…151/1980 räumte dem Haftungspflichtigen im ersten Satz die Möglichkeit ein, innerhalb der für die Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offen stehenden Frist auch gegen den "Bescheid über den Abgabenanspruch" zu berufen. § 248 BAO in der geltenden Fassung räumt dem Haftungspflichtigen - ansonsten unverändert - das…
…248 BAO gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch beruft, hat die Berufungsbehörde zunächst nur über die Berufung gegen die Geltendmachung der Haftung zu entscheiden, weil sich erst aus dieser Entscheidung ergibt, ob eine Legitimation zur Berufung gegen den Abgabenanspruch überhaupt besteht. Einwendungen gegen die Richtigkeit…
…dieser Erledigung die Rechtsmittelbefugnis gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch abhängt. Die Heranziehung des Geschäftsführers zur Haftung für Abgabenrückstände der GmbH setzt keinen rechtskräftigen Abgabenbescheid voraus (vgl. außer den zitierten Erkenntnissen etwa das vom 17. Oktober 2001, 2001/13/0127). Ob die Berufung vom 29…
…sinngemäß. "Bescheide über den Abgabenanspruch" sind insbesondere Abgabenbescheide (§ 198 BAO) und Haftungsbescheide (§ 224 BAO). Daher kann beispielsweise der gemäß § 9 BAO für Umsatzsteuer in Anspruch genommene Geschäftsführer einer GmbH auch gegen den an die GmbH gerichteten Umsatzsteuerbescheid berufen. Die genannte Bestimmung ermöglicht es dem Bf…
…den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden. Der nach Abgabenvorschriften Haftungspflichtige kann gemäß § 248 BAO unbeschadet der Einbringung einer Berufung gegen seine Heranziehung zur Haftung innerhalb der für die Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offenstehenden Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch berufen…
…BAO7 zu § 248 Rz 16). Wird der Haftungsbescheid - mit im gegenständlichen Fall dem Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 2. Februar 2023 - aufgehoben, ist die gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch gerichtete Bescheidbeschwerde als unzulässig geworden gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO zurückzuweisen (VwGH 14.10…
…Ausfertigung (Ablichtung) des maßgeblichen Bescheides über den Abgabenanspruch zu erfolgen (Ritz, BAO³, § 248 Tz 8 mit Judikatur Nachweisen; RAE Rz 1216 und 1222). Wird dies unterlassen, liegt ein Mangel des Verfahrens vor, der im Verfahren über die Berufung gegen den Haftungsbescheid nicht sanierbar ist (siehe…
…Ausfertigung (Ablichtung) des maßgeblichen Bescheides über den Abgabenanspruch zu erfolgen (Ritz, BAO³, § 248 Tz 8 mit Judikatur Nachweisen; RAE Rz 1216 und 1222). Wird dies unterlassen, liegt ein Mangel des Verfahrens vor, der im Verfahren über die Berufung gegen den Haftungsbescheid nicht sanierbar ist (siehe…
…1994 jeweils mit Ablauf des Kalendermonats. Wenn ein zur Haftung Herangezogener sowohl gegen die Geltendmachung der Haftung als auch (gemäß § 248 BAO) gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch Beschwerde erhebt, hat die Behörde zunächst nur über die Beschwerde gegen die Geltendmachung der Haftung zu entscheiden…
…Einbringung einer Berufung gegen seine Heranziehung zur Haftung (Haftungsbescheid, § 224, Abs. 1) innerhalb der für die Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offenstehenden Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch berufen. Beantragt der Haftungspflichtige die Mitteilung des ihm noch nicht zur Kenntnis gebrachten Abgabenanspruches…
…Ausfertigung (Ablichtung) des maßgeblichen Bescheides über den Abgabenanspruch zu erfolgen (Ritz, BAO³, § 248 Tz 8 mit Judikatur Nachweisen; RAE Rz 1216 und 1222). Wird dies unterlassen, liegt ein Mangel des Verfahrens vor, der im Verfahren über die Berufung gegen den Haftungsbescheid nicht sanierbar ist (siehe…
…dass den BF innerhalb der für die Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offenstehenden Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch berufen könne. Sei eine bescheidmäßige Festsetzung nicht erfolgt, so müsse sich das zur Entscheidung berufene Organ mit dem Vorbringen, der Abgabenanspruch bestehe nicht…
…seien, sei die Zurückweisung zu Unrecht erfolgt. Die Haftungspflichtigen hätten ihre Befugnis nach den Abgabenvorschriften genutzt, innerhalb der für die Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offenstehenden Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch zu berufen. Solche Bescheide über den Abgabenanspruch seien insbesondere Abgabenbescheide (…
…248 BAO gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch beruft, hat die Berufungsbehörde zunächst nur über die Berufung gegen die Geltendmachung der Haftung zu entscheiden, weil sich erst aus dieser Entscheidung ergibt, ob eine Legitimation zur Berufung gegen den Abgabenanspruch überhaupt besteht. Einwendungen gegen die Richtigkeit…
…250 Tz 1 ff) und ihnen nicht entsprechende Berufungen seien gemäß § 275 BAO verbesserbar. Soll die zur Haftung herangezogene Partei vom Bescheid über den Abgabenanspruch in einer Weise informiert werden, die ihr die Einbringung einer Berufung gegen diesen nicht an sie gerichteten und ihr nicht…
…auch gegen den Bescheid/die Bescheide über den Abgabenanspruch/die Abgabenansprüche Berufung erhoben werden (§ 248 BAO). […]." Dieser Haftungsbescheid wurde dem Bf nachweislich am 22. Jänner 2010 durch Hinterlegung beim Zustellpostamt zugestellt. Die damit in Lauf gesetzte einmonatige Rechtsmittelfrist endete mangels einer in diesem Bescheid…
…dass die rechtswidrigen Bescheide vom 2.7.2009 und 8.1.2010 bestritten wurden. Das Zustandekommen der nichtigen Bescheide wäre als Vorfrage abzuklären gewesen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Haftungspflichtige die Berufungsbefugnis auf den, gegen sie wirkenden Bescheid über den Abgabenanspruch wahrgenommen hat. Im…
…Postgebühren) fallen. Der nach Abgabenvorschriften Haftungspflichtige kann gemäß § 248 BAO unbeschadet der Einbringung einer Berufung gegen seine Heranziehung zur Haftung innerhalb der für die Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offenstehenden Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch berufen. Die Haftung nach § 9 Abs…
…die ersatzlose Aufhebung der Bescheide sowie die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung vor dem gesamten Senat beantragt. Begründend wurde ausgeführt, dass gemäß § 248 BAO der Haftungspflichtige unbeschadet der Einbringung einer Berufung gegen den Haftungsbescheid auch gegen die Bescheide über die Abgabenansprüche (gegen die w) berufen könne…
…der Haftungspflichtige unbeschadet der Einbringung einer Berufung gegen seine Heranziehung zur Haftung innerhalb der für die Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offen stehenden Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch berufen. Der Einschreiter beruft daher ausdrücklich auch gegen den Haftungs- und Abgabenbescheid vom…