IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache des S1, vertreten durch StB, über die Beschwerden vom 12. Februar 2019 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 15. Jänner 2019 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer für die Jahre 2011…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch StB, über die Beschwerden vom 12. Februar 2019 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 15. Jänner 2019 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer für die…
…der fehlerhaften Bezeichnung des Bescheidadressaten und den im Bescheidspruch im Rahmen der gesonderten Gewinnfeststellung ausgewiesenen Gesellschaftern durch eine zulässige Deutung nicht beseitigen. Das Hinzudenken der stillen Gesellschafterin bei der Bescheidadressierung würde die Grenze einer rechtlich zulässigen Auslegung sprengen (BFG 05.08.2019, RV/4100520/2019…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch RA Mag. Robert Bitsche, Nikolsdorfergasse 7-11/2, 1050 Wien, als Beschwerdeführerin über die Beschwerde vom 28. März 2017 gegen den Bescheid des…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Helmut Staral in der Beschwerdesache GmbH als Rechtsnachfolgerin der KG, betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO 2011 und 2012 beschlossen: Die Beschwerde wird – als unzulässig – zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…als ehemalige Gesellschafter der „X. A und B“ zu erlassen gewesen, was jedoch nicht geschehen ist. Da mit der vom Finanzamt gewählten Bescheidadressierung noch kein rechtswirksamer Feststellungsbescheid 2008 ergangen ist, es also an einer den Bescheidcharakter aufweisenden Erledigung fehlt, ist die Beschwerde betreffend Feststellung von…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch IR, gegen den Bescheid des FA Neunkirchen Wr. Neustadt vom 03.09.2013 betreffend Widerruf einer Löschung beschlossen: Die Bescheidbeschwerde wird gemäß § 260 Abs. 1 lit a BAO als unzulässig…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Diana Sammer in der Beschwerdesache ***2*** als Erbin nach ***1*** (RNF der Verlassenschaft nach ***1***) , ***6***, über die Beschwerden vom 23. März 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf (nunmehr…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Beschwerde vom 28. Juni 2012 gegen die als Bescheide intendierten Erledigungen des FA Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 6. Dezember 2011 sowie vom 9. Dezember 2011 betreffend Umsatzsteuer für das…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a CP in der Beschwerdesache GK, Adresse, vertreten durch GK, Adresse*, gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Spittal Villach vom 25.09.2018, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 beschlossen: Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Eine Revision…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. als Erben nach A.B. über die Beschwerde vom 14. Dezember 2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden Mödling vom 12. November 2018 betreffend Abrechnungsbescheid beschlossen: Die Beschwerde wird gemäß § 260…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Ingrid Enengel in der Beschwerdesache A und Mitbesitzer, Adresse1, vertreten durch A, Steuerberaterin, Adresse2, gegen die Bescheide des Finanzamtes Klagenfurt vom 24.11.2011 betreffend Einkommensteuer 2001 bis 2005, vom 28.11.2011 betreffend Einkommensteuer 2006…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache ehem_GS_1, ehem_GS_2 und ehem_GS_3 als ehemalige Gesellschafter der Bf., Adr._Bf., vertreten durch Geyer & Geyer Steuerberatungs GmbH, Liechtensteinstraße 6, 2130 Mistelbach, gegen den Bescheid der belangten Behörde FA…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin Mag. Andrea Ebner in der Beschwerdesache X GmbH & atypisch stille Gesellschaft, Adresse, vertreten durch Mag. Aleksandar Hofstätter, Johann-Strauß-Gasse 4/2/5, 1040 Wien, gegen die Erledigung des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache X-Ltd als Rechtsnachfolgerin der XX123GmbH, Anschrift, vertreten durch Y-Steuerberatung, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 29. Juni 2017 betreffend Pfändung einer Geldforderung zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird…
…Widerspruch zwischen der fehlerhaften Bezeichnung des Bescheidadressaten und den im Bescheidspruch im Rahmen der gesonderten Gewinnfeststellung ausgewiesenen Gesellschaftern durch eine zulässige Deutung nicht beseitigen. Das Hinzudenken der stillen Gesellschafter bei der Bescheidadressierung würde die Grenze einer rechtlich zulässigen Auslegung sprengen. Enthält eine Erledigung keinen Adressaten…
…von Nichtbescheiden auszugehen sei. Bezugnehmend auf diese Eingabe werde nunmehr um Klarstellung gebeten, wie nach Ansicht der BF die Bescheidadressierung im Falle der o.a. Haftungsbescheide richtig (vollständig) zu lauten hätte. Aus den Antwortschreiben der BF vom 6.6.2018 bzw. 11.6.2018 bzw…
Die Höhe der von der BF in den jeweiligen Jahren im Beschwerdezeitraum an die s.r.o. bezahlten Vergütungen wurde von der Abgabenbehörde in den Unterlagen der Betriebsprüfung aufgeschlüsselt und ist für das Bundesfinanzgericht nachvollziehbar. Die an das Arbeitskräftegestellungsunternehmen überwiesenen Beträge ergeben sich aus den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Sonja Stradner über die Beschwerde der ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Mazars Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- & Steuerberatungsgesellschaft, Hafnerplatz 12, 3500 Krems, vom 14. Juni 2019, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22…
…Beteiligungsverhältnissen, dürften diese nicht zu einer Unternehmereinheit zusammengefasst werden und hätten somit zwei Umsatzsteuerbescheide zu ergehen (vgl BFH vom 29. April 1993, V R 38/89). In diesem Fall würde eine Bescheidadressierung, wie sie im Beschwerdefall gewählt wurde, dazu führen, dass es weder den Parteien…