…dass die österreichische mit Endbesteuerungswirkung verbundene Kapitalertragsteuer, welche ebenso als Abzugssteuer konzipiert ist, 25% beträgt. Bei der Besteuerung ausländischer Kapitaleinkünfte könne nicht automatisch von einer länderübergreifenden Endbesteuerungswirkung in Österreich ausgegangen werden. Die Bf. hätte vielmehr rechtskundiger Beratung einholen müssen, dies umso mehr als auch in…
…Medien seit Jahren präsenten Informationen betreffend Besteuerung von ausländischem Kapitalvermögen von in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Personen nicht mit seinen steuerlichen Vertretern gesprochen hat, ist nicht nachvollziehbar und als reine Schutzbehauptung zu qualifizieren. Vielmehr dürfte ihn das steigende Aufdeckungsrisiko dazu bewogen haben, seine amerikanischen Kapitaleinkünfte offenzulegen…
…dass die österreichische, mit Endbesteuerungswirkung verbundene Kapitalertragsteuer, welche ebenso als Abzugsteuer konzipiert sei, 25% betrage. Bei der Besteuerung ausländischer Kapitaleinkünfte könne nicht automatisch von einer länderübergreifenden Endbesteuerungswirkung in Österreich ausgegangen werden. Es bedürfe vielmehr der Einholung rechtskundiger Beratung, dies umso mehr, als auch in den…
…„Quasi-KESt“) auf die Kapitaleinkünfte meines Mannes. Zur Anwendung des begünstigten Steuersatzes verweise ich auch auf die Ergänzende Information zur Besteuerung ausländischer Kapitalerträge vor dem 1.4.2003 des BMF vom 30.9.2004 (01 0203/29-IV/6/04). Die Entrichtung der sich ergebenden…
…welche ebenso als Abzugssteuer konzipiert ist, 25% betrage. Bei der Besteuerung ausländischer Kapitaleinkünfte kann nicht automatisch von einer länderübergreifenden Endbesteuerungswirkung in Österreich ausgegangen werden. Es bedarf vielmehr der Einholung rechtskundiger Beratung, dies umso mehr als auch in den Medien die Nachversteuerung von Kapitalvermögen aus der…
… 33 FinStrG vorliege. Dies wurde im Wesentlichen damit begründet, dass einem gewöhnlichen Steuerpflichtigen nicht vorgeworfen werden könne, aufgrund seiner akademischen Bildung sei irrtümliches Handeln in Bezug auf die Besteuerung ausländischer Einkünfte ausgeschlossen. Auch zeige die Begründung, es sei von Vorsatz auszugehen, da es bereits seit…
… 33 FinStrG vorliege. Dies wurde im Wesentlichen damit begründet, dass einem gewöhnlichen Steuerpflichtigen nicht vorgeworfen werden könne, aufgrund seiner akademischen Bildung sei irrtümliches Handeln in Bezug auf die Besteuerung ausländischer Einkünfte ausgeschlossen. Auch zeige die Begründung, es sei von Vorsatz auszugehen, da es bereits seit…
…die Höhe der nicht deklarierten Einkünfte ohnehin nicht maßgeblich für die Frage, ob auf der subjektiven Tatseite von Vorsatz oder Fahrlässigkeit auszugehen ist, denn entweder der Steuerpflichtige weiß um die Besteuerung ausländischer Kapitaleinkünfte Bescheid oder nicht, dieses Wissen entsteht jedenfalls nicht ab einer gewissen Einkommensgrenze…
…unter anderem ausgeführt: ... Keines der im Beschwerdefall anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen steht demnach der Berücksichtigung der ausländischen Kapitaleinkünfte bei der Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen entgegen. Da in den gegenständlich anwendbaren Verteilungsnormen (Art. 11 der jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen) zwar eine Besteuerung der vorliegenden Kapitaleinkünfte in Österreich…
…in denen ausländische Kapitalerträge tarifversteuert werden, eine Steuer erhoben wird, die mindestens dem vermittelten Alleinverdienerabsetzbetrag oder Kinderabsetzbetrag entspricht. Optieren Steuerpflichtige, die den Kinderabsetzbetrag gemäß § 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 vermitteln, gemäß § 97 Abs. 4 EStG 1988 mit KEST-pflichtigen Kapitalerträgen zur Besteuerung zum…
…ob diese Kapitaleinkünfte in Österreich der Besteuerung unterliegen. Gemäß § 1 Abs. 2 EStG 1988 sind unbeschränkt steuerpflichtig jene natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle inländischen und ausländischen Einkünfte. Für die Zuordnung des…
…10, geteilt. Danach sei es denkmöglich, dass selbst in Wirtschaftsdingen erfahrene Personen hinsichtlich der korrekten Besteuerung von ausländischen Kapitaleinkünften im Internationalen Steuerrecht einen „Endbesteuerungsirrtum“ haben könnten. Der Grund für die unterbliebene Offenlegung der Einkünfte aus der C. Stiftung sei darin zu sehen, dass Dr. A…
…2012, FSRV/0100-L/10) geteilt. Nach dieser Entscheidung sei es denkmöglich, dass selbst in Wirtschaftsdingen erfahrene Personen in Bezug auf die korrekte Besteuerung von ausländischen Kapitaleinkünften im internationalen Steuerrecht einem Endbesteuerungsirrtum unterliegen können. Wenn die belangte Behörde einwende, DDr. HA sei bekannt gewesen, dass…
…eine zwingende und unwiderlegbare pauschale Besteuerung von Erträgen aus schwarzen Investmentfonds dem Gemeinschaftsrecht widerspreche. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl 111/2010 wurde diese gesetzliche Differenzierung zwischen inländischen und ausländischen Fonds (mit Wirkung 01.04.2012 ) aufgehoben und die Besteuerung ausländischer Fonds im Verhältnis zu Drittstaaten…
…jeweiligen (ausländischen) Kapitaleinkünfte entfällt, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wenn Österreich als Ansässigkeitsstaat des Begünstigten das Besteuerungsrecht an ausländischen Kapitalerträgen zusteht und dem Quellenstaat mit DBA das Recht zur Erhebung einer Quellensteuer eingeräumt wurde. Ergibt sich in Österreich keine Besteuerung, erfolgt demnach keine Anrechnung ausländischer…
…angeführt würde, welcher Entscheidungsgrundlage für die Kreditierung sei. Eine Verpfändung des Depots sei nicht verlangt worden. Die Rechtslage zur Besteuerung ausländischer Invalidenrenten sei - dies hätten Steuerexperten bestätigt - unstrittig unübersichtlich. Mehrere fachkundige Personen hätten die in Streit stehende Schweizer Rente als nicht steuerpflichtig eingestuft. Es sei…
…in- und ausländische kuponauszahlende Stellen gleichermaßen beantwortet werden. Die Argumentation der Beschwerdevorentscheidung ist insoweit jedenfalls in sich widersprüchlich, als sie nach der Beurteilung der negativen Einkünfte aus den Indexzertifikaten als Substanzverluste auf die steuerliche Situation bei einem Inlandsdepot eingeht und hier negative Kapitaleinkünfte und eine…
…gehe es nur bei der Frage der Entschuldbarkeit des Irrtums und daher letztlich bei der Frage der Fahrlässigkeit darum, ob der Steuerpflichtige Erkundigungen hinsichtlich der Aufnahme der ausländischen Kapitaleinkünfte in die österreichische Einkommensteuererklärung einzuholen gehabt hätte. Hier liege einem jüngeren deutschen Judikat (FG Münster v…
…30.5.2012, FSRV/0100-L/10 geteilt: Es sei denkmöglich, dass selbst in Wirtschaftsdingen erfahrene Personen hinsichtlich der korrekten Besteuerung von ausländischen Kapitaleinkünften im Internationalen Steuerrecht einen "Endbesteuerungsirrtum" haben könnten. Gemäß § 9 FinStrG werde dem Täter weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit zugerechnet, wenn ihm bei…
…FSRV/0100-L/10 geteilt: Es sei denkmöglich, dass selbst in Wirtschaftsdingen erfahrene Personen hinsichtlich der korrekten Besteuerung von ausländischen Kapitaleinkünften im Internationalen Steuerrecht einen "Endbesteuerungsirrtum" haben könnten. Weiters sei zu betonen, dass die Bf die Wahl der Schweiz als Veranlagungsland nicht selbst vorgenommen habe…