…Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) liegt eine Berufsausbildung vor, wenn eine schulische oder kursmäßige Ausbildung erfolgt, in deren Rahmen an nicht oder in einem anderen Beruf…
…von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Nichtberücksichtigung der strittigen tatsächlichen Kosten im Zusammenhang mit der auswärtigen Berufsausbildung eines volljährigen Kindes, für das keine Familienbeihilfe mehr…
…der Berufsausbildung ihrer Kinder umfasst (siehe dazu nochmals VwGH 27.06.2013, 2011/15/0008, m.w.N.). Unterhaltsleistungen sind gemäß § 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 jedoch nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine…
…verhelfen: Eine Erkrankung eines volljährigen Kindes, auch wenn diese schwer ist, vermittelt gemäß § 2 Abs. 1 FLAG 1967 grundsätzlich keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. Eine Krankheit kann im Rahmen einer Berufsausbildung gemäß § 2 Abs 1 lit b dann von Bedeutung sein, wenn sie zu einer zeitlich…
…se der Ernsthaftigkeit einer zielstrebig betriebenen Berufsausbildung widerstreitendes Faktum zu erachten ist. 3. Rechtliche Würdigung 3.1. Gesetzliche Grundlagen Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, haben gemäß § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder…
…fallendes Studium beginnt (vgl. VwGH 08.01.2001, 2000/12/0053, und 04.11.2002, 2002/10/0167). Das Vorliegen einer Berufsausbildung eines volljährigen Kindes bei einem Studienwechsel ist nach § 17 Studienförderungsgesetz 1992 (StudFG) zu beurteilen, d.h. es gelten die in § 17 StudFG angeführten…
…über die Altersgrenze hinaus um längstens sechs Monate, wenn zum Zeitpunkt der Erreichung der Altersgrenze der Beginn oder die Fortsetzung der Berufsausbildung infolge der COVID-19-Krise nicht möglich ist, d) für volljährige Kinder, die eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes genannte Einrichtung besuchen möchten (Abs…
…von einem Wechsel der Einrichtung oder des Studiums durch Bestätigungen der im § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannten Einrichtungen zu erbringen. Für eine Verlängerung des Nachweiszeitraumes gelten die für die Verlängerung der Studienzeit genannten Gründe sinngemäß. Das Vorliegen der Berufsausbildung eines volljährigen Kindes ist bei einem…
…dann, wenn für das vorhergehende Studienjahr (Nachweiszeitraum) die Ablegung von Prüfungen im Ausmaß von 16 (bzw. 14) ECTS-Punkten oder im Gesamtumfang von 8 Semesterwochenstunden nachgewiesen wird. Das Vorliegen einer Berufsausbildung eines volljährigen Kindes bei einem Studienwechsel ist nach § 17 Studienförderungsgesetz 1992 (StudFG) zu beurteilen…
…der Studienerfolg nach dem ersten Jahr nicht im erforderlichen Ausmaß nachgewiesen, fällt der Anspruch auf Familienbeihilfe weg, bis der Erfolgsnachweis aus einem Studienjahr erbracht wird. Das Vorliegen einer Berufsausbildung eines volljährigen Kindes bei einem Studienwechsel ist nach § 17 Studienförderungsgesetz 1992 (StudFG) zu beurteilen, d.h…
…Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung des Berufes nicht möglich sei. Das Vorliegen einer Berufsausbildung eines volljährigen Kindes bei einem Studienwechsel sei nach …
…wurde. Im Falle der gleichzeitigen Absolvierung mehrerer Studienrichtungen liegt ein Studienwechsel dann vor, wenn der/die Studierende vom bisher betriebenen Hauptstudium zu einem anderen (Haupt)Studium wechselt. Das Vorliegen der Berufsausbildung eines volljährigen Kindes ist bei einem Studienwechsel nach § 17 Studienförderungsgesetz (StudFG) zu beurteilen (vgl…
…Kindes, auch wenn diese schwer ist, vermittelt grundsätzlich keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. Dies ergibt sich unmittelbar aus der gesetzlichen Bestimmung des hier maßgeblichen § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 und den darin geregelten Anspruchsvoraussetzungen für volljährige Kinder. Eine Krankheit kann im Rahmen einer Berufsausbildung…
…dann, wenn für das vorhergehende Studienjahr (Nachweiszeitraum) die Ablegung von Prüfungen im Ausmaß von 16 (bzw. 14) ECTS-Punkten oder im Gesamtumfang von 8 Semesterwochenstunden nachgewiesen wird. Das Vorliegen einer Berufsausbildung eines volljährigen Kindes bei einem Studienwechsel ist nach § 17 Studienförderungsgesetz 1992 (StudFG) zu beurteilen…
…den vor dem Studienwechsel betriebenen Studien zurückgelegt haben. Anerkannte Prüfungen aus dem Vorstudium verkürzen diese Wartezeiten; dabei ist auf ganze Semester aufzurunden. Das Vorliegen der Berufsausbildung eines volljährigen Kindes ist bei einem Studienwechsel nach § 17 StudFG 1992 zu beurteilen , dh es gelten somit die in …
…2 zu spät gewechselten Studium verbracht haben. Anerkannte Prüfungen aus dem verspätet gewechselten Vorstudium verkürzen diese Wartezeiten; dabei ist auf ganze Semester aufzurunden. Das Vorliegen der Berufsausbildung eines volljährigen Kindes ist bei einem Studienwechsel nach § 17 StudFG zu beurteilen, das heißt es gelten somit die…
…sind, hinsichtlich der Rückforderung von bereits bezogener Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag kein Ermessensspielraum bleibt (vgl. BFG 13.06.2018, RV/7104954/2017). Überdies wurde die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag auch aufgrund des Studienwechsels zurückgefordert. Das Vorliegen der Berufsausbildung eines volljährigen Kindes ist bei einem Studienwechsel nach …
…ein Ausbildungsjahr überschreiten. …. Erwägungen Um Wiederholungen zu vermeiden wird grundsätzlich auf die ausführliche Begründung des Finanzamtes in der Beschwerdevorentscheidung hingewiesen und ist diese Begründung ausdrücklich auch Begründungsteil des gegenständlichen Erkenntnisses des Bundesfinanzgerichts. Das Vorliegen einer Berufsausbildung eines volljährigen Kindes bei einem Studienwechsel ist nach …
…Wirtschaftsmathematik im SS 2021 noch das MA Computational Intelligence im WS 2021/22 ein Studienerfolg vor, weshalb für diesen Zeitraum kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. ad schädlicher Studienwechsel: Das Vorliegen der Berufsausbildung eines volljährigen Kindes ist bei einem Studienwechsel nach § 17 StudFG 1992 zu beurteilen…
…die für A. für die Monate Juli 2022 bis September 2022 bezogene Familienbeihilfe sowie die in diesem Zeitraum bezogenen Kinderabsetzbeträge gemäß § 26 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) mit der Begründung zurück, dass für ein volljähriges Kind die Familienbeihilfe während einer Berufsausbildung bzw. -fortbildung zustehe…