…Kapitalertragsteuer Berufung erhoben und gleichzeitig die Aussetzung der Einhebung dieser Abgabe beantragt habe. Die diesbezügliche Begründung gelte „vollinhaltlich für die Berufung gegen den Säumniszuschlagsbescheid“. Mit Bescheid vom 28.12.2011 habe das Finanzamt die Aussetzung der Einhebung der Kapitalertragsteuer bewilligt. Das Berufungsverfahren betreffend den Stammabgabenbescheid…
…Einkommensteuerbescheide dieser Jahre) laut Berufungsvorbringen am 24.11. 2010 zugestellt. Weder in der Berufung noch im Vorlageantrag wird behauptet, dass deren Berechnung nicht § 205 BAO entspräche. Die Einwendungen richten sich lediglich gegen die Stammabgabenbescheide. B. Rechtliche Würdigung: § 205 BAO in der im Streitzeitraum maßgeblichen Fassung…
…wie der Umstand, dass der Bf. gegen die Vorschreibung der Kapitalertragsteuer berufen habe. Im Fall des Erfolges der Berufung gegen den Stammabgabenbescheid könne ein Antrag auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages gestellt werden. Mit Eingabe vom 28.5.2013 wurde ein Vorlageantrag gestellt, dessen Begründung…
…zum 15.2.2011 entrichtet worden sei. In der dagegen erhobenen Berufung vom 26.6.2013, die sich auch gegen den Umsatzsteuerbescheid 2010 vom 27.5.2013 und weitere hier nicht relevante Bescheide richtet, wurde die Festsetzung des Säumniszuschlags mit Argumenten gegen den Stammabgabenbescheid bekämpft…
…Abänderungsbescheid (bzw. Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen. Eine Änderung des Zinsenbescheides unabhängig vom Ausgang des Berufungsverfahrens gegen den Stammabgabenbescheid ist nicht vorgesehen. Auch diese Beschwerdevorentscheidung wurde am 9. 7. 2014 von der Bf übernommen. Berufung gegen den Anspruchszinsenbescheid Einkommensteuer 2011 vom 4. 7. 2014 Mit…
…die Bf. nochmals auf die Ausführungen in ihrer Berufung/Beschwerde, stellte den Antrag, die beiden Säumniszuschlagsbescheide ersatzlos zu beheben und stellte den Antrag, die Berufung/Beschwerde gemeinsam mit der Berufung gegen die Stammabgaben zu behandeln und auf Anberaumung einer mündlichen Berufungsverhandlung. Da die Bf. die…
…Rechtsprechung - derart eindeutig gelöst werden, dass von einer offenkundigen Aussichtlosigkeit der Berufung auszugehen ist. Im konkreten Fall liegt trotz der bislang ergangenen, von der Abgabenbehörde im Widerrufsbescheid bzw der Beschwerdevorentscheidung zitierten Judlkatur keine offenkundige Aussichtlosigkeit der Berufung gegen die Stammabgabe vor, weshalb die erwähnten Entscheidungen…
…übersehen, dass im Falle der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld (infolge gänzlicher oder teilweiser Stattgabe der Berufungen/Beschwerden gegen die Stammabgabenbescheide) die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen hat. Das Bundesfinanzgericht hat von der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt seiner Entscheidung auszugehen…
…die Festsetzung von Nachforderungszinsen als mittelbar von der Festsetzung der Stammabgabe abhängig (im Sinn des § 212a Abs. 1 BAO) anzusehen sein; daher kommt eine Aussetzung der Einhebung von Nachforderungszinsen wegen einer gegen den Stammabgabenbescheid eingebrachten Berufung in Betracht. Zweckmäßigerweise sind Anspruchszinsen gleichzeitig mit der jeweils…
…dass die Rechtsmittelfrist zur Erhebung einer Berufung gegen die Wiederaufnahmebescheide - selbst wenn sie bereits am 18.1.2013 in der Databox des Empfängers zur Verfügung gestanden haben sollten - erst mit der Zustellung des Prüfungsberichtes am 23.1.2013 zu laufen begonnen hat und die Berufungsfrist…
…sowie gegen die Festsetzung der Anspruchszinsen 2003, 2004, 2005, 2006 und 2008 ein. In der Berufung (nunmehr Beschwerde) und in den darauffolgenden Ergänzungen vom 28.02.2012 und 15.03.2012 machte der Bf. die Unrichtigkeit der Stammabgaben zu den Anspruchszinsen geltend. Einwendungen gegen die…
…Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2006. Er geht davon aus, dass die Festsetzung der Stammabgabe seines Erachtens rechtswidrig sei, was auch die Rechtswidrigkeit der Festsetzung der Anspruchszinsen nach sich ziehe. Mit diesem Vorbringen wird jedoch keine Rechtswidrigkeit des Anspruchszinsenbescheides aufgezeigt. Zinsenbescheide sind zwar mit Berufung anfechtbar…
…Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Der steuerliche Vertreter des Beschwerdeführers (Bf.) hat am 2.11.2011 über FinanzOnline eine unbegründete Berufung gegen die Bescheide des Finanzamts…
…Schreiben vom 22.08.2011, eingebracht am 25.08.2011 form- und fristgerecht Berufung gegen sämtliche auf Grund der Betriebsprüfung ergangene Abgabenbescheide. In diesem Schreiben wurde das Datum der rechtswirksamen Zustellung der maßgebenden Bescheide angeführt: am 21.07.2011: die Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO für…
…Gegenstand dieses Verfahrens ist ausschließlich die Festsetzung des Säumniszuschlages in der Höhe von 85,26 Euro. Über die vom Bundesfinanzgericht als Beschwerde zu erledigende Berufung gegen den Bescheid über die Festsetzung des Säumniszuschlages für den Dienstgeberbeitrag vom 12.01.2011 wurde erwogen: Wird eine Abgabe…
…ESt-Vz-Bescheid 2019 wie auch gegen weitere Bescheide nicht behandelt worden. Es seien schon mehr als 7 Monate verstrichen. Es sei noch immer keine Anpassung der ESt-Vz für 2019, welche richterweise auf Null zu lauten habe, erfolgt. Bei rascher Erledigung der Berufung(en)…
…2010, RV/1142-L/09. Stattgabe der Berufung zur E wegen Verjährung der Festsetzung, Abweisung zu den Anspruchszinsen). Die Beschwerde war somit spruchgemäß abzuweisen. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der…
…Zinsenbescheides nicht von wesentlicher Bedeutung ist. Soweit der Bf vorbringt, dass die gemeinsame Erledigung mehrerer Berufungen in einer Berufungsvorentscheidung der Bestimmung des § 267 BAO widerspreche, wonach eine Verfahrensverbindung nur dann zulässig sei, wenn gegen ein und demselben Bescheid Beschwerde eingebracht werde, ist dem zu erwidern…
…der A-KG. Gegen diese Feststellungsbescheide für die Jahre 1988,1989 und 1992 wurde vom steuerlichen Vertreter der A-KG am 26.07.1996 beim Finanzamt für den 21. und 22. Bezirk Wien das Rechtsmittel der Berufung eingebracht. Mit Berufungsentscheidung vom 22.05.2000 der…
…Berufung vom 17. Februar 2012, die sich auch gegen den Einkommensteuerbescheid 2005 richtet, verweist der Bf. lediglich im Betreff und im Aussetzungsantrag auf die Anspruchszinsen 2005. Aussagen oder Anträge zu den Anspruchszinsen (außer einem Antrag auf Aussetzung bis zur Erledigung des Berufungsverfahrens) sind der Berufung…