…dem genannten Stichtag Gegenstand des Nachlasses und Teil des Vermögensanfalls war. Zu der von der Bf. in Zweifel gezogenen Bemessungsgrundlage der Grundstücke B ist festzustellen: Die Abgabenbehörde sowie das BFG ist gemäß § 116 BAO an die, in einem rechtskräftigen Einantwortungsbeschluss getroffen, Feststellungen gebunden. Aus dem…
…dem genannten Stichtag Gegenstand des Nachlasses und Teil des Vermögensanfalls war. Zu der von der Bf. in Zweifel gezogenen Bemessungsgrundlage der Grundstücke B ist festzustellen: Die Abgabenbehörde sowie das BFG ist gemäß § 116 BAO an die, in einem rechtskräftigen Einantwortungsbeschluss getroffen, Feststellungen gebunden. Aus dem…
…Sozialversicherungsbeiträge selbst aufzukommen gehabt hätte, komme es durch die Kostenübernahme durch die Körperschaft zu einer Bereicherung einer dem Anteilsinhaber (100%) nahestehenden Person (Bruder) zu Lasten der Körperschaft. Aus den Umständen der Sachlage lasse sich eine auf Vorteilsgewährung gerichtete Willenserklärung ableiten, zudem habe die Gesellschaft nichts…
…vor. Es war daher keine KESt-Pflicht hinsichtlich der erfolgten Auszahlungen gegeben. Das für den Fall der Bf. für die Jahre 2012 - 2016 herangezogene Urteil des OGH aus dem Jahr 2018, welches zur Thematik Eintritt des Vermögensopfers und Vorbehalt eines umfassenden Änderungsrechts ergangen war, hatte…
… es genügt, dass der Zuwendende eine Bereicherung des Empfängers, die sich im Zuge des Rechtsgeschäftes ergibt, bejaht bzw. in Kauf nimmt. Dabei kann der Bereicherungswille von der Abgabenbehörde aus dem Sachverhalt erschlossen werden (VwGH 29.1.1996, 94/16/0064). Es ist hier von einer…
…Höhe von 5.600,00 €. Mit dem angefochtenen Einkommensteuerbescheid 2016 vom 10. März 2017 wurden die Begräbniskosten mit der Begründung nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt, dass diese Kosten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten gehörten und demnach vorrangig aus einem vorhandenen Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten seien…
…als Erbin unstrittig Pflichtteilsansprüche aus dem Nachlass des Stifters. Zwar hatte das Finanzamt dies im angefochtenen Bescheid nicht berücksichtigt, es stellte aber im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht die Nachlasspflichtteilsansprüche der Töchter sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach außer Streit. Der erkennende Senat schließt…
…als sie aus dem zu Verkehrswerten angesetzten Nachlassvermögen gedeckt werden könnten oder als Gegenleistung für die Übertragung von Wirtschaftsgütern übernommen würden. Eine außergewöhnliche Belastung liege demnach nicht vor, wenn ihr eine Bereicherung gegenüber stehe bzw. Aufwendungen deshalb erwachsen würden, weil dem Steuerpflichtigen zu deren Deckung…
…Abs. 3: Die Belastung erwächst dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Soweit die Begräbniskosten nicht aus dem Nachlass gedeckt werden können und auch nicht als Gegenleistung für die Übertragung von Sachen übernommen werden (zB Übergabeverträge…
…Begründet wurde dies damit, dass „die Begräbniskosten nur insoweit eine außergewöhnliche Belastung darstellen, als sie nicht aus dem Nachlass bestritten werden können. Die Aufwendungen des Bf. waren daher nicht zu berücksichtigen.“ Beschwerde vom 22.05.2014 gegen den Einkommensteuerbescheid 2013 Mit Anbringen vom 22.05…
…dass der Bf. folgende Liegenschaften aus dem Nachlass erhält | EZ | Grundbuch | Adresse | Anteil | ant. 3-facher EW | ***EZ*** | ***a*** | ***4*** | 66/2114 | 22.032,93 | ***EZ*** | ***a*** | ***1*** 52 | 1/1…
…steht daher nicht nur ein Pflichtteilsanspruch aus dem Nachlass zu (je 1/6), sondern auch ein Schenkungspflichtteil (ebenso je 1/6) von jeder anrechnungspflichtigen Schenkung des Erblassers unter Lebenden. Unberücksichtigt bleiben Schenkungen, die vor mehr als zwei Jahren vor dem Tod des Erblassers an nicht…
…beschriebenen Rechtsvorgang im Interesse der verfassungskonformen Besteuerung mit einem nach dem Tod abgeschlossenen Erbübereinkommen zwischen den Erben gleichstellen wollte, wäre die Steuerneutralität keineswegs gesichert. Denn auch in diesem Fall würde die Ausgleichszahlung nicht aus dem Nachlass stammen und es würde der Ausgleich für jeweils 1…
…dass Begräbniskosten nur insoweit eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden, als sie nicht aus dem Nachlass bestritten werden könnten. Betreffend Nichtberücksichtigung der beantragten Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung im Kalenderjahr 2009 wurde ausgeführt, dass diese Aufwendungen den Selbstbehalt von 8.448,32 € nicht übersteigen würden und…
…folgt, dass der Pflichtteilsergänzungsanspruch mit dem Tod des Erblassers (17. Oktober 2003) entstanden ist. Die Dotierung der Privatstiftung (mit Ausnahme des Mindestvermögens von EUR 70.000 bei Gründung der Privatstiftung) erfolgte im April bzw. Mai 2004, also nach dem Ableben des Stifters, aus dem Nachlassvermögen…
…Hinweis darauf, dass sie das Nachlassvermögen bis auf die übergebenen Schmuckstücke und Münzen bereits verbraucht habe und sie über keine eigene Pension verfüge, verweigert. III. Beweiswürdigung: Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus den eingesehenen Unterlagen und dem damit im Einklang stehendem Vorbringen der Bf. in…
…dass Begräbniskosten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten gehörten und demnach vorrangig aus dem vorhandenen Nachlassvermögen zu bestreiten wären. Mangels Zwangsläufigkeit könnten sie daher nicht berücksichtigt werden. Die Krankheitskosten seien unter dem Selbstbehalt geblieben. Gegen diese Entscheidung wurde Beschwerde eingebracht. Lt. dem Beschluss des Gerichtes sei in…
…sonstigen Vermögenserwerb (Auszahlungsbetrag aus einer Lebensversicherung, Grundstücksübertragung etc.) in rechtlicher (z.B. Übergabsvertrag: BFG 06.10.2014, RV/6100606/2014) oder ausreichendem zeitlichem (s. Rz 27) Zusammenhang stehen (VwGH 21.10.1999, 98/15/0201 ; s. LStR 890). Unter dem Stichwort "Nachlassverbindlichkeiten" wird aaO zunächst…
…Bundesfinanzgerichtes dem Bf. mit, wie sich die Sach- und Rechtslage für sie darstelle und aus welchen Erwägungen beabsichtigt werde, der Beschwerde teilweise Folge zu geben. In einer dazu namens des Bf. eingebrachten Stellungnahme wurde darauf hingewiesen, dass der Abzugsposten zu “Kosten der Regelung des Nachlasses…
…aus dem Gerichtsakt nicht einmal annähernd hervor, dass die Erbschaftsverkäuferin eine Bereicherung des Bf. in Kauf nahm. Dabei wird auch zu berücksichtigen sein, dass der Bf. vom vorverstorbenen Ehegatten der Erblasserin zu einem Drittel als Nacherbe auf den Überrest eingesetzt worden war. Damit war dem…