…zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet". Grundlage eines Vergleichs ist sohin das Bestehen eines strittigen oder zweifelhaften Rechts. Durch Abschluss des Vergleichs soll im Sinne einer Bereinigungswirkung Streit beendet und Zweifel beseitigt werden (Kajaba in Kletecka/Schauer, ABGB-ON104 § 1380 Rz 5). Ein…
…Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die vorliegende Entscheidung folgt der angeführten höchstgerichtlichen Judikatur. Zu der Rechtsfrage, ob ein zivilgerichtlicher Vergleich eine Bereinigungswirkung auch im Fall des § 24 Abs. 2…
…TP 20): 1. Streit oder Ungewissheit über die Rechtslage 2. Beidseitiges Nachgeben 3. Bereinigungswirkung Streit oder Ungewissheit über die Rechtslage liegt vor, wenn die Parteien uneins sind, ob oder in welchem Umfang ein Recht entstanden ist oder noch besteht, wobei die Differenzen gegenwärtige wie zukünftige…
…zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet". Grundlage eines Vergleichs sei sohin das Bestehen eines strittigen oder zweifelhaften Rechts. Durch Abschluss des Vergleichs sollten im Sinne einer Bereinigungswirkung der Streit beendet und Zweifel beseitigt werden (Kajaba in Kletecka/Schauer, ABGB-ON1.04 § 1380, Rz…
…den Kommanditisten auf Ausgleich des negativen Kapitalkontos für sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Ansprüche erlöscht seien. Nach ständiger OGH-Judikatur habe ein Vergleichsabschluss Bereinigungswirkung hinsichtlich aller Einwendungen und wechselseitigen Ansprüche, an welche die Parteien gedacht haben oder gedacht haben können. Neue Ansprüche nach dem…
…wurde festgehalten, dass beide über die in dieser Vereinbarung festgelegte Unterhaltszahlung hinaus wechselseitig auf weitere, allfällig bereits bestehende oder auch zukünftig entstehende gegenseitige Unterhaltsansprüche verzichten (Punkt III.). Eine Bereinigungswirkung liege hier jedenfalls vor. Eine Klarstellungs- und Streitvorbeugungsfunktion der Vereinbarung sei zu bejahen. Da in den §§…
…Anerkenntnis den Streit oder die Unsicherheit über den Bestand einer Forderung bzw schneidet verzichtbare Einwendungen aus dem alten Rechtsverhältnis ab und hat damit eine Bereinigungswirkung. - Da das konstitutive Anerkenntnis aufgrund seines Vertragscharakters nach der Rsp des OGH gegenüber dem Berechtigten oder seinem Vertreter abgegeben werden…
…Stelle des unklaren Rechts ein klares festsetzen. Dabei gilt für alle Tatbestandsmerkmale eine subjektive Sichtweise. 5 Vergleiche sind nicht abstrakt, ihre Causa liegt in der von den Parteien beabsichtigten Bereinigungswirkung, da durch sie Streit beendet bzw Zweifel beseitigt werden sollen. Sie begründen einen neuen Verpflichtungsgrund…
…nämlich die "Bereinigungsfunktion" erforderlich. Das zur Erfüllung dieser Funktion einer Rechtssache innewohnende strenge Potential sei eine Voraussetzung für das Vorliegen des Eintrittes einer Bereinigungswirkung. Eben genau diese denknotwendige Voraussetzung sei durch die neugeschaffene zivilrechtliche Rechtssicherheit, nämlich die Möglichkeit einer verbindlichen - das Ermessen des Richters grundsätzlich…
…seiner rechtskräftigen Verurteilung für den Verkürzungsbetrag nach § 11 BAO Haftender die durch den erfüllten Sanierungsplan bewirkte teilweise Befreiung der Z-GmbH von den Abgabenverbindlichkeiten nicht für sich in Anspruch nehmen. Da die Bereinigungswirkung des bestätigten Sanierungsplanes (§ 156 Abs. 1 IO) zu keiner Haftungsfreistellung des Y…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***1***, über die Beschwerde vom 23. Mai 2026 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 6. Mai 2026 betreffend Einkommensteuer 2019, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Albert Salzmann in der Beschwerdesache R in Anschrift1vertreten durch RV in Anschrift2 gegen die Bescheide des Finanzamt Linz vom 28.11.2014 betreffend - Aufhebung des Körperschaftsteuerbescheides 2012 gem. § 299 BAO und - Körperschaftsteuer 2012 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Silvia Gebhart in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Anelia Paskaleva, Naglergasse 21 Tür 2, 1010 Wien, Rechtsanwältin, über die Beschwerde vom 9. November 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in den Beschwerdesachen Bf., vertreten durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs-u. Steuerberatungsgesellschaft, Kohlmarkt 8-10, 1010 Wien, 1. gegen den Grunderwerbsteuerbescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 26. April 2012, ErfNr. 1/2011…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht, durch den Richter***Ri***, in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***27***, ***28***, über die Beschwerde vom 4. April 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes ***30*** (nunmehr: ***29***) jeweils vom 4. Februar 2019 betreffend Wiederaufnahme Feststellungsbescheid Gruppenträger 2015…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende***SenV***, den Richter ***R2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***SenLR1*** und ***SenLR2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch NW Steuerberatungs GmbH & Co KG, Mozartstraße 11, 4020 Linz, und ***Bf2***, ***Bf2-Adr***, vertreten durch KPMG…
Zur Rechtfertigung der Steuerbegünstigung des Hälftesteuersatzes für Kalamitätsnutzung wird ein Zusammenhang mit den Aktivierungs- und Bewertungsvorschriften für das stehende Holz hergestellt. Nach herrschender Meinung führt die durch höhere Gewalt verursachte Holznutzung zu wirtschaftlichen Beeinträchtigungen und Vermögensschäden am Wirtschaftsgut stehendes Holz (Verringerung der Stabilität, Störung der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***1R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Zacherl Schallaböck Proksch Manak Kraft Rechtsanwälte GmbH, Teinfaltstraße 8-8A Tür 5.01, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 8. Februar 2024 gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterX in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Vertreter, Vertreter Adresse, über die Beschwerde vom 27. März 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. Februar 2014 betreffend Aufhebung des Bescheides über die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde des Bf., vertreten durch V1 und V2, vom 02.08.2013, gegen den Bescheid des Finanzamtes B vom 02.07.2013, betreffend die Abweisung eines Antrages gem. § 295a BAO bzw. § 299…