiter war daher unzweifelhaft die Beschwerdeführerin. Zu einer doppelten Besteuerung des Lohnes - wie von der Bf. moniert - kann es bei der Sachlage nach den Feststellungen des BFG auch nicht kommen: Das BFG hat nämlich festgestellt, dass die als…
…erschüttern. Wenn die Bf. vermeint, für ihre Kurzzeitbeschäftigung im Mai 2012 eine 50-prozentige Steuerbelastung hinnehmen zu müssen, so übersieht sie dabei, dass sich auch bei Abzug des Lohnes für diese Kurzzeitbeschäftigung, aufgrund der jedenfalls durchzuführenden Pflichtveranlagung eine Abgabennachforderung ergebe hätte, da der Gesamtbetrag ihrer…
…Besteuerung der Arbeitseinkünfte zusteht. Es ist hierbei unerheblich, ob der Empfänger dieser Einkünfte im Zahlungszeitpunkt noch im Arbeitsausübungsstaat ansässig ist oder nicht. Es ist einzig und allein entscheidend, ob die betreffenden Zahlungen als Entgelt für die im Arbeitsausübungsstaat erbrachten Arbeitsleistungen anzusehen sind. Nach Auffassung des…
…wäre damit für das Beschwerdebegehren nichts gewonnen. Denn es liegen keinerlei Nachweise über die seinerzeitige Behandlung der Arbeitgeberbeiträge durch den Arbeitgeber des Bf. und die tatsächlich erfolgte Besteuerung der vorobligatorischen Arbeitgeberbeiträge vor und kann diese Behandlung über die ganzen Beitragsjahre hinweg wohl auch gar nicht…
…die belangte Behörde, durch die GPLA in Rahmen des angeführten Berichts, das Ermessen rechtsrichtig geübt und die Bf zu Recht gemäß § 82 EStG 1988 iVm § 202 Abs 1 BAO und § 224 Abs 1 BAO zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen. 3.1.3. Verfahrensrechtliches Hinsichtlich…
…stehen für weitergehende Fragen gerne zu Ihrer Verfügung.“ Das Bundesfinanzgericht hat über die Beschwerde erwogen: Strittig ist, ob für die Besteuerung des bar ausgezahlten Teiles der Austrittsleistung (Freizügigkeitsleistung) iSd. § 2 FZG in Höhe von umgerechnet 30.511,74 Euro, die die Bf infolge Beendigung des…
…SWK 20 - 21/2014, 907): Die Anwendung des § 67 Abs 6 EStG idF vor dem AbgÄG 2014 auf Vorstandsabfertigungen stellt kein Steuerprivileg, sondern ein - aus gleichheitsrechtlicher Sicht notwendiges - Surrogat für die begünstigte Besteuerung von gesetzlichen und kollektivvertraglichen Abfertigungen in § 67 Abs 3 EStG dar (siehe…
…SWK 20 - 21/2014, 907): • Die Anwendung des § 67 Abs 6 EStG idF vor dem AbgÄG 2014 auf Vorstandsabfertigungen stellt kein Steuerprivileg, sondern ein - aus gleichheitsrechtlicher Sicht notwendiges - Surrogat für die begünstige Besteuerung von gesetzlichen und kollektivvertraglichen Abfertigungen in § 67 Abs 3 EStG dar (siehe…
…welche als nachvollziehbare Basis herangezogen werden können. Auch die Daten der Vorprüfung beim Im Wesentlichen unveränderten Betrieb des Vorgängers für den unmittelbar davor liegenden Zeitraum können hierfür selbstverständlich herangezogen werden, zumal seitens der belangten Behörde ohnehin keine Inflationsanpassung der Werte erfolgte und diese Werte vielmehr…
…tatsächlich nicht zugeflossen wären. Dazu kommt, dass die behauptete Nichtzahlung der Löhne durch den Arbeitgeber, für den Bf. einen berechtigten Austrittsgrund iSd Arbeitslosenversicherungsgesetzes dargestellt hätte, mit der Konsequenz, dass der Anspruch auf das Arbeitslosengeld nicht - wie im Falle des Bf. - erst nach Ablauf der Wartefrist…
…NBUV) als Werbungskosten beansprucht. Ergänzend wurde seitens der steuerlichen Vertretung auf die zwischenzeitig ergangene Entscheidung des Bundesfinanzgerichts vom 30.9.2015, GZ. RV/1100654/2015, verwiesen, mit welcher das Bundesfinanzgericht zum Schluss gekommen sei, dass für die dort zu beurteilende Pensionskassenabfindung die begünstigte Besteuerung gemäß …
…des Lohnes des Bf: Der Bf hat bei seiner Aussage vor der LPD am 19.1.2017 sinngemäß angegeben, dass er mit seiner Dienstgeberin (KG) einen Lohn in Höhe von 1.900 € pro Monat vereinbart habe, dass er von April 2014-Jänner 2016 für…
…000 € und ein Vorarbeiter bis zu 4.500 € ausbezahlt bekommen habe. Alle Arbeiter hätten gewusst, dass ein Teil des Lohnes schwarz ausbezahlt worden sei. Dies gelte auch für den Bf. Dieser habe gewusst, dass ein Lohnzettel nicht in die Steuerberechnung einbezogen worden sei…
…6.2011 des E an der Rechtsanwalt der Bf. brachte E vor, dass kein Beschäftigungsverhältnis mehr seit dem Jahre 2001 bestehe. Am 27.8.2012 brachte die Bf. Klage gegen E beim Arbeits- und Sozialrecht Wien ein und forderte u.a. das Gehalt für das…
…an entsprechenden Nachweisen. Die im Berufungsverfahren beigebrachten Unterlagen (Aufzeichnungen der Fahrzeiten der Fahrer, Auflistungen über Warenbewegungen und dgl.) würden für eine Beurteilung, dass die pauschal gewährten Zulagen (10% des Lohnes) steuerfrei behandelt werden könnten, nicht ausreichen. Hinsichtlich der Erschwernis werde ergänzend bemerkt, dass ein Vergleich…
…091/2008/00186-001 wegen des Vorwurfes, er habe fahrlässig betreffend die Veranlagungsjahre 2003 bis 2006 unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht Einkommensteuern verkürzt, weil er bei seiner selbständigen Lohnverrechnung für die B-KG betrügerisch aquirierte fremde Löhne der Arbeitnehmer nicht als eigene…