…amtswegig gelöscht. Der Einschreiter, X war ab 5. Dezember 2006 bis zur Löschung der Z1 deren alleiniger Geschäftsführer. Vom Einschreiter beim Bundesfinanzgericht Außenstelle Graz eingebrachte Säumnisbeschwerden wurden von diesem mit Erkenntnis vom 4. August 2017 mit der Begründung zurückgewiesen, die angefochtenen Bescheide seien vom Finanzamt…
…gegen die Zurückweisungsbescheide des FA Neunkirchen Wr. Neustadt vom 13.11.2013 und 14.11.2013, betreffend Anträge auf Beitritt zur Berufung gemäß § 257 BAO und Mitteilung des Abgabenanspruches gemäß § 248 BAO in der Sitzung am 24.04.2014 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu…
…Durchführung einer mündlichen Verhandlung zurückgenommen wurde, war der Senat in nicht mündlicher Verhandlung mit der Beschwerde zu befassen. Das Bundesfinanzgericht hat nach nicht mündlicher Senatsverhandlung über die Beschwerde erwogen: Beitritt zur Berufung: Gem. § 257 Abs. 1 BAO kann einer Berufung, über die noch nicht rechtskräftig…
…erwarten. Zur Wahrung des Parteiengehöres wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, bis 30. September 2014 eine Stellungnahme dazu beim Bundesfinanzgericht einzubringen.“ Eine Stellungnahme ist als Punkt 2 eines Schreibens vom 16. September 2014 beim Bundesfinanzgericht wie folgt eingelangt: „2. Beitritt zu den Berufungen gegen die Wiederaufnahmebescheide…
…2009/15/0096. Kein minderer Grad des Versehens ist es, wenn der berufsmäßige Parteienvertreter den Beitritt zur Berufung - einer anderen Partei - erklärt, ohne vorher zu erkunden, ob nicht über die Berufung bereits eine BVE - gegen die weiters ein Vorlageantrag einzubringen wäre - ergangen ist. VwGH 15…
…der Diäten nicht möglich bzw. unzumutbar sein soll. Unsere Klientin wurde zur Haftung von Lohnsteuer ihrer Dienstnehmer herangezogen. Da unsere Klientin nicht für die Einkommensteuer ihrer Mitarbeiter aufkommen möchte, ihnen aber die Gelegenheit zum Beitritt zur Berufung ermöglichen will und muss, ist eine Zuordnung zu…
…der Vorführfahrzeuge gelegenen Sachbezugswertes) der gewünschte Erfolg zu versagen. Zur Neuberechnung der Abgaben wird auf die Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes vom 11. März 2019 verwiesen. Ihrem Schriftsatz vom 14. August 2014 hat die Bf. auch eine als "Mitteilung über den Beitritt zur Berufung" bezeichnete Liste angeschlossen…
…nur der Geschäftsführer jenen ausreichenden Einblick in die Gebarung der GmbH haben, der ihm entsprechende Behauptungen und Nachweise ermöglicht. Hinsichtlich der mit Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid 2002 vom 19. Oktober 2009 und vorgebrachtem Beitritt zur Berufung vom 10. November 2009 gegen den Haftungsbescheid vom 21…
… 28 Abs. 5 Z. 4 UStG 1994 in die ab dem Beitritt zur EG in Österreich geltende Rechtslage (im materiellen Sinn) übernommen (Sarnthein in SWK 15/2005, S. 515). Die konkret realisierte österreichische Lösung ist auch im Zusammenhang mit der Rechtsprechung des EuGH zu würdigen…
…weil über die Berufung der P***** KG gegen den Feststellungsbescheid vom 25.4.2012 mittlerweile eine Berufungsentscheidung des UFS ergangen ist und mir demnach ein Beitritt zur Berufung der P***** KG aus Anlass des nunmehr angefochtenen Bescheides nicht mehr möglich ist. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 20…
…zu verschaffen sei, dies um ihm die Möglichkeit der im Einzelnen sachbegründeten Berufung gegen den Abgabenanspruch (gegen die gesammelt geltend gemachten Abgabenansprüche) zu verschaffen und dem Abgabenschuldner den Beitritt zur Berufung des Haftenden in Bezug auf die ihn treffende Abgabenschuld möglich zu machen, sei somit…
… 28 Abs. 5 Z. 4 UStG 1994 in die ab dem Beitritt zur EG in Österreich geltende Rechtslage (im materiellen Sinn) übernommen (Sarnthein in SWK 15/2005, S. 515). Die konkret realisierte österreichische Lösung ist auch im Zusammenhang mit der Rechtsprechung des EuGH zu würdigen…
…er - in Ermangelung eines solchen Sitzes oder einer solchen festen Niederlassung - dort seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort; [Seite 3 der gesonderten Begründung zur Berufungsvorentscheidung] b) er hat während des Erstattungszeitraums keine Gegenstände geliefert oder Dienstleistungen erbracht, die als im Mitgliedstaat der Erstattung bewirkt gelten…
…Umsatzsteuer zu unterwerfen, ein Vorsteuerabzug steht nicht zu. Die Vermietungstätigkeit der Bw. gilt daher nicht als unternehmerische Tätigkeit. Hierzu siehe auch VwGH vom 30.04.2015, 2014/15/0015: Bis zum Beitritt Österreichs zur EU hatten § 1 Abs. 2 und § 6 LVO 1993 iVm § 2…
…werden. Sollte der Berufungssenat wider Erwarten zu einer gegenteiligen Auffassung kommen bzw. die Ansicht der Abgabenbehörde I. Instanz teilen so ist dennoch keine Gebühr nach § 33 TP 19 GebG (Kreditvertrag) festzusetzen. Unter Zugrundelegung der Vertragsbestimmungen über die in Rede stehenden Namensschuldverschreibung kommen wir zur Auffassung…
…Gemeinde1*** angemeldet gewesen seien und auch von dort aus der Betrieb der ***GmbH*** geführt werde. Sowohl die ***GmbH*** als auch die ***Gemeinde2*** haben ihren Beitritt zur Beschwerde erklärt. Nach einem Vorhalteverfahren erging am 14.10.2015 die Beschwerdevorentscheidung, mit der der angefochtene Bescheid abgeändert wurde…
…Der Berufung gegen die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 2005 und 2006 gab der Unabhängige Finanzsenat Folge und hob diese auf. Mit Berichtigungsbescheid gemäß § 293 BAO vom 11.12.2008, GZ. RG/0039-I/08, zur Berufungsentscheidung vom 26.8.2008 hat der Unabhängige Finanzsenat die…
…gleichzeitig jedoch eine letzte Zufristung - wie beantragt - bis 30. April 2009 bewilligte. Eine Berufung erhob die Einschreiterin allerdings nicht, und ein Beitritt zur ursprünglich eingebrachten Berufung unterblieb ebenso wie eine Ergänzung jener Berufung um die noch fehlenden Inhalte Begehren und Begründung. Einem Aktenvermerk o. D…
…gleichzeitig jedoch eine letzte Zufristung - wie beantragt - bis 30. April 2009 bewilligte. Eine Berufung erhob die Einschreiterin allerdings nicht, und ein Beitritt zur ursprünglich eingebrachten Berufung unterblieb ebenso wie eine Ergänzung jener Berufung um die noch fehlenden Inhalte Begehren und Begründung. Einem Aktenvermerk o. D…
…aus der Slowakei gekommen sei, einen Wohnsitz in der Nähe jener Orte hat, an welcher er seine Tätigkeiten durchführt…" Vermerk des Finanzamtes zur vorgelegten Berufung: "Laut aktuellem Versicherungsdatenauszug war Frau Ma. von 1.1.2005 – 30.9.2006 bei der Firma U. nichtselbständig beschäftigt…