…Auch die Beibehaltung der bisherigen Wohnung am Beschäftigungsort bei Verlegung des Familienwohnsitzes an einen auswärtigen Ort ist grundsätzlich nicht beruflich veranlasst. Wird aber erstmals ein gemeinsamer Familienwohnsitz am Beschäftigungsort des einen (Ehe)Partners gegründet und der andere (Ehe)Partner muss, weil er seine bisherige Erwerbstätigkeit…
…in der privaten Lebensführung haben (VwGH 20.12.18, Ra 2016/13/0016). Die Beibehaltung der bisherigen Wohnung am Beschäftigungsort bei Verlegung des Familienwohnsitzes an einen auswärtigen Ort ist idR nicht berufl veranlasst. Grds ist in solchen Fällen von einer Wegverlegung des Mittelpunktes der Lebensinteressen…
…sei die Beibehaltung der bisherigen Wohnung am Beschäftigungsort bei Verlegung des Familienwohnsitzes an einen auswärtigen Ort grundsätzlich nur dann nicht beruflich veranlasst, wenn erstmals ein gemeinsamer Familienwohnsitz am Beschäftigungsort des einen Partners begründet werde und der andere Partner seinen Wohnsitz an seinem Beschäftigungsort beibehalten müsse…
…nach einem absehbaren Zeitraum der auswärtigen Berufsausübung wieder an den Ort des Familienwohnsitzes zurückzukehren, während eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung die Verlegung des Familienwohnsitzes auf längere Sicht unzumutbar erscheinen lässt. Die Beibehaltung der bisherigen Wohnung am Beschäftigungsort bei Verlegung des Familienwohnsitzes an einen auswärtigen…
…außer Zweifel, dass der Bf und seine Partnerin zumindest von Jänner 2013 bis Februar 2014 einen gemeinsamen Familienwohnsitz gehabt hätten. Es könne darin keine berufliche Veranlassung gesehen werden, dass der Bf seine bisherige Wohnung am Beschäftigungsort beibehalten und den "Familienwohnsitz" nach ***OrtOÖ*** verlegt habe. Eine…
…einen Nachweis über die Einkünfte seiner Ehegattin und eine Meldebestätigung vor. In der abweisenden Beschwerdevorentscheidung vom 16.08.2018 führte das Finanzamt ua aus, dass die Beibehaltung der bisherigen Wohnung am Beschäftigungsort bei Verlegung des Familienwohnsitzes an einen auswärtigen Ort grundsätzlich nicht beruflich veranlasst sei…
…sein. Die Beibehaltung der bisherigen Wohnung am Beschäftigungsort bei Verlegung des Familienwohnsitzes an einen auswärtigen Ort ist grundsätzlich nicht beruflich veranlasst. Wird aber erstmals ein gemeinsamer Familienwohnsitz am Beschäftigungsort des einen (Ehe)Partners gegründet und der andere (Ehe)Partner muss, weil er seine bisherige Erwerbstätigkeit…
…von der Aufgabe seiner bisherigen Wohnung an bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin noch zahlen muß." Sachverhalt Aufgrund des Ergebnisses des vom BFG ergänzend durchgeführten Ermittlungsverfahrens ist folgender Sachverhalt festzustellen. Die Bf ist deutsche Staatsbürgerin und war in Deutschland seit 16. Mai 2007 als Assistentin der Geschäftsführung…
…Der Sohn sei in Wien ärztlich behandelt worden. Der Familienwohnsitz sei praktisch von Wien vom Arbeitsplatz wegverlegt worden.Nach den Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofs vom 15.Dezember 1994, 93/15/0083, und 28.März 2000,96/14/0177, sei die Beibehaltung der bisherigen Wohnung am Beschäftigungsort…
…wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort des Steuerpflichtigen so weit entfernt ist, dass ihm eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann (Jakom/Lenneis, aaO). Die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes ist aus der Sicht des jeweiligen Streitjahres zu beurteilen. Die Beibehaltung der bisherigen Wohnung am Beschäftigungsort…
…10% der Einkünfte des BF (Gesamtbetrag der Einkünfte 33.321,25 lt. ESt-Bescheid 2017 vom 05.11.2019). Es ist daher festzustellen, dass ein Verlegen des Familienwohnsitzes im Jahr 2017 zumutbar, im Jahr 2018 jedoch unzumutbar ist. Die Beibehaltung der bisherigen Wohnung am Beschäftigungsort…
…eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Person bildet (VwGH 27.2.2008, 2005/13/0037). Die Beibehaltung der bisherigen Wohnung am Beschäftigungsort bei Verlegung des Familienwohnsitzes an einen auswärtigen Ort ist idR nicht beruflich veranlasst (Jakom/Lenneis, EStG…
…vorübergehende Beibehaltung der bisherigen Wohnsitze einer gemeinsamen Lebensgestaltung der Ehegatten nicht entgegen. Dem Umstand, dass Ehegatten sich nach der Eheschließung etwa aus in der familiären Konstellation gelegenen Gründen dazu entschließen, vorübergehend die bisherigen Wohnungen beizubehalten und dadurch einer finanziellen Mehrbelastung ausgesetzt sind, misst der Gesetzgeber…
…des hier noch strittigen Punktes, der Abzugsfähigkeit der Kosten für die doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten, wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, die Beibehaltung der bisherigen Wohnung am Beschäftigungsort bei Verlegung des Familienwohnsitzes an einen auswärtigen Ort, sei grundsätzlich nicht beruflich…
…wohnen muss und die Verlegung des Familienwohnsitzes in eine übliche Entfernung zum Ort der Erwerbstätigkeit nicht zumutbar ist, sind dies Werbungkosten iSd § 16 Abs. 1 EStG 1988. Die Beibehaltung der bisherigen Wohnung am Beschäftigungsort bei Verlegung des Familienwohnsitzes an einen auswärtigen Ort ist idR nicht…
…hingewiesen, dass die Beibehaltung der bisherigen Wohnung am Beschäftigungsort bei einer eventuellen Verlegung des Familienwohnsitzes an einen auswärtigen Ort grundsätzlich nicht beruflich veranlasst ist." Am 10.8.2010 erließ das Finanzamt weiters einen Bescheid betreffend Einkommensteuer 2009, wobei von der eingereichten Abgabenerklärung insoweit abgewichen wurde…
…Umstände, denen der Abgabepflichtige hinsichtlich der Beweisführung näher steht als die Abgabenbehörde (vgl. Ritz, BAO-Kommentar5, Rz 1 zu § 138 mit Judikaturverweisen). Die Beibehaltung der bisherigen Wohnung am Beschäftigungsort bei Verlegung des Familienwohnsitzes an einen auswärtigen Ort ist idR nicht beruflich veranlasst (Jakom/Lenneis, EStG…
…Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im gegenständlichen Beschwerdefall waren keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu beurteilen. Das BFG folgte in rechtlicher Hinsicht der in…
…Beibehaltung der polizeilichen Meldung an der Wienerbergstraße. Damit handelte es sich bei der A straße 333 , um keine Abgabestelle mehr, die die bel. Beh. gemäß § 17 Abs. 1 ZustG zu einer Zustellung durch Hinterlegung berechtigen würde. Abgabestelle ich gemäß § 2 Z 4 ZustG: "die Wohnung…
…sei, sei im gegenständlichen Fall nicht vorgelegen. Die Beibehaltung der Wohnung in D. sei aus privat veranlassten Gründen erfolgt, weswegen die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten nicht vorlägen. Für das Jahr 2012 habe der Bf. keine Lebensgemeinschaft mit seiner derzeitigen Ehegattin nachgewiesen, sodass…