…FLAG 1967) und auf Grund des ständigen Aufenthalts der Kinder im Ausland (vgl. § 5 Abs. 3 FLAG 1967) nach rein innerstaatlicher Rechtslage keinen Anspruch auf Familienbeihilfe hat. Der Bf ist allerdings ungarischer Staatsbürger. Ungarische Staatsbürger sind seit 01.05.2004, dem Beitritt Ungarns zur EU…
…Ungarn und Norwegen. Die anderen EU-Mitgliedstaaten können dem Vertrag beitreten; sie sind dazu jedoch nicht verpflichtet: Der Vertrag von Prüm ist kein EU-Abkommen. Folgende Staaten haben die Absicht erklärt, dem Prümer Vertrag beizutreten: Italien, Portugal, Bulgarien, Rumänien, Schweden und Griechenland (vgl. https://de…
…verschiedene Unternehmen in Bulgarien und Rumänien weiterveräußerte (Punkt 1.2.2. des Besprechungsprogramms). Aufgrund von festgestellten Lieferungen der Bf an Unternehmen in Rumänien, die nach Mitteilung der rumänischen Strafverfolgungsbehörden direkt in den Umsatzsteuerbetrug verwickelt waren, wurde im Mai 2016 die Steuerfahndung zur offenen Außenprüfung zugezogen…
…von einer korrekten Besteuerung im Empfängerland ausgegangen werden, wenn die Rechnung oder die zusammenfassende Meldung berichtigt wurde und es keine fundierten Hinweise auf Betrug oder Missbrauch gibt: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden…
…Mit Bezug zur erforderlichen Bemessung der Familienbeihilfe gemäß § 8a Familienlastenausgleichsgesetz 1967...") die Auszahlung der Familienbeihilfe nicht gemäß § 8 Abs. 2 Z 3 lit. d FLAG 1967 mit 165,10 € monatlich, sondern mit 250,95 € (§ 3 Abs. 25 Familienbeihilfe-Kinderabsetzbetrag-EU-Anpassungsverordnung) und des…