…als Sonderausgaben geltend. Das Finanzamt X (FA) berücksichtigte im nunmehr angefochtenen Einkommensteuerbescheid lediglich 1.614,- € als Zuwendungen nach § 18 Abs.1 Z 7 EStG. In der Berufung gegen diesen Bescheid verwehrte sich der Bf gegen die Kürzung mit der Begründung, es sei nicht einzusehen…
…als unbegründet ab. In der Begründung der BVE bezüglich Einkommensteuer weist das Finanzamt darauf hin, dass im neuen – im wiederaufgenommenen Verfahren ergangenen – Sachbescheid ein Spendenbetrag von € 1.291,70 als Sonderausgabe abgezogen wurde. Ein darüber hinausgehender Betrag könne auf Grund der Bestimmung des § 18…
…Handeln im Wege einer Steuerentlastung fördert, grundsätzlich ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Um etwaig damit verbundenen Missbrauch hintanzuhalten und die durch die Inanspruchnahme der Spendenbegünstigung entstehende Minderung des Steueraufkommens zu begrenzen, wurden besondere Voraussetzungen für die gesetzliche Anerkennung des Spendenabzuges geschaffen. Diese Voraussetzungen finden sich insbesondere…
…einer Steuerentlastung fördert, grundsätzlich ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Um etwaig damit verbundenen Missbrauch hintanzuhalten und die durch die Inanspruchnahme der Spendenbegünstigung entstehende Minderung des Steueraufkommens zu begrenzen, wurden besondere Voraussetzungen für die gesetzliche Anerkennung des Spendenabzuges geschaffen. Diese Voraussetzungen finden sich insbesondere in § 4a EStG…
…Adr*** vertreten durch ***Bf***, ***BfAdr***, über die Beschwerde vom 13. August 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 11. Juli 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2016 Steuernummer ***AbgPfl StNr*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der…
…Da diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, wird der Tatbestand des § 18 Abs 1 Z 8 EStG 1988 nicht erfüllt und der Spendenabzug steht nicht zu. 2) Lohnzettel der PVA über EUR 1.480,93 Zu den auf Grundlage von § 69 Abs 9 EStG 1988 erfassten…
…Höhe von 9.935 Euro als Spenden an den "C-Verein" geltend. Das Finanzamt versagte diesbezüglich den Abzug als Sonderausgabe. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass aus der von der Bf. vorgelegten Spendenbestätigung des "C-Vereines" hervorgehe, dass es sich dabei um die von der Bf…
…und die Pensionsbezüge aus der Schweiz als anrechenbare ausländische Steuer in Abzug gebracht worden. Auch nach Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens 2023 mit Bescheid vom 09.04.2025 und der Erlassung eines neuen Sachbescheides mit selbem Datum wurde lediglich die Höhe von Spendenabzügen als neu hervorgekommen berücksichtigt…
…der Abgabepflichtige Beschwerde und rügte die Nichtanerkennung der außergewöhnlichen Belastung in Höhe von 47.823,95 € und die Nichtgewährung des Spendenabzuges in Höhe von 1.120 € als Sonderausgabe. 4) Mit Beschwerdevorentscheidung vom 12. Oktober 2017 wurde der Beschwerde mit gesonderter Begründung vom 13…
…nunmehr als Beschwerde geltende Berufung des Bf. zu entscheiden. Mit dem Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2011, BGBl I 2011/76 wurde § 4a EStG 1988 überarbeitet und neu gefasst. Ab dem Jahr 2012 wurde der Katalog der begünstigten Zwecke und damit Spendenempfänger erweitert und der Spendenabzug u.a…
…der Beschwerde auch nicht bestritten. Da diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, wird der Tatbestand des § 18 Abs 1 Z 7 EStG 1988 nicht erfüllt und der Spendenabzug steht nicht zu. Das macht auch den Unterschied zu den beiden anderen vom Bf. beispielsweise genannten Einrichtungen mit…
…Die Frage, aus welchem Grund die strittigen Empfänger nicht in die Liste der spendenbegünstigten Empfänger aufgenommen wurde, gehört daher nicht in das Einkommensteuerverfahren des den Spendenabzug begehrenden Abgabepflichtigen. Da das Verfahren zur Eintragung in der Spendenliste für ausländische und inländische Körperschaften gleich ist, sind ausländische…
…den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 26. Juli 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 1. Juli 2024 betreffend Einkommensteuer 2022 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II…
…aus, dass aufgrund der im Zuge der Beschwerde vorgelegten Unterlagen dem Rechtsmittel zum Teil Folge gegeben worden sei. In der Begründung sei ua. ausdrücklich auf die mangelhafte Führung des Fahrtenbuches hingewiesen worden. Dem Bf. sei bereits in einer persönlichen Vorsprache die ordnungsgemäße Führung eines Fahrtenbuches…
…Beschwerdeverfahren vor dem BVwG um unentgeltliche Verfahrenshilfe ersuchten, bereits aus der entsprechenden Begründung der Verfahrenshilfeanträge. Darüber hinaus muss entsprechend der Erklärung der Bf. zum „Einwand der Gebührenfreiheit auf Grund des unionsrechtlichen effe utile“ alleine aus der Tatsache, dass es sich bei den Beschwerdeführern um Asylwerber…
…ihrem "Einspruch" vom 18. August 2020 die Bezeichnung des Bescheides, gegen den sie sich richtet fehle. Die Beschwerde erhebe sich gegen den Vorauszahlungsbescheid 2020, die Begründung hingegen gegen den Einkommensteuerbescheid 2018. Mit am selben Tag beim Finanzamt eingebrachtem Schriftsatz vom 9. Dezember 2020 stellte Bf…
…Aiglsdorfer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 26. November 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 19. November 2024 betreffend Einkommensteuer 2023 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
…und als angemessene Gegenleistung für die vom Gesponserten übernommene Verpflichtung zu Werbeleistungen angesehen werden können. Der Sponsortätigkeit muss eine breite öffentliche Werbewirkung zukommen." Dagegen brachte die steuerliche Vertretung des Bf. eine Berufung mit folgender Begründung ein: "Im Anhang übermitteln wir eine Bestätigung, woraus klar hervorgeht…
…rechtliche Würdigung Außer in den Fällen des § 278 BAO hat das Verwaltungsgericht immer in der Sache selbst zu entscheiden. Es ist berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung seine Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Sonnweber in der Beschwerdesache BF gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 04.02.2016, betreffend Einkommensteuer 2014 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…