…seitens der Finanzverwaltung zitierte VwGH Entscheidung vom 27.9.2002, 95/14/0079 behandelt jedoch einen völlig anderen Sachverhalt. Dieser Entscheidung lag eine Besserungsvereinbarung zu Grunde, in der sich der Schuldner eine vorzeitige Rückzahlung vorbehalten hat. Der VwGH ist aufgrund des Vorbehalts der vorzeitigen Rückzahlung…
…Die Verbuchung der ursprünglichen Zuschüsse stellt insofern ein buchungstechnisches Problem dar, als der Zeitpunkt der Passivierung beim Zuschussempfänger strittig ist. Sollte die Passivierung erst mit Eintritt der für die Besserungsvereinbarung normierten Bedingungen zu bilanzieren sein, stellt der Zuschuss einen Ertrag bei Zahlungsfluss und die Rückzahlung…
…Beteiligung des Gesellschafters. Beim Gesellschafter gebe es keinen Aufwand durch Zinsen und Spesen infolge fremdfinanzierter Eigenkapitalstärkung. Das kleine Darlehen sei anzuerkennen, da es von der Besserungsvereinbarung nicht erfasst sei und bereits Zinsen geflossen seien. Die Bescheide seien gemäß § 200 BAO vorläufig zu erlassen, da nach…
…die Bf. in Erfüllung des Mängelhebungsauftrages zur Ermessenübung keine dagegenstehenden Gründe vorgebracht. 3.1.2.2. Sachbescheide Bei einer Besserungsvereinbarung (Besserungsschein) vereinbart der Gläubiger mit dem Schuldner, dass eine bestehende Verbindlichkeit nur nach Maßgabe der Verbesserung der wirtschaftlichen Situation des Schuldners (z.B. bei Erreichen…
…der kein negatives Eigenkapital aufweist. (Punkt 8.3.3.). Unter Punkt 8.5. Besserungsvereinbarungen, beabsichtigt die ***6***, die steuerlichen Verlustvorträge der ***2*** GmbH durch Verrechnung mit zukünftigen Gewinnen der ***2*** GmbH zu nutzen. Darlehensgewährung: Mit Darlehensvertrag vom 6. August 2007 verpflichtete sich die ***6*** der…
…der kein negatives Eigenkapital aufweist. (Punkt 8.3.3.). Unter Punkt 8.5. Besserungsvereinbarungen, beabsichtigt die ***22***, die steuerlichen Verlustvorträge der ***6*** GmbH durch Verrechnung mit zukünftigen Gewinnen der ***6*** GmbH zu nutzen. Darlehensgewährung: Mit Darlehensvertrag vom 6. August 2007 verpflichtete sich die ***22*** der…
…AbgÄG 2014, BGBl I 2014/105, für Veräußerungen nach dem 31. Dezember 2014 - wie im Beschwerdefall gegeben - und für sog. Besserungsvereinbarungen, die aufgrund von Umwidmungen nach dem 31. Dezember 2014 wirksam werden, eine Präzisierung des zeitlichen Zusammenhangs dahin gehend vorgenommen, dass in wirtschaftlichem Zusammenhang mit…
…31.12.2010) | A, als Geschäftsführer der BF | B als Geschäftsführerin der X“ Bislang sind aufgrund der Besserungsvereinbarungen noch keinerlei Zahlungen erfolgt. Den Berichten über die Erstellung des Jahresabschlusses der X ist Folgendes zu entnehmen: A.) zum 31. Dezember 2009 Hauptteil Punkt III…
…zu können. Die Forderungen, die zum 31.1.2009 bestanden haben, seien somit nicht Gegenstand der Patronatserklärung. Als Besserungsvereinbarung werde hingegen die auflösende Bedingung innerhalb eines Schuldenerlasses bezeichnet. Sie ziele darauf ab, dem Schuldner zwar grundsätzlich die Schulden gegen einen bestimmten Gläubiger zu erlassen, gleichwohl…
…2 KVG in Verbindung mit § 2 Z 4 lit. b KVG in Höhe von € 330.000,00). 2. Die Gesellschaftsteuer für den im Wege einer Besserungsvereinbarung gewährten Forderungsverzicht der B. C. AG in Höhe von € 400.000,00, im Jahr 2006 wird mit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Finanzstrafsache gegen den belangten Verband Bf, AdresseBf, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß §§ 28a, 33 Abs. 2 lit. a Finanzstrafgesetz (FinStrG) iVm §§ 2 Abs. 1 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) über die Beschwerde des belangten…
Die Feststellungswirkung eines Schuldspruchs gegen eine natürliche Person erstreckt sich dann auf einen Verband, wenn dieser im Verfahren gegen die natürliche Person die Möglichkeit hatte, zu den Vorwürfen, für die er verantwortlich erklärt werden könnte, Stellung zu nehmen und die Strafentscheidung über seinen Entscheidungsträger oder…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1 des Bundesfinanzgerichtes hat in den Finanzstrafsachen gegen die Beschuldigte A.B., Adresse1, und den belangten Verband Fa. C-GmbH, Adresse2, beide vertreten durch Dr. Christian Eberl, Rechtsanwalt, Opernring 7, 1010 Wien, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Josef Ungericht in der Finanzstrafsache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch RA MMag. Salih Sunar, Salurner Straße 14/1. Stock, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde vom 30.12.2024 gegen den Bescheid des Amtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Gekürzte Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag.Dr. Wolfgang Pagitsch in der Verwaltungsstrafsache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Huber Swoboda Oswald Aixberger Rechtsanwälte GmbH, Tuchlauben 11/18, 1010 Wien, hinsichtlich dessen Beschwerden…
USt 2016: Die unrichtige Erklärung führte zu einem Erstbescheid vom 23.11.2017 erbrachte eine Gutschrift von € -8.617,24. Damit wurde im Ausmaß der nicht anzuerkennenden Vorsteuer von € 8.000,00 nach § 33 Abs. 3 lit. c FinStrG eine Abgabenverkürzung bescheidmäßig festzusetzender…
In Anbetracht, dass sehr zeitnah zum Ablauf der Frist nach der zweiten Erinnerung eine Nachmeldung erfolgt ist und die Nachmeldung bereits vor Einleitung des Finanzstrafverfahrens vorgenommen wurde, nur zu melden gewesen ist, dass sich nichts geändert habe und eine erstmalige Verletzung der Meldepflicht vorliegt, ist…
Am 10. Juni 2021 und am 13. August 2021 wurde die ***Verband GmbH*** via FinanzOnline aufgefordert, der Meldepflicht nach § 5 WiEReG nachzukommen. Dabei handelte es sich eindeutig um die infolge des Wegfalls der Meldebefreiung am 13. November 2020 eingetretene Meldeverpflichtung. Die in der Aufforderung vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Feldkirch 3 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen die ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Schmöger Terpitz & Partner Rechtsanwälte, Hebelstraße 11, 78244 Gottmandingen, wegen der Verantwortlichkeit von Finanzvergehen der Verzollungsumgehung seiner Mitarbeiter nach § 36 Abs. 1 i.V.m…
Gemäß § 5 Abs. 3 Z 3 VbVG war zu Gunsten des Verbandes mildernd zu berücksichtigen, dass er nach der Tat erheblich zur Wahrheitsfindung beigetragen hat, in dem die Besteuerungsgrundlagen offen gelegt wurden. Zudem wurde der Milderungsgrund des § 5 Abs. 1 Z 4 VbVG, die Schadensgutmachung…