Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder…
…Behörde wurde hinsichtlich der Bescheide betreffend die Wiederaufnahme der Verfahren eine Beschwerdevorentscheidung nicht erlassen. In Ermangelung einer Berufungsvorentscheidung wurde hinsichtlich dieser Bescheide auch kein Vorlageantrag gestellt. Eine Beschwerdevorentscheidung erging ausschließlich hinsichtlich der Sachbescheide. Dementsprechend wurde hinsichtlich der Einkommensteuerbescheide fristgerecht ein Vorlageantrag an das Bundesfinanzgericht eingebracht.…
Ein allfälliger gutgläubiger Verbrauch steht der Rückforderung ebenso wie die schwierige wirtschaftliche Situation der Bf nicht entgegen. Abstandnahme von der Rückforderung, Ratenzahlung, Nachsicht Ein allfälliges Ansuchen der Bf um Anweisung, von der Rückforderung des unrechtmäßigen Bezuges abzusehen, weil die Rückforderung unbillig wäre, wäre an das…
Die Beschwerde ist daher hinsichtlich der Monate 01/2010 bis 12/2011 als unbegründet abzuweisen. 4 Revision: Gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes ist nach § 133 Abs. 4 erster Satz B-VG die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung…
Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Hermann Rupert Zittmayr, Kreuzgasse 2, 6330 Kufstein, betreffend den Vorlageantrag vom 28. August 2019 im Zusammenhang mit der Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck (nunmehr: Finanzamt Österreich…
…gem. § 19a RAO". 2. Die Berufung wurde mit der (an die Bf. gerichteten) Berufungsvorentscheidung vom 20.11.2013 als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass das Finanzamt am 29.10.2013 schriftlich um die Übersendung diverser Unterlagen ersucht habe. Dieses Schreiben sei ohne Reaktion geblieben…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Beschwerde vom 5. Juli 2024 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 4. Juli 2024 über Rückforderung/Anrechnung Familienbeihilfe (FB) und Kinderabsetzbetrag (KG) betreffend den Zeitraum März 2024 - Mai 2024 , SVNR…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Linz 2 in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Arbeiter, whft. XXX, wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), Finanzamt Braunau Ried Schärding, StrNr. 041/2013/00057-001, Amtsbeauftragter…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf, Adr, gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 30.9.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) beschlossen: Der Vorlageantrag vom 16.12.2015 wird als unzulässig zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend den Vorlageantrag vom 16. Jänner 2026 zur Beschwerde vom 9. August 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. Juli 2024 betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2023 beschlossen…
Sozialministeriumservice Supportabteilung 2 Babenbergerstrasse 5 1010 Wien Damit vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (BGEF-Unterlagen) eine Zuordnung erfolgen kann, ist bei der Übermittlung der Kopien im Anschreiben immer der Name und die Versicherungsnummer des Kindes bzw. der Person, für die die Beihilfe beantragt wird…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Regina Vogt in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend die Beschwerde vom 26. April 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 22. März 2023 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum Oktober 2021 bis…
Im streitgegenständlichen Fall liegt die Ungewissheit in der Beurteilung der subjektiven Absichten der Bf., die aufgrund des derzeit festgestellten Sachverhaltes noch nicht abschließend durchgeführt werden können. Diese Beurteilung wird erst möglich sein, wenn der subjektive Wille anhand der objektiven Umstände wie der Entfaltung von Werbeaktivitäten…
…3 EStG 1988 zurück. Der Bf. erhob gegen den Rückforderungsbescheid Berufung. Das Finanzamt führte ein Ermittlungsverfahren durch und erließ am 08.10.2013 eine abweisende Berufungsvorentscheidung. Aufgrund des dagegen vom Bf. eingebrachten Vorlageantrages legte das Finanzamt die Berufung (Beschwerde) am 08.07.2014 dem Bundesfinanzgericht…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gerhild Fellner in der Beschwerdesache des Adr, betreffend den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 24.01.2013 hinsichtlich Einkommensteuer 2012 (Arbeitnehmerveranlagung) beschlossen: Der Vorlageantrag hinsichtlich der oben genannten Beschwerde wird gemäß § 264 Abs. 5 BAO idF BGBl…
…4 BAO betreffend Einkommensteuer 2004 und 2005 sowie betreffend Einkommensteuer 2004 und 2005 zu Recht erkannt und beschlossen: Die Beschwerdevorentscheidungen (vormals Berufungsvorentscheidungen) des FA betreffend die Beschwerde gegen die Einkommensteuerbescheide 2004 und 2005 vom 29.5.2012 werden wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben. Der Vorlageantrag…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Vertr, gegen den Bescheid des Finanzamts Judenburg Liezen vom 24. Februar 2016 betreffend Abweisung des Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 2009 beschlossen: Der…
Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nach Art. 133 Abs. 6 Z 2 B-VG nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis nicht von der…
Schillerstraße 2 6800 G www.bfg.gv.at DVR: 2108837 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gerhild Fellner über den Antrag des Adr, auf Gewährung der Verfahrenshilfe unter Beigebung eines Rechtsanwaltes bezüglich der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung einer Revision/Beschwerde…