IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Susanne Haim in der Beschwerdesache NN VN1 und VN2, Adr., vertreten durch Stb. , über die Beschwerde vom 20.09.2012 gegen die Bescheide des FA Braunau Ried Schärding vom 21.08.2012, betreffend 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B, über die Beschwerde vom 24.06.2014 gegen den Bescheid des Finanzamt Gmunden Vöcklabruck vom 16.05.2014, betreffend Einkommensteuer 2012 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
Die Wiederaufnahme des Verfahrens öffnet den Weg, eine durch Bescheid erledigte Rechtssache in einem neuerlichen Verfahren sachlich zu prüfen, wenn der betreffende Bescheid durch neu hervorgekommene Umstände gewichtiger Art in seinen Grundlagen erschüttert ist (Mannlicher-Quell, Das Verwaltungsverfahren8, Anm. 1 zu §69 AVG; zu §303…
Nach Ansicht des BFG wurde der erstinstanzliche Bescheid ordnungsgemäß zugestellt. Der Berater war zum Zeitpunkt der Prüfung und Schlussbesprechung (12.7.2016) und auch danach, dh zum Zeitpunkt der Bescheidzustellung (25.10.2016 bis heute) jedenfalls berechtigt, als Berater die Interessen der bP zu vertreten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Martina Salzinger in der Beschwerdesache des ***1***, hinsichtlich des gegen den Einkommensteuerbescheid 2023 des ***FA*** vom 13. März 2024 gerichteten Antrages vom 3. März 2025 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerdevorentscheidung vom 8.4.2025…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Name bezüglich der Beschwerdesache Bf, Postleitzahl Ortsname, **. ***, gegen die Bescheide des FA A vom 11.04.2012 betreffend Wiederaufnahme der Verfahren gem. § 303 Abs. 4 BAO betreffend Einkommensteuer 2004 und 2005 sowie betreffend Einkommensteuer 2004…
Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 28.2.2011 1. über die Abweisung des Antrages gemäß § 303 Abs. 1 BAO vom 23.12.2010 auf Wiederaufnahme des Verfahrens…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache N.N., Adr.Bf., über die Beschwerde vom 16. Jänner 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 05. Jänner 2023 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens Einkommensteuer 2017 gem. § 303 Bundesabgabenordnung (BAO…
Im streitgegenständlichen Fall liegt die Ungewissheit in der Beurteilung der subjektiven Absichten der Bf., die aufgrund des derzeit festgestellten Sachverhaltes noch nicht abschließend durchgeführt werden können. Diese Beurteilung wird erst möglich sein, wenn der subjektive Wille anhand der objektiven Umstände wie der Entfaltung von Werbeaktivitäten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch RAGmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 10. Jänner 2014 betreffend Abweisung des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bezüglich Umsatzsteuerbescheid 2009…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Dr. Nicolaus Pomaroli MAS in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***V***, über die Beschwerde vom 03. Juli 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 27. Februar 2018 betreffend Einkommensteuer 2013 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. RR. in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 22. Juli 2014, St.Nr., betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch XX, vertreten durch RA_, über die Beschwerde vom 04.04.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Salzburg-Stadt vom 10.03.2017, betreffend I. Zurückweisung eines Antrags…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin I. in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt St. Veit Wolfsberg vom 10.09.2015 betreffend die Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO hinsichtlich Einkommensteuer 2011 beschlossen: Es wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Michael Haberl, Hauptstraße 65, 8962 Gröbming, über die Beschwerde vom 16. Mai 2022 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 28. Februar 2022 betreffend Wiedereinsetzung der Frist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf. über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 26.4.2016 betreffend Zurücknahmeerklärung gemäß § 85 Abs. 2 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der…
Eine derartige Interessenabwägung verbietet bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit ist dabei an Hand der steuerlichen Gesamtauswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe und nicht auf Grund der steuerlichen Gesamtauswirkungen zu beurteilen, die infolge Änderungen auf Grund anderer rechtlicher…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. NN in der Beschwerdesache BF, vertreten durch Westra GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Körnerstraße 13, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 17.12.2010 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA XYZ vom 10.11.2010 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf., Adr. , St.Nr. ****, über die Beschwerde vom 17.04.2018 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt A vom 28.03.2018 u.v.29.03.2018 betreffend Wiederaufnahme des…