…er ergeht. Nach ständiger Rechtsprechung ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruchs (vgl. VwGH 25.09.2002, 2000/13/0203). Bei natürlichen Personen hat die Bezeichnung des Bescheidadressaten durch Anführen seines Vor- und Zunamens zu erfolgen (vgl. VwGH 26.06.1997, 97/16/0174; Ritz…
…nennen, an die er ergeht. Bei einer natürlichen Person etwa ist zur Bezeichnung des Bescheidadressaten die Anführung ihres Vor- und Zunamens erforderlich (vgl. ua VwGH 24.02.2005, 2001/15/0160). Bei einer im Firmenbuch eingetragenen Kapitalgesellschaft ist der Bescheidadressat durch die Firma anzugeben (vgl…
…Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruchs (vgl. VwGH vom 25. September 2002, 2000/13/0203). Bei natürlichen Personen hat die Bezeichnung des Bescheidadressaten durch Anführen seines Vor- und Zunamens zu erfolgen (vgl. VwGH vom 26. Juni 1997, 97/16/0174). Eine Adressierung an "die Erben nach…
…4 BAO). Das Fehlen auch nur einer dieser Voraussetzungen steht der Wirksamkeit einer behördlichen Erledigung als Bescheid entgegen (vgl. VwGH 30.1.2013, Zl. 2012/13/0027). Der Bescheidadressat, also die Person, an die der Bescheid ergeht, ist im Spruch des Bescheides namentlich zu nennen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde der G**** M****, [Adresse], vom 23.6.2015, vertreten durch Ing. F**** T****, MSc, [Adresse], gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 31 - Wiener Wasser, vom 16…
…Die in § 191 Abs. 3 BAO normierte Wirkung eines Feststellungsbescheides setzt einen wirksam erlassenen Feststellungsbescheid voraus (vgl. beispielsweise VwGH 21.10.1999, 99/15/0121). Der Bescheidadressat, also die Person, an die der Bescheid ergeht, ist im Spruch des Bescheides namentlich zu nennen, wobei eine…
…22.03.2006, 2006/13/0001; VwGH vom 28.11.2007, 2004/15/0131). Eine Bescheidbeschwerde gegen eine Erledigung, in der kein Bescheidadressat im Spruch bezeichnet wird, ist mangels tauglichen Beschwerdegegenstandes zurückzuweisen (VwGH vom 08.03.1991, 88/17/0209). Gemäß § 93 Abs. 2 BAO…
…22.03.2006, 2006/13/0001; VwGH vom 28.11.2007, 2004/15/0131). Eine Bescheidbeschwerde gegen eine Erledigung, in der kein Bescheidadressat im Spruch bezeichnet wird, ist mangels tauglichen Beschwerdegegenstandes zurückzuweisen (VwGH vom 08.03.1991, 88/17/0209). Gemäß § 93 Abs. 2 BAO…
…gemäß § 188 BAO für die Jahre 2012 bis 2014 richtet, vor. Über die Beschwerde wurde erwogen: Die Erledigungen des Finanzamtes vom 02.05.2016 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 2012 bis 2014, nennen als Bescheidadressaten „S. A. und Mitbes“. Gemäß § 93 Abs…
…2008 und 2009 sowie Abgabenbescheide betreffend Dienstgeberbeitrag für die Jahre 2007, 2008 und 2009 und richtete diese an die "XX Wp GmbH RNF" als Bescheidadressaten. Im Kopf dieser Bescheide findet sich rechts oben die Steuernummer der durch Verschmelzung untergegangenen XX Wirtschaftsprüfungs GmbH (FN Zahl1). Mit…
…VwGH 9.12.1992, 91/13/0013; VwGH 26.7.2007, 2004/15/0137). Eine unrichtige Bezeichnung des Bescheidadressaten ist dann unbeachtlich, wenn diese offenbar auf einem Versehen beruht und der Adressat zweifelsfrei feststeht (VwGH 20.1.1992, 91/10/0095, ZfVB 1993/2/608…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache Dipl. Ing. ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Mag. Thomas Otto Scholik, A.-Petzold-Gasse 8, 2380 Perchtoldsdorf, über die Beschwerde vom 21. Jänner 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12…
Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hindert aber ein Fehler in der Bezeichnung des Bescheidadressaten das Entstehen eines wirksamen Bescheides dann nicht, wenn es sich um eine gemäß § 293 BAO berichtigungsfähige (wenn auch allenfalls noch nicht bescheidmäßig berichtigte) Unrichtigkeit handelt und für die betroffene Verfahrenspartei erkennbar…
…das Jahr 2007 beantragte. Der Beschwerdeführer brachte - neben materiellrechtlichen Einwendungen - in verfahrensrechtlicher Hinsicht vor, dass der Bescheidadressat (die Kommanditgesellschaft) nach Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Gesellschaft im Jahr 2007 im Firmenbuch gelöscht worden sei. Die "Zustellung" an die gelöschte Kommanditgesellschaft sei unwirksam. 3…
…2007 beantragte. Der Beschwerdeführer brachte - neben materiellrechtlichen Einwendungen - in verfahrensrechtlicher Hinsicht vor, dass der Bescheidadressat (die Kommanditgesellschaft) nach Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Gesellschaft im Jahr 2007 im Firmenbuch gelöscht worden sei. Die „Zustellung“ an die gelöschte Kommanditgesellschaft sei unwirksam. 3. Mit Beschwerdevorentscheidung…
…weitere Konkretisierung der Personengemeinschaft, keine Bescheidqualität zu kommen. Es fehlt dem solcherart bezeichneten Bescheidadressaten an der erforderlichen Eindeutigkeit. Eine solche wäre im gegenständlichen Beschwerdefall durch den Zusatz der genauen Bezeichnung der die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vermittelnden Einkunftsquelle (Liegenschaftsadresse) gewährleistet. Die von der belangten…
… UFS 17.10.2007, RV/1524-W/07). Da die Erledigungen vom 2.8.2013 als Bescheidadressat die zu diesem Zeitpunkt nicht mehr existierende Verlassenschaft benennt können sie keine Rechtskraft entfalten und stellen keine bescheidmäßigen Erledigungen dar. Da jedoch nur gegen Bescheide das Rechtsmittel der…
…gemäß § 199 BAO an mehrere durch Gerichtsbeschluss eingeantwortete Erben setzt die namentliche Anführung dieser Personen im Abgabenbescheid voraus. Die Gemeinschaft als solche kann nicht Bescheidadressat sein. Die einzelnen Mitglieder der Schuldnermehrheit müssen im Abgabenbescheid mit der ihnen zukommenden zivilrechtlichen Klassifikation individuell angesprochen werden. Eine Adressierung…
…aus § 19 Abs. 2 BAO ergebenden Folgen an die bereits mit 31. Dezember 2010 aufgelöste und damit beendigte Gesellschaft nach bürgerlichem Recht „AB und Mitges.“ ergangen. Im Hinblick auf den materiellen Bescheidadressaten, dh. jener Personen, die dem Inhalt des Bescheides nach angesprochen waren, wurde damit…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache X, AdresseX, gegen den Bescheid des FA Wien 2/20/21/22 vom 27.07.2007, betreffend Abweisung des Antrages vom 06.07.2007 beschlossen: Die Beschwerde wird gemäß § 260 Abs…