…Weiters sei die Fa. "C" von B in seinem Namen beauftragt worden. Alle Arbeiten seien ausschließlich von diesen beiden Fachbetrieben (vorrangig den "A") durchgeführt worden. Hinsichtlich der Bekleidungsaufwendungen gab der Bf. bekannt, dass er seitens seines Arbeitgebers bei der D (Bankgebäude) abgestellt sei und dort…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Elfriede Murtinger in der Beschwerdesache Name-Beschwerdeführer, Adresse-Beschwerdeführer, St.Nr. Nr., gegen den Bescheid des FA Gänserndorf Mistelbach vom 4. Juli 2011, betreffend Einkommensteuer 2010 zu Recht erkannt: D er Beschwerde wird teilweise…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. AB in der Beschwerdesache Bf, Anschrift, über die Beschwerden vom 14. Juli 2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Kufstein Schwaz vom 11. Juli 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 sowie vom 12. Juli…
…Röcken etc. sowie von Schuhen aus dem Jahr 2005 vorgelegt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 16.3.2011 wies das Finanzamt das Begehren mit der Begründung ab, dass der Bekleidungsaufwand nur dann als Werbungskosten abzugsfähig sei, wenn es sich um typische Berufskleidung oder um Arbeitsschutzkleidung handle. Diese…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, gegen den von der belangten Behörde Finanzamt Österreich zu Steuernummer ***BF1StNr1*** am 21. April 2023 ausgefertigten Bescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2022 zu Recht erkannt: I. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adr., über die Beschwerde vom 19. November 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 23. Oktober 2014, betreffend Einkommensteuer 2013 (Arbeitnehmerinnenveranlagung) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
…€ 686,08 erhöht. Dies begründete das Finanzamt wie folgt: "Die Beiträge für die Netzwerke wurden nicht wie beantragt als Gewerkschaftsbeträge und sonstige Beiträge zu Berufsverbänden und Interessensvertretungen (KZ 717) sondern als sonstige Werbungskosten (KZ724) anerkannt. Der Bekleidungsaufwand kann nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Feldkirch 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Gerald Daniaux , den Richter Mag. Armin Treichl sowie die fachkundigen Laienrichter Karl-Heinz Dobler und Mag. Patricia Kathan-Simma in der Finanzstrafsache gegen Herrn c wegen der Finanzvergehen der teils…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 11. Dezember 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 16. November 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2022 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 31. August 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 30. Juli 2015 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
…konkreter Informationsbeschaffung handle es sich um nicht absetzbaren Repräsentationsaufwand. Aufwendungen für Bekleidungen iHv EUR 187,78 werden nicht zum Abzug zugelassen, da der Bekleidungsaufwand gemäß § 20 EStG 1988 zu den nichtabzugsfähigen Ausgaben gehöre. Darüber hinaus seien die beantragten Kilometergelder iHv EUR 1.235,22 nicht…
…der Beschwerdevorentscheidung angeführt: "Ihrer Beschwerde wurde teilweise stattgegeben. Den Aufwand für Ihre Arbeitsschuhe konnten wir nicht berücksichtigen, weil: Der Bekleidungsaufwand kann nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn es sich um typische Berufskleidung oder um bloße Arbeitsschutzkleidung handelt. Eine ausschließliche berufliche Verwendung ist nicht erforderlich…
…Fa. A***1*** GmbH) außer an den freien Arbeitstagen täglich von C***1*** nach ***2*** zurückgelegt habe. In der in anderen Punkten teilweise stattgebenden Beschwerdevorentscheidung wurde ausgeführt, dass ein Bekleidungsaufwand nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden könne, wenn es sich um typische Berufskleidung bzw. Arbeitsschutzkleidung…
…wurden neben den Sonderausgaben - mit Ausnahme der für Arbeitsmittel - die geltend gemachten Aufwendungen als Werbungskosten berücksichtigt. In der Begründung wurde ausgeführt, der Bekleidungsaufwand könne nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn es sich um typische Berufsbekleidung oder um bloße Arbeitsschutzbekleidung handle. Dafür kämen beispielsweise Uniformen…
…Zahlungsbelege) bezüglich der geltend gemachten Aufwendungen für "Arbeits(schutz-)Kleidungsstücke" sowie eine Beweismittelführung über allfällige Vergütungen durch den Dienstgeber dafür laut Aktenlage nicht erbracht hat, war die Anerkennung von Literatur- und Bekleidungsaufwand vom Bundesfinanzgericht zur Gänze als Werbungskosten zu versagen. 8.5. Aus- und Fortbildungskosten…
…erlitten habe und auf das Tragen von einlagengerechten Schuhen samt Einlagen angewiesen sei. Mit Berufungsvorentscheidung (nunmehr: Beschwerdevorentscheidung) wies das Finanzamt das Begehren mit der Begründung ab, dass der Bekleidungsaufwand nur dann als Werbungskosten abzugsfähig sei, wenn es sich um typische Berufskleidung oder um Arbeitsschutzkleidung handle…
…von einlagegerechten Schuhen angewiesen und könne sie jederzeit eine ärztliche Bestätigung beibringen. Das Finanzamt wies mittels Berufungsvorentscheidung die Beschwerde als unbegründet ab und führte hiezu aus, dass der Bekleidungsaufwand als Werbungskosten nur dann zu berücksichtigen sei, wenn es sich um typische Berufskleidung oder Arbeitsschutzkleidung handle…
…€ (PC) bereits im Bescheid berücksichtigt worden (Seite 9). Der Internetaufwand von 636,60 € sei nach Abzug eines Privatanteiles von 40% in Höhe von 381,96 € bereits im Bescheid berücksichtigt worden (Seite 9). Der Bekleidungsaufwand falle unter § 20 Abs. Z 2 1 lit…
…Bescheid berücksichtigt worden (Seite 12). Zu den Fahrtkosten, dem Bekleidungsaufwand von 200 €, dem Literaturaufwand von 250 € und den beantragten Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers von 4.268 € werde auf die Ausführungen zum Veranlagungsjahr 2019 verwiesen (Seite 12). Zu den Parkgebühren von 1.412…
…Es wird von einem Privatanteil von 20 % ausgegangen. Es können somit Kosten von gesamt 160,78 € für die Druckertinte anerkannt werden. Schuhe Laden8: Der Bekleidungsaufwand kann nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn es sich um typische Berufskleidung oder um bloße Arbeitsschutzkleidung handelt. Bekleidung…