… 3 Abs. 1 VwGbk-ÜG Wenn Ihnen der Bescheid vor Ablauf des 31. Dezember 2013 zugestellt worden ist und die Berufungsfrist mit Ende des 31. Dezember 2013 noch läuft und Sie bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Berufung erhoben haben, so können Sie gegen diesen…
…3) über den Antrag dem Antragsteller zugestellt wird. In den Fällen des Abs. 3 kann jedoch die Hemmung nicht dazu führen, daß die Berufungsfrist erst nach dem Zeitpunkt, bis zu dem letztmals ihre Verlängerung beantragt wurde, abläuft § 276 BAO in der zum Streitzeitraum gültigen Fassung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Graz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, die Richterin Dr. Andrea Ornig und die fachkundigen Laienrichter Alfred Ferstl und Mag. Petra Kühberger in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Wirtschaftstreuhänder, whft. XXX, vertreten durch Dr…
…2011), 8.3.2013 (ANV 2012) sowie 12.3.2014 (ANV 2013) zugestellt worden sein sollten. Ein Zustellmangel ist auch den vorgelegten Akten nicht zu entnehmen. Mit der Zustellung eines Bescheides wird der Lauf der (bei Erlassung der Bescheide damals so genannten) Berufungsfrist gem. § 245…
…wird. Bedeutsam ist iZm § 17 Abs 3 ZustG der Begriff der Rechtzeitigkeit. Nach der Rechtsprechung des VwGH ist bei einer Verkürzung der Berufungsfrist um die Hälfte nicht davon auszugehen, dass der Empfänger rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte (VwGH 25.06.2013, 2012/08/0031…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Mag. Bf, Adr, gegen den Bescheid des FA Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 18.01.2013, betreffend Zurückweisung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2007 zu…
…Vor-Zuname, Adresse gegen den Zurückweisungsescheid des FA Graz-Stadt vom 25.03.2011, betreffend Überschreitung der Berufungsfrist zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin brachte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. hat über die Beschwerde des Mag. Bf., B., vom 3. Nov. 2014, gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, MA 67-PA-xxx, vom 30. Sept. 2014, mit welchem der Einspruch gegen die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde des Bf, vom 09.10.2013 gegen das Erkenntnis des Magistrat der Stadt Wien MA 67-PA-612666/3/2 vom 09.09.2013 wegen Hinterziehung der Parkometerabgabe nach § 5 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***24*** in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Stephan Petzer, RA, Himmelpfortgasse 20/7, 1010 Wien, (Bf.) wegen der Verwaltungsübertretungen gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 und Tarifpost…
…Eine Berufung (nun: Beschwerde) gilt daher als rechtzeitig eingebracht, wenn sie innerhalb der von der Behörde - unzulässigerweise - verlängerten Berufungsfrist (nun: Beschwerdefrist) eingebracht ist (VwGH 08.03.1994, 91/14/0026). Daraus folgt für die Beschwerde: Aufgrund der Zustellung des angefochtenen Bescheides am 07.07.2016…
…dann ist die Zustellung durch Hinterlegung nicht rechtswirksam erfolgt. Diesfalls beginnt die Berufungsfrist (nun Beschwerdefrist) erst mit dem tatsächlichen Zukommen des Bescheides zu laufen (VwGH 17.09.2012, 2011/23/0506). Soweit der Beschwerdeführer die Vornahme der Verständigung von der Hinterlegung des Haftungsbescheides bestreitet und…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache Bf, Adresse1, vertreten durch Vertreter, Adresse2, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 25.05…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Regina Vogt in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Beschwerde vom 3.6.2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 10. Mai 2022, mit dem der Antrag auf Gewährung von Familienbeihilfe und des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr.Bf., über die Beschwerde vom 13.02.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart vom 16.01.2018, betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Durchführung der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Doris Schitter in der Finanzstrafsache gegen Beschwerdeführer, geb. am Datum, whft in Adresse, wegen des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels gemäß § 35 Abs. 1 iVm. § 38 Abs. 1 lit. a und b des Finanzstrafgesetzes (FinStrG…
…3) über den Antrag dem Antragsteller zugestellt wird. In den Fällen des Abs. 3 kann jedoch die Hemmung nicht dazu führen, daß die Berufungsfrist erst nach dem Zeitpunkt, bis zu dem letztmals ihre Verlängerung beantragt wurde, abläuft § 276 BAO in der zum Streitzeitraum gültigen Fassung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde der A, in B, vertreten durch C, in D, vom 24. Februar 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 9. Februar 2015, betreffend die Vorschreibung eines ersten Säumniszuschlages gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen N.N., Adresse1, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 26. März 2014 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Finanzstrafsache gegen A, in B, über die Beschwerde vom 4. Jänner 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land als Finanzstrafbehörde vom 5. Dezember 2017 betreffend die Zurückweisung einer Beschwerde gegen die…