…die bereits einmal entstandene Gebührenschuld keinen Einfluss mehr. § 24 Abs. 3 VwGG bestimmt, dass für Beschwerden, Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sowie Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens einzelner, mit Ausnahme von Gebietskörperschaften - einschließlich der Beilagen -, spätestens im Zeitpunkt ihrer Überreichung eine Gebühr von…
…dass die Gebührenschuld nach § 24a Z 3 VwGG im Zeitpunkt der Überreichung entstanden ist (vgl. BFG 3.10.2016, RV/7101495/2016). Die Gebührenschuld ist unbeschadet dessen entstanden, dass der VfGH die Beschwerde wegen des nicht behobenen Mangels der fehlenden Unterschrift eines Rechtsanwaltes zurückge-wiesen…
…dass die Gebührenschuld nach § 24a Z 3 VwGG im Zeitpunkt der Überreichung entstanden ist (vgl. BFG 3.10.2016, RV/7101495/2016). Die Gebührenschuld ist unbeschadet dessen entstanden, dass der VfGH die Beschwerde wegen des nicht behobenen Mangels der fehlenden Unterschrift eines Rechtsanwaltes zurückge-wiesen…
…Verwaltungsgerichtshof eingebrachte Beschwerde gegen den Bescheid des xy erfüllt alle Voraussetzungen einer gebührenpflichtigen Eingabe i.S. des § 24 Abs. 3 Z 1 lit. a VwGG und unterliegt daher der Gebühr von 240 Euro. An der Gebührenpflicht und der im Zeitpunkt der Überreichung entstandenen Gebührenschuld der…
…1977, 501/77 ua; UFS 18.6.2009, RV/3193-W/08). Im gegebenen Fall ist die Gebührenschuld mit Überreichung der Beschwerdeschrift am 7. April 2009 entstanden und es war die Gebühr auch mit diesem Tag fällig. Die Gebühr wurde aber erst am 5. Mai…
…Eingabengebühr zu entrichten. Die Gebührenpflicht besteht u.a. für Beschwerden (Z 1 lit. a). Sie beträgt € 220,00 (Z 2). Die Gebührenschuld entsteht im Fall der Z 1 lit. a im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe; die Gebühr wird mit diesem Zeitpunkt fällig (Z…
…der Bw. die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz und führte aus, dass es unrichtig sei, dass der Gebührenschuld im Zeitpunkt der Überreichung der Beschwerde beim VfGH am 11. August 2008 entstanden sei. Der Bw. habe mit seinem Schreiben vom 6. August 2008…
…1977, 0501/77 u.a; UFS 18.6.2009, RV/3193-W/08). Im gegebenen Fall ist die Gebührenschuld mit Überreichung der Beschwerde am 29. Juni 2009 entstanden und es war die Gebühr auch mit diesem Tag fällig. Die Gebühr wurde aber frühestens am 17…
…Einlangens der Beschwerde beim Gerichtshof ist die Gebührenschuld entstanden und der gebührenpflichtige Tatbestand erfüllt (VwGH 5.7.1999, 99/16/0182). In diesem Zeitpunkt wird die Gebühr auch bereits fällig. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes betreffend Gerichtsgebühren entsteht die Gerichtsgebührenpflicht mit der Überreichung der…
…Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Eingabengebühr zu entrichten: 1. Die Gebühr beträgt 240 Euro. .... …. 3. Die Gebührenschuld entsteht im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe oder, wenn diese im Weg des elektronischen Rechtsverkehrs eingebracht wird, mit dem Zeitpunkt der Einbringung beim Verwaltungsgerichtshof gemäß § 75 Abs…
…nach § 203 BAO als einen Akt der Abgabenbemessung (siehe VwGH 18.10.1977, 501/77). Im gegebenen Fall ist die Gebührenschuld mit Überreichung des Revisionsschriftsatzes (darunter ist dessen „Einlangen“ beim Gericht zu verstehen – siehe VwGH 5.7.1999, 99/16/0182) am 29. Dezember 2014…
…0501/77 u.a; UFS 18.6.2009, RV/3193-W/08). Im gegebenen Fall ist die Gebührenschuld mit Überreichung der Beschwerde am 12. November 2009 entstanden und es war die Gebühr auch mit diesem Tag fällig. Die Gebühr wurde aber unbestritten erst am 14…
…0501/77 u.a; UFS 18.6.2009, RV/3193-W/08). Im gegebenen Fall ist die Gebührenschuld mit Überreichung der Beschwerde am 12. Mai 2010 entstanden und es war die Gebühr auch mit diesem Tag fällig. Die Gebühr wurde aber unbestritten erst am 12…
…140 Abs. 1 B-VG auf Normenprüfung zu stellen. Im vorliegenden Fall ist die Gebührenschuld mit Überreichung des Revisionsschriftsatzes (darunter ist dessen "Einlangen" beim Gericht zu verstehen - siehe VwGH 5.7.1999, 99/16/0182) am 12.05.2020 entstanden und es war die Gebühr…
…setzt in der Folge die Gebühren und die Erhöhung fest, wenn nicht (rückwirkend) Verfahrenshilfe (diese umfasst auch die Befreiung von den Eingabengebühren) bewilligt wurde. Im gegebenen Fall ist die Gebührenschuld mit Überreichung der Beschwerde am 22. August 2011 entstanden und es war die Gebühr auch…
…besteht ua. für Beschwerden (Z 1 lit a). Diese beträgt in der zum Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld geltenden Fassung, BGBl. I 89/2004, € 180 (Z 2). Die Gebührenschuld entsteht im Fall der Z 1 lit. a im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe; die…
…1977, 0501/77 ua; UFS 18.6.2009, RV/3193-W/08). Im gegebenen Fall ist die Gebührenschuld mit Überreichung der Beschwerde am 19. August 2009 entstanden und es war die Gebühr auch mit diesem Tag fällig. Die Gebühr wurde aber erst am 24. September…
…1977, 0501/77 ua; UFS 18.6.2009, RV/3193-W/08). Im gegebenen Fall ist die Gebührenschuld mit Überreichung der Beschwerdeschrift am 18 November 2008 entstanden und es war die Gebühren auch mit diesem Tag fällig. Die Gebühren wurden aber am 9. November 2009…
…Ihre Beschwerde vom 24.03.2016, eingebracht beim LVwG Tirol zur Zahl 2016/**/***1, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Kirchberg in Tirol am 15.02.2016 als verspätet zurückgewiesen. Die Gebührenschuld wird gem.§ 24 a Abs.3 VwGG im Zeitpunkt der Überreichung der…
…besteht ua. für Beschwerden (Z 1 lit a). Diese beträgt in der zum Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld geltenden Fassung, BGBl. I 89/2004, € 180 (Z 2). Die Gebührenschuld entsteht im Fall der Z 1 lit. a im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe; die…