IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache KGundMitges, Adr1 Wien, vertreten durch STBGes, Adr2, über die Beschwerde vom 15.05.2012 gegen den - gemäß § 303 Abs. 4 BAO - die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die Feststellung der Einkünfte gemäß…
…Aufhebung der angefochtenen Bescheide führen. Nach ständiger Rechtsprechung des BFG und des seinerzeitigen UFS hat das Finanzamt bei der Festsetzung einer Abgabe nach § 201 BAO jene Sachverhaltselemente zu benennen und den sechs Fallgruppen des § 201 Abs 2 und 3 BAO zuzuordnen, welche die erstmalige Festsetzung…
…bereits zur ersatzlosen Aufhebung der angefochtenen Bescheide führen muss. Nach ständiger Rechtsprechung des BFG und des seinerzeitigen UFS hat das FA bei der Festsetzung einer Abgabe nach § 201 BAO jene Sachverhaltselemente zu benennen und den sechs Fallgruppen des § 201 Abs. 2 und 3 BAO zuzuordnen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Andrea Müller-Dobler MBA MSc in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KMB Steuerberatung Krottendorfer & Partner GmbH, Hauptplatz 31-32, 2100 Korneuburg, über die Beschwerde vom 14. Februar 2022 gegen die Bescheide des…
…aus: "In ihrem Schreiben benennen Sie das Datum der Ordnungswidrigkeit mit dem 22.01.2019. Zu diesem Zeitpunkt befand sich das Fahrzeug mi dem Kennzeichen N1 nicht mehr in unserem Bestand. Leider haben wir ihnen in unseren vorherigen Schreiben fälschlicherweise die Mieterdaten aus dem Jahr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuer-beratungsgesellschaft, Kudlichstraße 41, 4020 Linz, über die Beschwerden vom 24.02.2011, gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt A…
…AG bestand bzw. besteht kein Vertragsverhältnis, sondern wurden die entsprechenden Käufer von AG lediglich namhaft gemacht. Die AG hat daher lediglich die Stellung eines Maklers und löst die Benennung der Dritten (Käufer) keine Grunderwerbssteuerpflicht für den Liegenschaftserwerb aus. Die Anwendung des § 1 Abs. 4 GrEStG…
Die vorgelegte Stellungahme wird nicht in Zweifel gezogen, jedoch kann der Sachverhalt auch nur an Hand der vorgelegten Unterlagen beurteilt werden. Der PV greift in seiner Stellungnahme vom 28. September 2017 zum Vorhalt des BFG vom 24. August 2017, Textpassagen aus der Stellungnahme des Herrn…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Patrick Brandstetter in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Lechner Wirtschaftsprüfung GmbH, Türkenstraße 23/1/12, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 20. Dezember 2024 gegen den Haftungsbescheid gem. § 95 Abs. 1 EStG…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf, Adresse Schweiz, wegen Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung iVm § 4 Abs 1 Wiener Parkometergesetz 2006 über die Beschwerde des Beschuldigten vom 03.10.2016 gegen das Erkenntnis…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Verwaltungsstrafsache gegen Name-Beschwerdeführer, Adresse-Beschwerdeführer, wegen Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs 2 Parkometerabgabeverordnung iVm § 4 Abs 1 Parkometergesetz 2006 über die Beschwerde des Beschuldigten vom 23. April 2016 gegen das Erkenntnis des…
…solle es auch die Marktgemeinde als solche bezeichnen, sei doch der Adressat eines Bescheides eindeutig zu benennen. Mit der gegenständlichen Beschwerde werden ausschließlich Einwendungen gegen die Höhe der zugrunde liegenden Umsatzsteuerschuldigkeiten 2008 bis 2012 vorgebracht, die mangels Relevanz für die gegenständliche Entscheidung nicht wiedergegeben werden…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerde des G.A., Adresse2, 1xxx Wien, gegen die Straferkenntnisse des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 3. April 2014…
…§ 232 Tz. 8). Im Sicherungsverfahren sollen auf Grund des Sicherstellungsauftrages gemäß § 232 BAO als Exekutionstitel für jeden Abgabenanspruch Pfandrechte begründet werden. Dies setzt die exakte Benennung der jeweiligen Abgabenart und ihrer Höhe im Spruch voraus (siehe auch Angst, Kommentar zur Exekutionsordnung, 2. Auflage, § 371 EO…
…Ich werde in meinen Unterlagen schauen, ob ich Firmenunterlagen bei mir habe. Ich kann momentan zu keiner einzigen der oben genannten Firmen eine Kontaktperson aus dem Gedächtnis benennen. Frage des Prüfers: Wie ist die Zahlung abgewickelt worden? Antwort des Geschäftsführers: Die Zahlung erfolgte in bar…
Da die Versagung des Vorsteuerabzugsrechts eine Ausnahme vom Grundprinzip ist, das dieses Recht darstellt, obliegt es der Steuerbehörde, die objektiven Umstände hinreichend nachzuweisen, die belegen, dass der Steuerpflichtige vom Mehrwertsteuerbetrug wusste oder hätte wissen müssen (vgl. die Urteile des EuGH vom 21. Juni 2012, C…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Finanzstrafsache gegen die G.GmbH (Bf.) wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des belangten Verbandes vom 10.2.2017 gegen das Erkenntnis der belangten Behörde…
…April 2016 (Datum des Poststempels, Finanzstrafakt Bl. 28), wenngleich unter Benennung eines unzutreffenden Datums des beschriebenen Ereignisses, selbst aus wie folgt: "Die Strafverfügung wurde am 10.3.2016 [tatsächlich ohne jeden Zweifel: am 3. März 2016] zugestellt. Die Zustellung erfolgte zu Handen des bevollmächtigten Rechtsvertreters…
…des Vorlageantrages an weitere Personen ist nicht möglich, denn die Benennung der "anderen übrigen Wohnungseigentümer lt. Grundbuchsauszug" als Rechtsmittelwerber geht ins Leere, weil rechtsmittelwerbende Parteien im Rechtsmittel namentlich zu benennen sind und der Rechtsmittelschrift kein Grundbuchsauszug beigelegen ist, dessen Stand zu einem bestimmten Zeitpunkt eine…
…Bundesfinanzgericht legte seiner Entscheidung folgenden Sachverhalt zu Grunde: Die Bf, eine Kommanditgesellschaft, ist unter Benennung ihrer Gesellschafter dem Finanzamt gegenüber mit dem Begehren auf bescheidmäßige Feststellung von Einkünften nach § 188 BAO dadurch aufgetreten, dass sie für das Jahr 2009 eine entsprechende Erklärung von Einkünften von…