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BFG RV/5100833/2012Berechnung des Jahressechstels
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.04.2014

…| 12 | 1/6 | 1.240,16 € Wenn die Bf. eine „Berichtigung der Berechnung“ beantragt, so ist ihr zu entgegnen, dass eine "Aufrollung" der Berechnung des Jahressechstels im EStG nicht vorgesehen und deshalb auch nicht zulässig ist (siehe oben). Im Gegenteil stellt …

BFG RV/1100077/2021Zulässigkeit einer Berichtigung nach § 293b BAO?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.07.2023Teil 1/2

…von Bezügen. Eine zusätzlich begünstigte Besteuerung von einem Siebentel mit dem festen Steuersatz von 6% sei daher nicht möglich. 2) Steuerfreie Bezüge kürzten die Bruttoeinnahmen direkt und könnten nicht als Werbungskosten in Ansatz gebracht werden. Andernfalls die Berechnung des Jahressechstels gemäß § 67 Abs. 1 EStG…

BFG RV/2100669/2020Diensterfindungsvergütung - Anwendbarkeit der Progressionsermäßigung des § 38 EStG auf den Jahressechstelüberhang
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.03.2021

…zumal das Jahressechstel durch andere sonstige Bezüge (zB Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration) zu den genannten Auszahlungszeitpunkten noch nicht ausgeschöpft gewesen sei. Die Progressionsermäßigung stehe daher insgesamt nicht zu. Mit Bescheid vom 26.3.2019 führte das Finanzamt eine auf § 293 BAO gestützte Berichtigung des Einkommensteuerbescheides 2016 vom…

BFG RV/7105678/2019Rechtswidrigkeit/Offensichtlichkeit nach § 293b BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis24.03.2021

…Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 und 2 (innerhalb des Jahressechstels) vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge (SV-Beiträge) | 220 | 156,50 | Steuerpflichtige Bezüge | 245 | 48.709,80 | Anrechenbare Lohnsteuer | 260 |   | Nach dem Tarif versteuerte sonstige Bezüge (§ 67…

BFG RV/5100720/2020Abweichung der Monatslohnzettel vom Jahreslohnzettel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.07.2022

…insbesondere einmalige Bezüge (zum Beispiel 13. und 14. Monatsbezug, Belohnungen), beträgt die Lohnsteuer für sonstige Bezüge innerhalb des Jahressechstels gemäß Abs. 2 nach Abzug der in Abs. 12 genannten Beträge 1. für die ersten 620 Euro 0%, 2. für die nächsten 24 380 Euro 6…

BFG RV/1100513/2018Aufteilung SV- und Pensionskassenbeiträge auf sonstige und laufende Bezüge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.03.2025

…eine neuerliche Übermittlung an Ihr Finanzamt vornehmen. Wird eine neue Übermittlung an das Finanzamt vorgenommen, erfolgt automatisch eine Berichtigung des Einkommensteuerbescheides 2017. 6. Auflistung der Berechnung der Einkommensteuer: Die Berechnung ist im Bescheid ersichtlich und mittels Einkommensteuergesetz nachvollziehbar. Ferner wurden alle in der Arbeitnehmerveranlagung beantragten…

BFG RV/7104796/2015Verbrauch des lohnsteuerlichen Jahressechstels gemäß § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 durch DBA-befreite sonstige Bezüge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.09.2016

…32.480,75 € auf Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 und 2 EStG innerhalb des Jahressechstels (KZ 220) entfiel. Der Rest von 26.12872 € (KZ 245) ist im Lohnzettel als grundsätzlich nach Tarif steuerpflichtiger Bezug eingetragen. Der Arbeitgeber hat von diesen Bezügen keine Lohnsteuer…

BFG RV/1100138/2021Berichtigung von Abgabenberechnungsfehlern
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.08.2021

…2 EStG 1988 innerhalb des Jahressechstels nach Abzug der in § 67 Abs. 12 EStG genannten Beiträge gesondert für die ersten 620 Euro mit 0% und mit dem darüber hausgehenden Betrag mit 6 % zu versteuern. Der über dem Jahressechstel liegende Teil der sonstigen Bezüge ist nach…

BFG RV/1100061/2013Bescheidberichtigung gemäß § 293 BAO im Falle der Eintragung des die Sonderzahlungen nicht umfassenden Bruttobezuges unter der Kennziffer 350
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.09.2015

…Die Berichtigung führte dabei lediglich zur Korrektur dieses Fehlers, die wiederum die rechnerischen Konsequenzen im berichtigten Einkommensteuerbescheid 2009, ua. auch die Anpassung des begünstigt zu besteuernden Jahressechstels nach sich zog. Eine Änderung des im ursprünglichen Einkommensteuerbescheid 2009 zum Ausdruck gekommenen Willensentschlusses ist damit nicht verbunden…

BFG RV/7100210/2014Sechsteloptimierung durch Vorziehen von Prämien ins erste Halbjahr
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis23.11.2016Teil 1/2

…Fremdvergleich nicht stand und stelle weiters Missbrauch iSd § 22 BAO dar. Bei rechnerischer Umstellung der Sonderzahlungen auf Juni bzw. November ergebe sich jeweils im November eine Überschreitung des Jahressechstels und eine teilweise Besteuerung der Weihnachtsremuneration gemäß § 67 Abs. 10 EStG 1988. Aus diesen für alle…

BFG RV/1100166/2017Sonstige Bezüge und steuerfreie Feiertags- und Überstundenzuschläge eines Grenzgängers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.01.2022

…insbesondere einmalige Bezüge (zum Beispiel 13. und 14. Monatsbezug, Belohnungen), beträgt die Lohnsteuer für sonstige Bezüge innerhalb des Jahressechstels gemäß Abs. 2 nach Abzug der in Abs. 12 genannten Beträge 1. für die ersten 620 Euro 0%, 2. für die nächsten 24 380 Euro 6…

BFG RV/7102403/2014Kein Alleinverdienerabserzbetrag ohne Kind ab 2011
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.07.2020

…Lohnsteuer für sonstige Bezüge innerhalb des Jahressechstels gemäß Abs 2 nach Abzug der in Abs 12 genannten Beträge für die ersten 620 Euro 0 %, für die nächsten 24.380 Euro 6 %, (…) Im Hinblick darauf, dass aus dem Dienstverhältnis des Bf zur Firma B keine…

BFG RV/3100660/2016Besteuerung einer Urlaubsvergütung als sonstige Bezüge gemäß § 67 EStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.07.2023

…insbesondere einmalige Bezüge (zum Beispiel 13. und 14. Monatsbezug, Belohnungen), beträgt die Lohnsteuer für sonstige Bezüge innerhalb des Jahressechstels gemäß Abs. 2 nach Abzug der in Abs. 12 genannten Beträge 1. für die ersten 620 Euro ..............................0%, 2. für die nächsten 24 380 Euro.....................6…

BFG RV/7105126/2016Einkommensteuernachforderung anlässlich einer Pflichtveranlagung als Folge der Berücksichtigung eines zu hohen Freibetrags bei der Lohnverrechnung!
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.06.2018

…Anlass zu einer Berichtigung der vorläufigen Festsetzung gegeben hatte, war der gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufige Abgabenbescheid 2015 zum endgültigen Einkommensteuerbescheid 2015 gemäß § 200 Abs. 2 BAO zu erklären. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist…

BFG RV/1100692/2015sonstige Bezüge, monatliche Teilbeträge, laufender Arbeitslohn
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.12.2016

…insbesondere einmalige Bezüge (zB 13. und 14. Monatslohn, Belohnungen), beträgt die Lohnsteuer für sonstige Bezüge innerhalb des Jahressechstel gemäß Abs. 2 nach Abzug der in Abs. 12 genannten Beträge 1. für die ersten 620 Euro 0 %, 2. Für die nächsten 24.380 Euro 6 %, 3…

BFG RV/7102915/2017Sales Bonus als laufender oder sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 EStG ?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.05.2024

…insbesondere einmalige Bezüge (zum Beispiel 13. und 14. Monatsbezug, Belohnungen), beträgt die Lohnsteuer für sonstige Bezüge innerhalb des Jahressechstels gemäß Abs. 2 nach Abzug der in Abs. 12 genannten Beträge 1. für die ersten 620 Euro 0%, 2. für die nächsten 24 380 Euro 6…

BFG RV/4100226/2019Aufwendungen für Karrierecoaching als Werbungskosten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.11.2020

…weiterhin den Standpunkt vertritt, dass die beantragten Fortbildungskosten für die Karriereberatung nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind. Mangels Anerkennung der Werbungskosten für das Jahr 2016 kann auch keine Berichtigung bzw. Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2015 erfolgen.   In weiterer Folge beantragt das Finanzamt, 1. dem Vorlageantrag hinsichtlich…

BFG RV/5100157/2014Bescheidaufhebung, rückwirkendes Ereignis
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.11.2014

…§ 67 Abs. 1 und 2 einer Besteuerung unterzogen. Die Jahressechstelüberschreitung betrug dabei € 839.872,16. Zur Auszahlung auf das Bankkonto des BF. gelangten € 452.899,11. Mittels Lohnzettel teilte besagter Arbeitgeber der Finanzbehörde mit, dass im Kalenderjahr 2011 die Einkünfte aus nicht selbständiger…

BFG RV/1100447/2019Sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.12.2023

…insbesondere einmalige Bezüge (zum Beispiel 13. und 14. Monatsbezug, Belohnungen), beträgt die Lohnsteuer für sonstige Bezüge innerhalb des Jahressechstels gemäß Abs. 2 nach Abzug der in Abs. 12 genannten Beträge 1. für die ersten 620 Euro 0 %, 2. für die nächsten 24.380 Euro 6…

BFG RV/7100034/2018Besteuerung deutscher Renten-/Versorgungsbezüge einer in Österreich ansässigen Abgabepflichtigen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.03.2023Teil 1/2

…insbesondere einmalige Bezüge (zum Beispiel 13. und 14. Monatsbezug, Belohnungen), beträgt die Lohnsteuer für sonstige Bezüge innerhalb des Jahressechstels gemäß Abs. 2 nach Abzug der in Abs. 12 genannten Beträge 1. für die ersten 620 Euro 0%, 2. für die nächsten 24 380 Euro 6…