…Sinne des § 106 EStG 1988 eingeschränkt wird (also nicht eingeschränkt auf die Zeit des Bezuges von Familienbeihilfe; vgl. VwGH 26.06.2013, 2012/13/0076 ). Er steht auch während der Schul- und Studienferien zu. Gemäß § 1 der Verordnung zur Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes…
…doch zusteht". Mit 19.11.2020 erfolgte die Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht: "Bezughabende Normen: § 34 Abs. 8 EStG 1988 Verordnung zu § 34 Abs. 8 betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes (BGBl. 1995/624) Verordnung zu §§ 26 Abs. 4 und 76 Abs…
…Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes iHv. EUR 1.320 geltend zu machen. Durch den am 05.12.2018 ergangenen Einkommenssteuerbescheid 2017 wurde der beantragte Pauschbetrag mit folgender Begründung nicht berücksichtigt: "Gem. § 34 Abs. 8 EStG gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des…
…für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung gelten, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. In § 2 Abs. 2 der zu dieser Bestimmung ergangenen Verordnung des Bundesministers für Finanzen, BGBl. II 624/1995, die in der Fassung des…
…Abs. 8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von EUR 110,00,-- pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. Nach …
…die Aufwendungen für die Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes nicht vorgelegen seien. Am 29. März 2010 brachte der Abgabepflichtige die Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2009 ein, in welcher er wiederum u.a. Kosten für die auswärtige Berufsausbildung eines Kindes als außergewöhnliche Belastung…
…anzuwenden (Doralt aaO, Tz 65, 66). Als Wohnort gilt der Familienwohnsitz, an dem der Unterhaltsberechtigte die Möglichkeit hat, an der familiären Haushaltsführung und Verpflegung teilzunehmen. Entsprechend der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl. 1965/624 idF BGBl…
…über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz 1988 - EStG 1988) idF BGBl I 2012/112 lautet auszugsweise: "Außergewöhnliche Belastung § 34. […] (8) Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit…
…8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 Euro pro Monat der Berufs-ausbildung berücksichtigt. Nach dem…
…Aufwendungen für die Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes nicht die gleichen Maßstäbe wie für das Pendlerpauschale herangezogen werden, wurde auf den unterschiedlichen Regelungszweck der beiden Bestimmungen verwiesen. Über die Beschwerde wurde erwogen: I. Sachverhalt: Der im strittigen Jahr 19 Jahre alte Sohn des Bf…
…7 km vom Wohnort in Adr. entfernt. Nach § 34 Abs. 8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von…
…Verordnung des BMF zur Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl. Nr. 624/1995 idgF, auf das Studienförderungsgesetz Bezug nimmt, ist hinsichtlich der Zumutbarkeit auch die Rechtsprechung zu § 26 Abs. 3 Studienförderungsgesetz 1992 anzuwenden. Die Zumutbarkeit ist jedenfalls dann gegeben, wenn die Fahrzeit von einer…
…2014 eine Stunde und 7 Minuten. Im Einzugsbereich der Wohngemeinde befinden sich keine weiteren vergleichbaren Ausbildungsstätten. Die Verkehrsverbindungen sind im Vorhalt vom 10. Februar 2017 dargestellt. Die Bf machte den Pauschalbetrag gemäß § 34 Abs 8 EStG (Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes…
…8 EStG 1988 für die auswärtige Berufsausbildung seiner Tochter zuzuerkennen sind. Gesetzliche Grundlagen und rechtliche Beurteilung Nach § 34 Abs. 8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht…
…wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe: Der Beschwerdeführer (Bf.) beantragte im Streitjahr die Berücksichtigung der Aufwendungen für die Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes nach …
…außergewöhnliche Belastungen in Form des Pauschbetrages für sechs Monate (660,00 €) geltend. 3. Im Einkommensteuerbescheid 2015 vom 29.05.2017 wurden diese außergewöhnlichen Belastungen nicht anerkannt, dies mit der Begründung, dass Aufwendungen für die Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes nur dann als außergewöhnliche…
…berücksichtigen. Im Hinblick darauf, dass Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gemäß § 34 Abs 8 EStG 1988 zweiter Satz durch Abzug eines Pauschbetrages (110 Euro pro Monat der Berufsausbildung) als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden und kein Wahlrecht besteht, höhere Kosten nachzuweisen (unwiderlegbare…
…eine Stunde betrage, seitens des Beschwerdeführers nicht widersprochen. Vor diesem Hintergrund durfte das Bundesfinanzgericht die obigen Sachverhaltsstellungen gemäß § 167 Abs 2 BAO als erwiesen annehmen. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) § 34 Abs 8 EStG lautet: "Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes…
…Auch der gemäß § 34 Abs. 8 EStG für die Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes vorgesehene Pauschbetrag stehe nicht zu, da sich die Ausbildungsstätte der Tochter (Universität D) innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes befinde. 4. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 27. Juli 2015 und…
…Gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Unter dem Begriff „Berufsausbildung“ sind alle Arten schulischer, universitärer oder kursmäßiger Ausbildung zu verstehen, in deren…