…Jahren unterliegt! Das für die Rückzahlung befasste Finanzamt wusste aufgrund der von uns jährlich durchgeführten Arbeitnehmerveranlagung zu jeder Zeit, wie die Einkommensverhältnisse stehen und hat verabsäumt innerhalb der Beobachtungsfrist die Rückzahlung bescheidmäßig vorzuschreibenI Desweiteren ergibt sich aufgrund der bereits ausjudizierten Materie, nämlich dann, wenn die…
…2 Z 1 lit. b EStG 1988 setzt der Gesetzgeber eine zehnjährige Beobachtungsfrist fest, deren Ende im Veräußerungszeitpunkt liegt. Die durchgehende Nutzung des Eigenheims (der Eigentumswohnung) als Hauptwohnsitz muss während dieser zehnjährigen Beobachtungsfrist ein Ausmaß von zumindest fünf Jahre erreichen (vgl. Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn…
…bei der Einführung neuer Produkte bzw bei der Bearbeitung neuer Märkte der Fall. Auch ein fiktiver Erwerber des Unternehmens wird eine endgültige Beurteilung über den wirtschaftlichen Erfolg dieser geschäftlichen Maßnahmen erst nach Ablauf einer Beobachtungsfrist treffen und vorerst die getätigten Aufwendungen anerkennen. Ist hingegen erkennbar…
…1 lit. b EStG 1988. In der genannten Bestimmung setzt der Gesetzgeber eine zehnjährige Beobachtungsfrist fest, deren Ende im Veräußerungszeitpunkt liegt. Die durchgehende Nutzung des Eigenheims (der Eigentumswohnung) als Hauptwohnsitz muss während dieser zehnjährigen Beobachtungsfrist ein Ausmaß von zumindest fünf Jahre erreichen (vgl. Doralt/Kirchmayr…
…Unterbringung der Mutter der Bf. in einem staatlichen Pflegeheim gerechnet hatten. Der Beginn der kraft § 41 NÖ SHG 2000 bestehenden fünfjährigen Beobachtungsfrist war der Tag der Übergabe der elterlichen Liegenschaft an die Bf.: ZZ.ZZ.2000. Da die Verwirklichung eines Sachverhalts, der dem Tatbestand des…
…gem. § 200 Abs. 1 BAO zur Verfügung stehenden Spielraum nicht angelastet werden. Das Finanzamt durfte in diesem Zusammenhang nämlich eine derartige Beobachtungsfrist iS der zitierten Gesetzesstelle durchaus als zweckmäßig erachten, um dann gleich an Hand einer verlässlichen Bemessungsgrundlage eine endgültige Abgabenfestsetzung vorzunehmen. Ein endgültiger Bescheid…
…Veräußerung für mindestens fünf Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient hat. Damit sieht das Gesetz eine zehnjährige Beobachtungsfrist, deren Ende der Veräußerungszeitpunkt ist und eine fünfjährige durchgehende Nutzung vor. Wann diese Nutzung während der Beobachtungsfrist tatsächlich stattgefunden hat, ist nicht von Bedeutung. Da der Begriff des…
…zehn Jahre vor der Veräußerung für mindestens fünf Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient hat. Damit sieht das Gesetz eine zehnjährige Beobachtungsfrist, deren Ende der Veräußerungszeitpunkt ist, und eine fünfjährige durchgehende Nutzung vor. Wann diese Nutzung während der Beobachtungsfrist tatsächlich stattgefunden hat, ist nicht von Bedeutung…
…Jahre vor der Veräußerung für mindestens fünf Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient hat. Damit sieht das Gesetz eine zehnjährige Beobachtungsfrist vor, deren Ende der Veräußerungszeitpunkt ist, und eine fünfjährige durchgehende Nutzung vor. Wann diese Nutzung während der Beobachtungsfrist tatsächlich stattgefunden hat, ist nicht von Bedeutung…
…dadurch die ergänzende lit. b lediglich die Veräußerung und nicht die Anschaffung anspricht, weil an der Veräußerung die zehnjährige Beobachtungsfrist für die verlängerte Haupwohnsitz-Dauer anknüpft. Zum Vorbringen des Bf., wonach er als juristischer Laie den Gesetzestext anders aufgefasst und darauf vertraut habe, ist anzumerken…
…Jahre vor der Veräußerung für mindestens fünf Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient hat. Damit sieht das Gesetz eine zehnjährige Beobachtungsfrist vor, deren Ende der Veräußerungszeitpunkt ist, und eine fünfjährige durchgehende Nutzung vor. Wann diese Nutzung während der Beobachtungsfrist tatsächlich stattgefunden hat, ist nicht von Bedeutung…
…jedes Bezugsjahres anzusetzen und nicht erst nach 7 Jahren Beobachtungsfrist ab Geburt des Kindes gemäß § 19 Abs. 2 KBGG, da die Beobachtungsfrist nur zum Tragen kommen würde, wenn der „Zuschusskredit“ rechtmäßig zustande gekommen wäre, bzw. die Beobachtungsfrist in den unrechtmäßigen Bezugsjahren bereits Ende 2004 durch…
…2 Z 1 lit. b EStG 1988). Das Gesetz sieht eine zehnjährige Beobachtungsfrist vor, deren Ende der Veräußerungszeitpunkt ist, und eine fünfjährige durchgehende Nutzung vor. Wann diese Nutzung während der Beobachtungsfrist tatsächlich stattgefunden hat, ist nicht von Bedeutung. Die Bf erfüllt aber auch diesen Tatbestand…
…Z 1 idF vor dem 1. StabG 2012. Anders als nach der alten Rechtslage beginnt die Beobachtungsfrist für die Nutzung als Hauptwohnsitz stets im Zeitpunkt der Anschaffung. Das Eigenheim (die Eigentumswohnung) muss "bis zur Veräußerung" als Hauptwohnsitz gedient haben, womit eine Aufgabe des Hauptwohnsitzes vor…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Verwaltungsstrafsache gegen Herrn A., Tirol, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. jur. Fabian Maschke, Dominikanerbastei 17/11, 1010 Wien, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 7. November 2018 gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde des Luka K*****, *****Adresse*****, vom 4. 11. 2014 gegen den Zurückweisungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67 - Parkraumüberwachung, 1200 Wien, Dresdner Straße 81-85, vom 8. 10. 2014…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke in der Beschwerdesache betreffend die Beschwerde der A B, Adresse, vom 16.10.2014, persönlich überreicht am 17.10.2014, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10, 1030 Wien, Marxergasse 4, vom 3.10…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Verwaltungsstrafsache gegen Herrn K, Adresse1, wegen der Verwaltungsübertretungen gemäß § 13 Abs. 1 des Wiener Tourismusförderungsgesetzes vom 17. Juni 1955, LGBI. für Wien Nr. 13, in der derzeit geltenden Fassung, kurz WTFG (hier: Nichtabgabe…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, Adresse, vertreten durch Stb , gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 17.12.2012, betreffend Einkommensteuer(Arbeitnehmerveranlagung) 2011 beschlossen: Der Antrag auf Vorlage der Beschwerde wird wegen Verspätung zurückgewiesen. Eine Revision…
Zunächst ist zum Hinweis auf den geltenden Datenschutz festzuhalten, dass im Sinne des Datenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung die Übermittlung personenbezogener Daten an öffentliche Stellen grundsätzlich zulässig ist. Nach dem Geschäftsmodell der Haftungspflichtigen ist es dieser als Diensteanbieterin jedoch nicht…