…zu qualifizieren ist. In gegenständlichem Beschwerdeverfahren sind weder die Gebührenpflicht des Bestandvertrages (dem Grunde nach) noch der für die Bemessungsgrundlage maßgebliche durchschnittliche Jahreswert strittig. Strittig ist einerseits die für die Gebührenbemessung maßgebliche Vertragsdauer, andererseits der Umfang der Abänderungsbefugnis im Rahmen der endgültigen Festsetzung gemäß § 200…
…des Bundesfinanzgerichts, nach Durchführung dieser Ermittlungen dem Mitbeteiligten eine monatliche Aufgliederung der Abgaben bekannt zu geben. Eine derartige konkrete Aufgliederung übersteigt auch nicht die Sache des Verfahrens. […] eine Aufgliederung auf die einzelnen Fälligkeiten des umfassten Zeitraums ist aber von der Abänderungsbefugnis des Bundesfinanzgerichtes nach §…
…1989; 88/15/0040). Sollten nicht alle in § 30 Abs.2 MRG aufgelisteten Kündigungsgründe auf einen Sachverhalt zutreffen (wie etwa bei der Geschäftsraummiete), liege darin keine (vertragliche) Beschränkung der Kündigungsgründe, weil ungeachtet dessen grundsätzlich alle Kündigungsgründe und damit all jene, die theoretisch zutreffen könnten, dh…
…der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Durch die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist geklärt, dass die Möglichkeit, den Vertrag aus einzelnen bestimmt bezeichneten Gründen schon vorzeitig einseitig aufzulösen, der Beurteilung des Vertrages als auf bestimmte Zeit abgeschlossenen, nicht entgegen steht. Was eine Beschränkung…
…E 1739/2017 und E 1740/2017). Grundsätzlich steht es den Vertragsparteien im Sinne der Vertragsautonomie frei, den Inhalt des MRG oder Teile davon zum Vertragsinhalt zu machen. Maßgeblich für die Annahme einer unbestimmten Vertragsdauer ist unter anderem, dass keine ausreichende Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten vorliegt…
…der Rahmen für die Abänderungsbefugnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Berufungsverfahren iSd § 298 Abs 2 BAO festgelegt (VwGH 19.12.2002, 2001/15/0029). Im Haftungsbescheid wurden hinsichtlich der Umsatzsteuer 11/2015 lediglich € 1.968,29 (aushaftend € 12.866,58) geltend gemacht. Der…
…um die L, DB, DZ 05/2019 handelt. Der Beschwerdeführer wurde somit zur Haftung für die "falsche" Abgabe herangezogen. Die Änderungsbefugnis des Bundefinanzgerichtes ist durch die Sache begrenzt. Sache ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches erster Instanz gebildet hat (VwGH 13. Juni 2023…
…da der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 30.6.2021, Ro 2017/15/0035 bereits grundsätzlich den Anspruch von Umsatzsteuerzinsen schon vor Einführung des § 205c BAO als unionsrechtlich gegeben erachtete und daher das Erfordernis einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Antragsbegehren geboten war. Der Umfang der Abänderungsbefugnis…
…ungewisses Ereignis zu verstehen, von dem der Eintritt oder die Aufhebung einer Rechtswirkung abhänge. Eine Bedingung sei die einem Rechtsgeschäft von den Parteien hinzugefügte Beschränkung, durch die der Eintritt oder die Aufhebung einer Rechtswirkung von einem ungewissen Umstand abhängig gemacht werde (vgl. BFG 21.04…
…Haftungsbescheides (§ 224 BAO) ist die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe (vgl. VwGH 19.12.2002, 2001/15/0029). Damit wird auch die Sache des konkreten Haftungsverfahrens und insoweit auch der Rahmen für die Abänderungsbefugnis des Verwaltungsgerichts im Beschwerdeverfahren iSd § 279…
…des BFG zur Erbringung eines Gleichbehandlungsnachweises enthaltene Auflistung der haftungsgegenständlichen Abgaben samt den für den Beginn des Betrachtungszeitraumes wesentlichen Zeitpunkten gar keine Abänderung des angefochtenen Bescheides darstellt. § 279 Abs. 1 BAO räumt dem Verwaltungsgericht umfangreichende Abänderungsbefugnisse ein, wobei die Änderungsbefugnis durch die "Sache" begrenzt ist…
…01.2003, 2002/16/0169) Die Festsetzung der Gebühr gemäß § 33 TP 20 GebG 1957 erfolgte somit zu Unrecht. Zu dem in der Berufung gestellten Eventualantrag auf allfällige Festsetzung der Gebühr gemäß § 33 TP 11 GebG 1957 ist festzustellen: Die Abänderungsbefugnis des BFG gemäß § 279…
…solche Beschränkung in Kauf nimmt, die die künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen, insbesondere den Abgabenbehörden gegenüber, unmöglich macht (VwGH 11.03.2010, 2010/16/0028; VwGH 19.01.2005, 2001/13/0168; VwGH 13.03.1992, 92/17/0057). Davon, dass der Bf eine Beschränkung…
…Stelle jener der Abgabenbehörde zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Das BFG kann daher seine Entscheidung originär neu gestalten, das Ergebnis seiner Entscheidung kann von dem des bekämpften Bescheides abweichen. Die Abänderungsbefugnis ist…
…Formalerledigung). Auf die Änderungsbefugnis des Gerichtes gem. § 279 BAO wird verwiesen. Familienbeihilfenanspruch: Gemäß § 2 lit. a Z. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) gelten die Bestimmungen der BAO auch in Angelegenheiten der von Abgabenbehörden des Bundes zuzuerkennenden bundesrechtlich geregelten Beihilfen aller Art. Dazu zählt auch die Familienbeihilfe. Dementsprechend…
…Risiken der bisherigen Bestimmung (vgl Ritz, AFS 2017, 166). Aus "insoweit …als" ergibt sich für die Abgabenbehörde eine eingeschränkte Abänderungsbefugnis und für den Abgabepflichtigen eine eingeschränkte Anfechtungsbefugnis. Ebenso wie beispielsweise für Berichtigungen nach § 293b BAO (vgl zB Stoll, BAO, 2837) gilt diese Beschränkung nicht…
…Risiken der bisherigen Bestimmung (vgl Ritz, AFS 2017, 166). Aus "insoweit …als" ergibt sich für die Abgabenbehörde eine eingeschränkte Abänderungsbefugnis und für den Abgabepflichtigen eine eingeschränkte Anfechtungsbefugnis. Ebenso wie beispielsweise für Berichtigungen nach § 293b BAO (vgl. zB Stoll, BAO, 2837) gilt diese Beschränkung nicht…
…ihre Entscheidung (gegenüber der Vorentscheidung) - wenn erforderlich - originär neu zu gestalten. Das Ergebnis ihrer Entscheidung kann von dem der vorangehenden Bescheide abweichen, sie kann diese in jede Richtung abändern, aufheben oder aber bestätigen (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, 2793). Die Abänderungsbefugnis ist durch die "Sache" beschränkt…
…3 Pauschalierungsverordnung idF Abl. Nr. 52/2011) die Abänderungsbefugnis des Bundesfinanzgerichtes gemäß § 279 Abs. 1 BAO, welche nur innerhalb der "Sache" (hier: Zurückweisung) besteht, überschreiten. Der angefochtene Bescheid wäre gemäß § 279 Abs. 1 BAO (ersatzlos) aus folgenden Gründen aufzuheben: Im angefochtenen Bescheid wird die Unzulässigkeit…
…ihre Entscheidung (gegenüber der Vorentscheidung) - wenn erforderlich - originär neu zu gestalten. Das Ergebnis ihrer Entscheidung kann von dem der vorangehenden Bescheide abweichen, sie kann diese in jede Richtung abändern, aufheben oder aber bestätigen (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, 2793). Die Abänderungsbefugnis ist durch die "Sache" beschränkt…