…der Vergütungssatz für die einzelne Mehrleistungsstunde durch die Zahl der Wochen zu teilen, aus denen ein Monat besteht. Nach der für den Bundesdienst allgemein geltenden Berechnungsformel für Überstunden umfaßt ein Monat 4,33 Wochen. 7,5 % geteilt durch 4,33 ergibt 1,73 % für eine…
…AB Spielbanken erreicht ist. d) Stichtag: Für die Berechnung der Betriebszugehörigkeit und des zu berücksichtigenden Lebensalters wird als Stichtag der 31. März 2011 festgelegt. Bezüglich der für die Abfindung relevanten Brutto-Monatsvergütung ist der Monat März 2011 maßgebend. e) Anspruch, Berechnungsformel für Abfindung: Arbeitnehmer/innen…
…der Vergütungssatz für die einzelne Mehrleistungsstunde durch die Zahl der Wochen zu teilen, aus denen ein Monat besteht. Nach der für den Bundesdienst allgemein geltenden Berechnungsformel für Überstunden umfasst ein Monat 4,33 Wochen. 7,5 % geteilt durch 4,33 ergibt 1,73 % für eine…
…der Vergütungssatz für die einzelne Mehrleistungsstunde durch die Zahl der Wochen zu teilen, aus denen ein Monat besteht. Nach der für den Bundesdienst allgemein geltenden Berechnungsformel für Überstunden umfaßt ein Monat 4,33 Wochen. 7,5 % geteilt durch 4,33 ergibt 1,73 % für eine…
…der Vergütungssatz für die einzelne Mehrleistungsstunde durch die Zahl der Wochen zu teilen, aus denen ein Monat besteht. Nach der für den Bundesdienst allgemein geltenden Berechnungsformel für Überstunden umfaßt ein Monat 4,33 Wochen. 7,5 % geteilt durch 4,33 ergibt 1,73 % für eine…
…Die Berechnungsformel für den Ertragswert stellt sich daher wie folgt dar: E (Ertragswert) = (18.000 x 100) / (72.672,83 x 9) Diese Berechnung ergibt einen Ertragswert von 2,75 und einen gemeinen Wert (abgeleitet aus dem Ertragswert) von 2,75 je EUR 1…
…Da für den vom Finanzamt herangezogenen Betrag iHv € 10.158,19 keine ausländische Steuer bezahlt wurde, fließen diese Einkünfte nicht in die Berechnungsformel für den Anrechnungshöchstbetrag ein. Nach der in ***1*** am 25.1.2016 eingereichten Steuerklärung hat sich umgerechnet ein zu versteuerndes Einkommen…
…Dienstleistungsfreiheit gem Art 56 AEUV Gebrauch machen, nicht anwendbar. Zudem ist auf valider und belastbarer Datenbasis belegt, dass der Markt für Glücksspiel in Österreich seit 2010 kontinuierlich gewachsen ist. Somit fiihrt auch eine vom VfGH eingeforderte "gesamthafle Würdigung" zum Ergebnis, dass die Werbung der Konzessionsinhaber…
…Bescheid - Sicherstellungsauftrag gem. § 232 BAO vom 28.01.2020 - wurde die Sicherstellung der Abgabenansprüche von insgesamt 8.871.126,75 Euro für den Zeitraum Juni bis Oktober 2019 angeordnet. Dagegen wurde am 18.02.2020 Beschwerde eingebracht und der Antrag gestellt, keine Beschwerdevorentscheidung zu erlassen…
…2022 setzt die Einkommensteuer für das Jahr 2022 mit 58.331,00 (Gutschrift) fest. Dies unter Berücksichtigung einer anrechenbaren ausländischen Steuer von EUR 124.458,50 Für die Ermittlung der anrechenbaren ausländischen Steuer ist gemäß Rz 7853 der Einkommensteuerrichtlinien die folgende Berechnungsformel heranzuziehen: österreichische Einkommensteuer…
…Postfach 260, 1000 Wien, vom 17. November 2021 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2020 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B…
…dass weltweit angeboten werde und als Nahrungsmittel wohl unstrittig ein guter Indikator für Verpflegungskosten sei. Die von der belangten Behörde angewendete Berechnungsformel (R2313) mit negativem Ergebnis sei daher folglich sachlich auch bei typisierender Betrachtung keine geeignete Methode zur Feststellung von Unterschieden im Niveau der Lebenshaltungskosten…
…v. 25.05.2023 -Übersicht VVO des BMW ***44*** vom 21.06.2021 -Schreiben der Wirtschaftskammer Österreich vom 26.06.2024 betreffend Aufbewahrungsfristen für eine Fahrschule - E-Mail v.21.04.2026 des Autohauses Porsche an das FAÖ /Fachbereich Nova -Berechnung-,Berechnungsformel bei 29 % bzw…
…Im gegenständlichen Verfahren ist im Wesentlichen strittig, ob bzw. inwieweit Zinsen, welche eine Bank an einen (ehemaligen) Mitarbeiter für Bankguthaben bezahlt, zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählen, wenn der Zinssatz aufgrund von Mitarbeiterkonditionen höher ist als der Zinssatz, den die Bank üblicherweise anderen Kunden…
…dass von Seiten der Beschwerdeführerin in den Erklärungen eine Kürzung des Zinsaufwandes und des Aufwandes für das Disagio um 30 % schon durchgeführt worden sei und von der Betriebsprüfung bei der Berechnung des Zinsaufwandes (aufgrund einer falschen Berechnungsformel) im Jahr 2011 die Kürzung um ***14*** Euro…
… 20 Abs 1 Z 8 EStG 1988, die beschwerdegegenständlichen Betriebsausgaben körperschaftsteuerlich zum Abzug zuzulassen. Für dieses Ergebnis spreche auch eine Auslegung des § 67 Abs 8 lit f EStG 1988, wonach sich der Verweis auf Abs 6 leg cit nur auf die Berechnung der Steuer beziehe…
…einer Berechnungsformel festgelegt ist, die in der nationalen Regelung, mit der diese Beihilferegelung eingeführt wird, vorgesehen ist, mit dieser Bestimmung vereinbar ist." Der EuGH hat somit entschieden, dass auch eine einschränkende Beihilfenregelung wie im Falle des Energieabgabenvergütungsgesetzes eine Beihilfe darstellt und daher grundsätzlich der für…
…ab 1. September 2013 wurde belegmäßig nachgewiesen. Die Berechnung sei unrichtig, da die zur Anwendung gebrachte Berechnungsformel (gemäß Rz. 899a der LStR 2002) für einen anderen als den gegenständlichen Fall vorgesehen sei. Die Berechnung basiere auf der Voraussetzung eines unentgeltlichen Wohnrechts des Pfleglings. Gegenständlich lebe…
…Im gegenständlichen Verfahren ist im Wesentlichen strittig, ob bzw. inwieweit Zinsen, welche eine Bank an eine (ehemalige) Mitarbeiterin für Bankguthaben bezahlt, zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählen, wenn der Zinssatz aufgrund von Mitarbeiterkonditionen höher ist als der Zinssatz, den die Bank üblicherweise anderen Kunden…
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang 1. Am 28. Februar 2023 führte das Finanzamt für den Beschwerdeführer die Arbeitnehmerveranlagung 2021 durch, da er trotz Verpflichtung und Erinnerung keine Erklärung eingereicht hatte. Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen wurden nicht berücksichtigt. Die…