…dass die Gebührenschuld nach § 24a Z 3 VwGG im Zeitpunkt der Überreichung entstanden ist (vgl. BFG 3.10.2016, RV/7101495/2016). Die Gebührenschuld ist unbeschadet dessen entstanden, dass der VfGH die Beschwerde wegen des nicht behobenen Mangels der fehlenden Unterschrift eines Rechtsanwaltes zurückge-wiesen…
…dass die Gebührenschuld nach § 24a Z 3 VwGG im Zeitpunkt der Überreichung entstanden ist (vgl. BFG 3.10.2016, RV/7101495/2016). Die Gebührenschuld ist unbeschadet dessen entstanden, dass der VfGH die Beschwerde wegen des nicht behobenen Mangels der fehlenden Unterschrift eines Rechtsanwaltes zurückge-wiesen…
…Verwaltungsgerichtshof eingebrachte Beschwerde gegen den Bescheid des xy erfüllt alle Voraussetzungen einer gebührenpflichtigen Eingabe i.S. des § 24 Abs. 3 Z 1 lit. a VwGG und unterliegt daher der Gebühr von 240 Euro. An der Gebührenpflicht und der im Zeitpunkt der Überreichung entstandenen Gebührenschuld der…
…Einlangens der Beschwerde beim Gerichtshof ist die Gebührenschuld entstanden und der gebührenpflichtige Tatbestand erfüllt (VwGH 5.7.1999, 99/16/0182). In diesem Zeitpunkt wird die Gebühr auch bereits fällig. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes betreffend Gerichtsgebühren entsteht die Gerichtsgebührenpflicht mit der Überreichung der…
…Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Eingabengebühr zu entrichten: 1. Die Gebühr beträgt 240 Euro. .... …. 3. Die Gebührenschuld entsteht im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe oder, wenn diese im Weg des elektronischen Rechtsverkehrs eingebracht wird, mit dem Zeitpunkt der Einbringung beim Verwaltungsgerichtshof gemäß § 75 Abs…
…nach § 203 BAO als einen Akt der Abgabenbemessung (siehe VwGH 18.10.1977, 501/77). Im gegebenen Fall ist die Gebührenschuld mit Überreichung des Revisionsschriftsatzes (darunter ist dessen „Einlangen“ beim Gericht zu verstehen – siehe VwGH 5.7.1999, 99/16/0182) am 29. Dezember 2014…
…140 Abs. 1 B-VG auf Normenprüfung zu stellen. Im vorliegenden Fall ist die Gebührenschuld mit Überreichung des Revisionsschriftsatzes (darunter ist dessen "Einlangen" beim Gericht zu verstehen - siehe VwGH 5.7.1999, 99/16/0182) am 12.05.2020 entstanden und es war die Gebühr…
…Ihre Beschwerde vom 24.03.2016, eingebracht beim LVwG Tirol zur Zahl 2016/**/***1, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Kirchberg in Tirol am 15.02.2016 als verspätet zurückgewiesen. Die Gebührenschuld wird gem.§ 24 a Abs.3 VwGG im Zeitpunkt der Überreichung der…
…0151). Diese Rechtsprechung knüpft an die bisherige Rechtsprechung zu § 24 Abs. 3 VwGG an, wonach die Gebührenschuld mit der Überreichung der Eingabe entsteht (99/16/0182; 2004/16/0151). Zur Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs. 1 GebG ist die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ebenfalls eindeutig. Wird eine…
…Beschwerden gemäß Art. 144 Abs. 1 B-VG, die dem Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG zur Entscheidung abgetreten worden sind. 2. Die Gebühr beträgt 240 Euro. […] 4. Die Gebührenschuld entsteht im Fall der Z 1 lit. a im Zeitpunkt der Überreichung…
…der Beschwerde maßgeblichen Fassung BGBl. I Nr. 33/2013 § 17a lautet auszugsweise: "Für Anträge gemäß § 15 Abs. 1 einschließlich der Beilagen ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Eingabengebühr zu entrichten: 1. Die Gebühr beträgt 240 Euro. .... 3. Die Gebührenschuld entsteht im Zeitpunkt der Überreichung…
…0151). Diese Rechtsprechung knüpft an die bisherige Rechtsprechung zu § 24 Abs. 3 VwGG an, wonach die Gebührenschuld mit der Überreichung der Eingabe entsteht (99/16/0182; 2004/16/0151). Zur Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs. 1 GebG ist die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ebenfalls eindeutig. Wird eine…
…Die Gebührenschuld entsteht mit Überreichung der Beschwerde. Unter Überreichung ist das Einlangen derselben beim Gerichtshof zu verstehen. Für den gegenständlichen Fall bedeutet dieses, dass die Gebühr in der Höhe von € 240,-- vom Beschwerdeführer bis spätestens 30. September 2016 zu entrichten gewesen wäre. Die Gebührenschuld…
…vom 26.8.2020 wies das Finanzamt die Beschwerden als unbegründet ab. In der Begründung heißt es auszugsweise wie folgt: "(…) Mit Schreiben vom 11.12.2019 wurde ein Antrag an den Verfassungsgerichtshof gestellt. Die Gebührenschuld ist mit Überreichung dieses Antrages entstanden. Mit Schreiben vom…
…worden. Im § 13 Abs. 3 GebG wird die Entstehung einer solidarischen Gebührenschuld für denjenigen normiert, der im fremden Namen handelt. In fremden Namen wurde die Beschwerde verfasst und auch unterfertigt. Die körperliche Überreichung der Beschwerdeschrift durch den Vertretenen, Herrn JW, allein kann das Handeln in…
…gebührenpflichtigen Eingabe gem. § 24a VwGG, wobei die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Überreichung entstanden und in diesem Zeitpunkt auch fällig geworden ist. Wird die Gebühr nicht spätestens in diesem Zeitpunkt entrichtet, so ist die Abgabe als nicht vorschriftsmäßig entrichtet anzusehen. Das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und…
…Antrag 30 Euro. Gemäß § 11 Abs. 1 Z 1 GebG entsteht die Gebührenschuld bei den im § 14 Tarifpost 10 Abs. 1 Z 1 bis 9 angeführten Schriften in Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Musterangelegenheiten mit Überreichung. Gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 GebG sind die festen…
…Verfahrenshilfe abgewiesen, ist auch keine Gebührenbefreiung gegeben und die Gebührenschuld bereits mit Überreichung der Eingabe entstanden. Nach Erhalt der Erledigung durch den Verwaltungsgerichtshof wäre daher die Gebühr unverzüglich den Vorschriften entsprechend zu entrichten und dem Verwaltungsgerichtshof gegenüber der Nachweis der Entrichtung zu erbringen gewesen. Aufgrund…
…zum Zeitpunkt der Einbringung der Beschwerde maßgeblichen Fassung lautet auszugsweise: "Für Anträge gemäß § 15 Abs. 1 einschließlich der Beilagen ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Eingabengebühr zu entrichten: 1. Die Gebühr beträgt 220 Euro. .... 3. Die Gebührenschuld entsteht im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe…
…vom Bund zu tragen seien. Am 31. Oktober 2013 richtete der VwGH zur Zahl z -2 ein formloses Schreiben an den Bf und teilte mit, dass die Gebührenschuld hinsichtlich der Eingabengebühr für Beschwerden an den Verwaltungsgerichtshof mit Überreichung der Beschwerde entstehe (§ 24 Abs. 3 VwGG)…