… 4 des Gesetzes über die Organisation der Abgabenverwaltung und besondere abgabenrechtliche Bestimmungen in Wien (WAOR) ist der Magistrat der Bundeshauptstadt Wien im Regelfall (wie hier) die zuständige Behörde (Abgabenbehörde) zur Besorgung der Abgabenangelegenheiten der Gemeinde Wien. Als Grundlage für die Festsetzung von Abgaben sind gemäß…
…mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Solange Regelungen über eine vom gesetzlichen Regelzustand abweichende Geschäftsverteilung fehlen, sind die Geschäftsführer auch von sich aus befugt, die ihnen als Gesamtheit obliegenden Aufgaben untereinander im Wege einer einstimmigen Beschlussfassung aufzuteilen. Eine Formvorschrift für die erwähnte Beschlussfassung der…
…Besorgung der Abgabenangelegenheiten) seitens Frau Frau-Y vorgenommen. Die Beschwerdeführerin war mit den Abgabenangelegenheiten nicht betraut. Die Beschwerdeführerin ist jedoch ihrer Erkundungspflicht, wie diverse Abwicklungen bei Behörden abzufolgen haben, stets nachgekommen, musste sich jedoch trotz permanenter Erkundungen faktisch zu 100% auf das Know-How der…
…Offenlegungs- und Wahrheitspflichten. Betraut der Vertreter andere Personen (Angestellte) mit den steuerlichen Agenden, so treffen ihn Auswahl- und Kontrollpflichten. Sind mehrere potenziell Haftende vorhanden (Ressortverteilung), richtet sich die haftungsrechtliche Verantwortung danach, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Der von den finanziellen, insbesondere steuerlichen…
…seiner Untätigkeit gegenüber der GmbH gestützt werden. 5. Offenbar hilfsweise geht das Finanzamt von einer haftungsrechtlich beachtlichen Verteilung der Geschäftsführeragenden aus. Im Fall mehrerer potenziell Haftender richtet sich die haftungsrechtliche Veranwortung aber danach, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Der von den finanziellen…
…Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Der von den finanziellen, insbesondere steuerlichen, Angelegenheiten ausgeschlossene Geschäftsführer ist in der Regel nicht in Anspruch zu nehmen. Dieser haftet jedoch selbst, wenn er eigene Pflichten dadurch grob verletzt, dass er es unterlässt, Abhilfe gegen Unregelmäßigkeiten des zur Wahrnehmung der…
…Der Bf war im Zeitraum von 21. Mai 2008 bis 20. September 2016 Geschäftsführer und anschließend Liquidator der Gesellschaft. Im Zeitraum von 27. Oktober 2011 bis 12. August 2014 war Frau AB weitere Geschäftsführerin der Gesellschaft und in dieser Funktion mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten…
…Herr **A1** war als einziger auch geringfügig beim Verein angestellt. Durch die Übernahme des Aufgabenbereiches Finanzwesen in seine ausschließliche Verantwortung war Herr **A1** auch selbständig mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut. Die Beschwerdeführerin war darin nicht involviert. Die Beschwerdeführerin hat ihre Tätigkeit als ehrenamtliche Obfrau…
…der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut gewesen. Darüber hinaus wurde dem Bf neuerlich die Verletzung einer, auch gegenüber Steuerberatern bestehenden, Überwachungspflicht zum Vorwurf gemacht. Weiters wurde angemerkt, dass jener Herr Gf_2 sich nicht im Bundesgebiet aufhalte. An ihn gerichtete Schreiben seien bislang an keine der…
…mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Solange Regelungen über eine vom gesetzlichen Regelzustand abweichende Geschäftsverteilung fehlen, sind die Geschäftsführer auch von sich aus befugt, die ihnen als Gesamtheit obliegenden Aufgaben untereinander im Wege einer einstimmigen Beschlussfassung aufzuteilen. Eine Formvorschrift für die erwähnte Beschlussfassung der…
…Diese Tilgungsquoten sind dann der an das Finanzamt geleisteten Quote gegenüberzustellen. Zur Erbringung dieses Nachweises (bzw. Besorgung der benötigten Nachweise beim ehemaligen Masseverwalter) wird Ihnen eine Frist von einem Monat ab Zustellung dieser Aufforderung gewährt." Am 16.05.2016 antwortete der BF mit Stellungnahme zum…
…September 2010, der immer von Geschäftsführern spricht, nicht von einer bestimmten Person. Dass eine schriftliche Vereinbarung innerhalb der A-GmbH getroffen worden wäre, wonach der andere Geschäftsführer und nicht der Beschwerdeführer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut gewesen wäre, wurde vom Beschwerdeführer bis zur mündlichen…
…9 BAO zur Haftung herangezogen wird, der mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist (VwGH 20.9.1996, 94/17/0122; VwGH 25.1.1999, 94/17/0229). Der Bf habe für seine Tätigkeit beim Verein keine Einkünfte bezogen. Die Übernahme erfolgte freiwillig und ohne…
…Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Der von den finanziellen, insbesondere steuerlichen Angelegenheiten ausgeschlossene Geschäftsführer ist in der Regel nicht in Anspruch zu nehmen. Dieser haftet jedoch selbst, wenn er eigene Pflichten dadurch grob verletzt, dass er es unterlässt, Abhilfe gegen Unregelmäßigkeiten des zur Wahrnehmung der…
…den Abgabenangelegenheiten nicht befassten Personen nicht zur Haftung herangezogen werden (VwGH vS 18.10.1995, 91/13/0037). Nach den Ausführungen des Bf. im Zuge des Erörterungstermines und der mündlichen Verhandlung war dieser bis zum Ausscheiden des G1 nicht mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut…
…Der von den finanziellen, insbesondere steuerlichen Angelegenheiten ausgeschlossene Geschäftsführer sei (in der Regel) nicht in Anspruch zu nehmen (vgl. VwGH 20.9.1996, 94/17/0122). Seien mehrere potentielle Haftende vorhanden, richte sich die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit also danach, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut…
…Zeitpunkt der Bestellung als Geschäftsführer Anfang des Jahres 2008 ca. € 68.000,00 betragen, weitere fast € 96.000,00 seien ausgesetzt gewesen. Sind mehrere potentiell Haftungspflichtige vorhanden, richtet sich die haftungsrechtliche Verantwortung danach, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist, der von…
…als Geschäftsführer der C.GmbH zurückzulegen. Verantwortlich für die abgabenrechtlichen Belange der GmbH war ab diesem Zeitpunkt allein der mit Gesellschafterbeschluss vom 7.7.2010 bestellte S. Sind mehrere potentiell Haftende vorhanden, richtet sich die haftungsrechtliche Verantwortung danach, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut…
…Abgaben bei der Primärschuldnerin uneinbringlich sind (VwGH 25.6.1990, 89/15/0067). Anwendung dieser Rechtslage auf den vorliegenden Sachverhalt: Laut Firmenbuch waren sowohl der Bf als auch EB für die Primärschuldnerin vertretungsbefugt. Primär ist jener Vertreter, der mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist…
…Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist und der von den finanziellen, insbesondere steuerlichen Angelegenheiten ausgeschlossene Geschäftsführer in der Regel nicht in Anspruch genommen werden kann. Dieser haftet jedoch, wenn er eigene Pflichten dadurch grob verletzt, dass er es unterlässt, Abhilfe gegen Unregelmäßigkeit des zur Wahrnehmung der…